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Thema: Untermieter verweigert Zutritt zur Wohnung

  1. #1
    Conny ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Untermieter verweigert Zutritt zur Wohnung

    Hallo an Alle!

    Ich besitze eine Eigentumswohnung, die ich zu Freizeitzwecken nutze.

    Ein ehemaliger Freund von mir hatte keine Bleibe, und so habe ich ihm ein Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung mit Untermietvertrag vermietet. Die Miete zahlt die ARGE.

    Nach ein paar Monaten entpuppte sich mein Untermieter als renitenter und gewaltvoller Mensch, er beleidigte mich mehrfach, hat Hausrat zerstört und mich geschlagen.
    Ich erstattete Anzeige, die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

    Mietrechtlich sprach ich schriftlich 2 Abmahnungen und eine Kündigung aus - er saß diese sprichwörtlich aus und ist immer noch in meiner Wohnung. Er meint, dass er im Recht wäre.

    Als ich nach ein paar Wochen meine Fernienwohnung (meinen Bereich) betreten wollte, kam ich nicht in meine eigene Wohnung, da der Untermieter das Schloss ausgetauscht hatte. Ebenso das Schloss zum Keller.
    Er weigert sich, die Schlösser zurückzutauschen.
    Er hat faktisch meine gesamte Wohnung "annektiert", bewohnt und nutzt diese und verweigert mir den ungehinderten Zutritt.

    Die Nachforderung der Heiz- u. Betriebskosten hat er nicht bezahlt, ebensowenig die Anpassung der Heizkosten.
    Die Mietkaution hat er mir ebenfalls nicht gezahlt.

    Was kann ich tun, um ihn möglichst schnell und preiswert herauszubekommen?

    Eine Räumungsklage kann ich mir z. Z. nicht leisten????

    LG Conny
    Geändert von Conny (28.07.2012 um 17:34 Uhr)

  2. # ADS
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  3. #2
    Ratsche ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Conny Beitrag anzeigen
    Als ich nach ein paar Wochen meine Fernienwohnung (meinen Bereich) betreten wollte, kam ich nicht in meine eigene Wohnung, da der Untermieter das Schloss ausgetauscht hatte.

    Er hat faktisch meine gesamte Wohnung "annektiert", bewohnt und nutzt diese und verweigert mir den ungehinderten Zutritt.
    Mietrechtlich kannst Du wohl nur die üblichen Schritte einleiten.

    Aber, das ist doch alles auch strafrechtlich relevant.

    Wenn Dir jemand den Zutritt zu Deinem Besitz verwehrt muss die Polizei informiert werden, die dann auch, denke ich, aktiv wird.

  4. #3
    Mainschwimmer ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Eine Räumungsklage kann ich mir z. Z. nicht leisten????
    Dann wirst du diese Zecke bis zum Ende aller Tage bei dir haben. Etwas anderes außer Räumungsklage gibt es nicht, wenn der liebe Untermieter jede Kündigung aussitzt.

  5. #4
    Conny ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Ich danke Euch für die schnellen Antworten, ich denke, dass ich um eine Räumungsklage nicht herumkommen werde.

    Ich habe gehört, dass ich ggf. auch noch die Unterbringsungskosten für seinen Hausrat bezahlen muss, sollte er dann noch keine neue Wohnung haben.

    Wie lange dauert es erfahrungsgemäß vom Besuch beim RA, Einreichung der Klage bis zur Räumung? Ich habe leider O Erfahrung, wäre sicher auch besser, wenn ich diese nie sammeln müsste

    GlG


    Conny
    Geändert von Conny (28.07.2012 um 17:52 Uhr)

  6. #5
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Conny Beitrag anzeigen
    Wie lange dauert es erfahrungsgemäß vom Besuch beim RA, Einreichung der Klage bis zur Räumung? Ich habe leider O Erfahrung, wäre sicher auch besser, wenn ich diese nie sammeln müsste
    Mit bis zu einem Jahr musst Du rechnen...
    - Gutheit ist Dummheit.
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  7. #6
    Conny ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Hallo Berny,

    sicher ist meine Gutheit "vermeintlich" in Dummheit verdreht worden.
    Habe eine Erfahrung dazu lernen dürfen, selbst wenn es eine negative ist.

    Mein RA sagte, ich solle es mal mit Schlossaufbohren versuchen, er meint, der wird die Polizei nicht rufen. Was soll er auch zum Vortrage bringen, dass ich nicht die Eigentümerin bin?

    Conny

  8. #7
    Gruwo ist offline Erfahrener Benutzer
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    Als ich nach ein paar Wochen meine Fernienwohnung (meinen Bereich) betreten wollte, kam ich nicht in meine eigene Wohnung, da der Untermieter das Schloss ausgetauscht hatte. Ebenso das Schloss zum Keller.
    Er weigert sich, die Schlösser zurückzutauschen.
    Er hat faktisch meine gesamte Wohnung "annektiert", bewohnt und nutzt diese und verweigert mir den ungehinderten Zutritt
    In dem Fall hätte ich sicherlich auch schon längst die rechtswidrig durch den Mieter getauschten Schlösser wechseln lassen.

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