Hallo sonnenschein112002,
es ist nicht entscheidend was Ihr Vermieter gerne haette, sondern es kommt jetzt vielmehr auf den Inhalt der schriftlichen Kuendigung an. Es besteht die Moeglichkeit fuer den Vermieter auf Eigenbedarf zu kuendigen. Aber dazu sind Besonderheiten beim Kuendigungsinhalt zu beachten. Bsp. der Kuendigungsgrund muss klar und deutlich erwaehnt werden. "Eigenbedarf" alleine wuerde hier in der Regel nicht ausreichen.
Der Kuendigungsgrund muss deutlich und nachvollziehbar sein.
Gemaess Ihre Beschreibung auf den Gesundheitszustand koennte die sog. Sozialklausel Paragraf 574 BGB zur Geltung kommen. Ab hier faengt dann aber die Rechtsberatung an, wo es zu empfehlen ist, sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden.
Tipp: Sollten Sie vor den Kosten eines Rechtsanwalt zurueck schrecken, koennen Sie event. bei Amtgericht in Bezug auf Antwaltkostenhilfe nachfragen oder den Mieterschutzbund aufsuchen. Hier koennten dann in der Regel etwas anderer Mitgliedbeitraege bei Neumitgliedschaft anfallen. Am besten vorab informieren
Fazit: Sobald Sie die schriftliche Kuendigung erhalten an die oben genannten Moeglichkeiten wenden.
Geändert von Bokiwi (02.04.2012 um 19:38 Uhr)
Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
Gruß Bokiwi
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