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Thema: Zwischenmieter zahlt nicht und ist nicht erreichbar

  1. #1
    Bonnymede ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Zwischenmieter zahlt nicht und ist nicht erreichbar

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Mein Mietvertrag mit dem Studentenwohnheim läuft noch bis Ende September. Da ich allerdings in den Sommerferien den Umzug hinter mich bringen wollte, bin ich schon Anfang Juli ausgezogen und habe mir für die restlichen drei Monate einen Zwischenmieter gesucht, um nicht doppelt zu zahlen.

    Über die Dauer des Mietverhältnisses, den Erhalt der Schlüssel sowie Zahlung der Miete und Kaution existiert ein von uns beiden unterschriebener Vertrag.

    Die erste Miete und die Kaution (in Höhe von zwei Monatsmieten) hat er gezahlt. Allerdings sind noch zwei Gegenstände von mir in seiner Wohnung, die beim Auszug nicht mehr ins Auto passten. Darüber, dass ich mir diese irgendwann abholen kann, besteht nur eine mündliche Absprache. Insofern habe ich wohl schlechte Karten, mir diese wieder zu holen, richtig?

    Ich versuche nun seit drei Wochen ihn zu erreichen und höre immer nur die Mailbox und auf Nachrichten bekomme ich keine Antwort. Die Miete für diesen Monat ist auch nicht eingegangen. Deswegen habe ich seiner alten WG (Adresse hatte er im Vertrag angegeben, wenn auch mit falscher Hausnummer; habe dann zufällig das Haus mit seinem Namen an der Klingel gesehen)einen Besuch abgestattet. Von denen habe ich erfahren, dass er, nachdem er sechs Monate keine Miete gazahlt hat, einfach verschwunden ist und sein Zimmer per Räumungsklage ausgeräumt wurde. Seine alten Mitbewohner haben mir auch die Nummer von dem Vermieter gegegeben, der die Räumungsklage initiert hat.

    Ich frage mich gerade, wie ich vorgehen soll. Da er die Kaution bezahlt hat, habe ich ja im Prinzip die Mietkosten schon komplett erhalten. Meine Sorge ist nur, dass er vielleicht etwas in der Wohnung beschädigen könnte und ich dann dafür aufkommen muss oder meine Kaution nicht zurückerhalte. Die Wohnung ist vom Studierendenwerk möbliert.

    Ich habe schon mit dem Hausmeister gesprochen. Er darf mir keinen Zutritt zu der Wohnung verschaffen.

    Was würde passieren, wenn er sich nach Ablauf des Vertrags weigert auszuziehen? Ich bin ja dann kein Hauptmieter mehr, weil mein Vertrag ausläuft. Muss sich dann das Studierendenwerk um die Räumung kümmern oder kann das mir angehangen werden.

    Ich wäre dankbar, um ein paar hilfreiche Tips, wie ich vorgehen soll. Der Typ hat ja auch schon ne Räumungsklage am Hals. Gibt es dann keine Möglichkeit ihn per Polizei aus der Wohnung zu holen?

  2. # ADS
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  3. #2
    Vollprofi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    geht nur über zahlungs- und räumungsklage. was bekanntlich zeit und geld kostet, aber es ist die einzig legale möglichkeit. theoreisch kannst eine anzeige wegen mietbetrug erstatten, aber da passiert nix.

    wenn dein mietvertrag endet und du dem studentenwerk die wohnung nicht zurück gibst werden sie vermutlich eine räumungsklage gegen dich erheben, denn sie wollen die wohnung (berechtigterweise) zurück...

    also du hast ein ernstes problem, geh ganz schnell zu einem anwalt und nimm kontakt mit dem studentenwerk auf.
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  4. #3
    Bonnymede ist offline Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von Vollprofi Beitrag anzeigen
    geht nur über zahlungs- und räumungsklage. was bekanntlich zeit und geld kostet, aber es ist die einzig legale möglichkeit. theoreisch kannst eine anzeige wegen mietbetrug erstatten, aber da passiert nix.

    wenn dein mietvertrag endet und du dem studentenwerk die wohnung nicht zurück gibst werden sie vermutlich eine räumungsklage gegen dich erheben, denn sie wollen die wohnung (berechtigterweise) zurück...

    also du hast ein ernstes problem, geh ganz schnell zu einem anwalt und nimm kontakt mit dem studentenwerk auf.
    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das Studentenwerk weiß ja schon Bescheid. Die haben die Zwischenmiete auch genehmigt. Das habe ich schriftlich. Ich habe sie inzwischen auch über das Fehlverhalten des Zwischenmieters informiert. Außerdem hat der Zwischenmieter ja laut Vertrag nach dem 30. September gar kein Recht mehr in der Wohnung zu sein (selbst wenn er seine Miete gezahlt hätte). Sieht die Sache in dem Fall nicht etwas besser für mich aus? Könnte man da zur Not nicht einfach die Polizei kommen lassen und ihn rauswerfen, falls er nach dem 30. September noch da ist?

  5. #4
    anitari ist offline Erfahrener Benutzer
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    Ich bin ja dann kein Hauptmieter mehr, weil mein Vertrag ausläuft.
    Natürlich bist Du noch Hauptmieter. Und das bis zum 30.9. Du hättest auch einen Schlüssel behalten können/sollen.

    Für evtl. Schäden die der Zwischen-/Untermieter verzapft bist Du verantwortlich auch dafür das die Bude am 30.9. komplett geräumt ist.

  6. #5
    Vollprofi ist offline Erfahrener Benutzer
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    die polizei, würde wieder gehen und dich auf zivilrecht hinweisen. das dieses recht nicht mehr besteht muss ein gericht feststellen (auch wenn es noch so offensichtlich ist) und wenn der nicht freiwillig geht kann nur ein gerichtsvollzieher das urteil vollstrecken.
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  7. #6
    Bonnymede ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Ich weiß auch, dass ich bis zum 30. noch Hauptmieter bin. Aber nach dem 30. eben nicht mehr. Dass ich mir darüber klar bin, dass ich für Schäden hafte, habe ich auch in meiner ersten Nachricht schon geschrieben. Meine Frage war ja, ob ich NACH Auslaufen meines Vertrages auch noch dafür verantwortlich gemacht werden kann, den Typen aus der Wohnung zu bekommen. Denn ich habe mich ja sowohl mit dem Wohnheim als auch mit dem Zwischenmieter vertraglich über die Dauer seines Aufenthalts in der Wohnung abgesichert.

    Nein, ich hätte keinen Schlüssel behalten können, da es nur einen gibt. Einen legalen Zutritt könnte ich mir auch mit einem Schlüssel nicht verschaffen, da der Typ ja nicht erreichbar ist.

  8. #7
    Bonnymede ist offline Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von Vollprofi Beitrag anzeigen
    die polizei, würde wieder gehen und dich auf zivilrecht hinweisen. das dieses recht nicht mehr besteht muss ein gericht feststellen (auch wenn es noch so offensichtlich ist) und wenn der nicht freiwillig geht kann nur ein gerichtsvollzieher das urteil vollstrecken.
    Nochmals danke für die schnelle Antwort. Bei der Rechtsberatung wurde mir empfohlen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu schicken. Der hilft allerdings nur zur Eintreibung des Geldes und nicht bei dem Räumungsproblem, oder sehe ich das falsch?

  9. #8
    Vollprofi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Bonnymede Beitrag anzeigen
    Nochmals danke für die schnelle Antwort. Bei der Rechtsberatung wurde mir empfohlen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu schicken. Der hilft allerdings nur zur Eintreibung des Geldes und nicht bei dem Räumungsproblem, oder sehe ich das falsch?
    das stimmt, der mahnbescheid hat aber den "nachteil" das durch einfaches ankreuzen widerspruch eigelegt werden kann. als erfahrener mietpreller wird das wissen

    aber das sollte dich nicht abhalten
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  10. #9
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Hallo Bonnymede,

    "Ich weiß auch, dass ich bis zum 30. noch Hauptmieter bin. Aber nach dem 30. eben nicht mehr."
    Jein. Nach dem 30.9. bist Du nicht mehr Mieter, sondern b.a.w. Nutzungsentschädigungszahlender. Du schuldest also weiterhin dem VM die Bruttomiete, und zwar solange, bis der Schmarotzer die Wohnung geräumt haben wird UND Du sie dem VM in vertragsgemässen Zustand zurückgegeben haben wirst.
    Dein VM hat mit dem Schma... keinen Vertrag.
    Tut mir leid, aber WG_Probleme nehmen hier in Forum in letzter Zeit zu...
    Geändert von Berny (08.08.2012 um 16:01 Uhr)
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  11. #10
    Vollprofi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Tut mir leid, aber WG_Probleme nehmen hier in Forum in letzter Zeit zu...
    das stimmt allerdings
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