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Thema: Abrechnung der Mietkaution - liegt mein Vermieter im Recht?!

  1. #1
    MelanieMel ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Abrechnung der Mietkaution - liegt mein Vermieter im Recht?!

    Guten Abend,

    ich bin verzweifelt und hoffe auf Rat und Antwort..

    Meine Wohnung wurde vom Amt bezahlt und leider ist privat bei mir einiges schief gelaufen. Ich hatte Schwierigkeiten und habe dann für die Monate Februar und März kein Geld und mein Vermieter keine Miete vom Amt bekommen. Mein Vermieter hat mir im April die fristlose Kündigung zugeschickt und ich sollte bis zum 27.04.2012 ausziehen. Allerdings habe ich die Frist auf den 30.04.2012 verschoben, da ja schließlich auch für den ganzen Monat Miete gezahlt wurde.
    Beim Amt konnte ich das Geldliche so weit klären, dass ich ab März wieder Geld bekommen habe. So hat mein Vermieter also den Mietrückstand für März (und April fristgerecht) bekommen und die Miete für Februar stand offen. Als die Wohnungsübergabe anstand sollte ich mich an dem Tag melden, damit wir eine Zeit abmachen können. Mein Vermieter hat die Wohnungsübergabe dann auf den 11.05.2012 verschoben.

    Bei der Wohnungsübergabe hat er mir gesagt ich soll bis zum Montag den 28.05.2012 Teile der Wohnung neu streichen, wenn die Nachmieter die Wohnung so nicht übernehmen wollen. Der Vermieter wollte sich in der nächsten Woche melden, ob ich streichen muss oder nicht, hat dies aber nicht getan.

    Ich habe dann bis zum Ende des Monats mehrmals versucht jemanden zu erreichen. Ende des Monats habe ich die Sekretärin gesprochen: mein Vermieter ist im Urlaub, und sie hat den Nachmietern gesagt, dass sie selbst streichen können und Ihnen die Kosten erstattet werden, weil ich nicht gestrichen hätte. Ich habe sie darüber informiert, dass mein Vermieter sich melden wollte und dies nicht getan hat. Daraufhin meinte sie ich hätte mich nicht gemeldet, weil ich nicht auf den Anrufbeantworter gesprochen habe. Sie wollte meinen Vermieter Bescheid geben und meinte er würde sich dann bei mir melden, wenn er aus dem Urlaub kommt, was er nicht getan hat.

    Am 27.06.2012 kam dann die Abrechnung der Mietkaution mit folgender Aufstellung:

    Mietkaution 948,90 €
    Zinsen + 8,47 €
    = 957,37 €
    Zinsabschlagsteuer - 2,24 €
    = 955,13 €
    offene Posten Mietkonto - 416,30 €
    Schadensersatz Mietausfall - 218,10 €
    Kosten Renovierung - 125,72 €
    Abrechnung BEKO+HEKO - 195,01 €
    - €
    = 0,00 €

    Seiner Meinung nach steht mir nichts mehr von der Kaution zu. Außerdem hat er für den Monat Mai vom Amt Miete überwiesen bekommen, die Ihm laut dem Amt nicht zustand. Diese muss ich nun dem Amt zurückzahlen.

    Nun meine Fragen:
    1. Hat mein Vermieter das Recht auf die Miete für den Monat Mai, obwohl er mich zum 27.04.2012 fristlos gekündigt hat?
    2. Kann er überhaupt Schadensersatz für Mietausfall nehmen, wenn er mich doch fristlos gekündigt hat?
    3. Kann die Summe von 125,72 € wirklich zutreffend sein, wenn nur 3 Wände gestrichen werden mussten?
    4. Die Beträge für Miete und der Abrechnung sind unveränderbar.. aber die Beträge für den Mietausfall und die Renovierung sind genau abgestimmt. . Ist es nicht etwas merkwürdig, dass seine Aufstellung der Kosten genau mit der Summe der Mietkaution übereinstimmt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Melanie

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  3. #2
    Vollprofi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    schöne antworten habe ich leider nicht, auch wenn es ein schwacher trost ist, du scheinst ja recht gut davon gekommen zu sein. normal sind da fünfstellige summen.


    Zitat Zitat von MelanieMel Beitrag anzeigen
    1. Hat mein Vermieter das Recht auf die Miete für den Monat Mai, obwohl er mich zum 27.04.2012 fristlos gekündigt hat?
    ja, aber das heißt dann nutzungsentschädigung - das ist zulässig

    Zitat Zitat von MelanieMel Beitrag anzeigen
    2. Kann er überhaupt Schadensersatz für Mietausfall nehmen, wenn er mich doch fristlos gekündigt hat?
    naklar, mich wundert eher das es so "wenig" ist. normalerweise sind die deutlich höher.

    Zitat Zitat von MelanieMel Beitrag anzeigen
    3. Kann die Summe von 125,72 € wirklich zutreffend sein, wenn nur 3 Wände gestrichen werden mussten?
    schwer zu sagen, aber ein maler war das sicher nicht. dafür ist die summe zu niedrig, scheint sich eher um materialkosten zu handeln. aber das ist spekulation wenn man die wohnung nicht kennt

    Zitat Zitat von MelanieMel Beitrag anzeigen
    4. Die Beträge für Miete und der Abrechnung sind unveränderbar.. aber die Beträge für den Mietausfall und die Renovierung sind genau abgestimmt. . Ist es nicht etwas merkwürdig, dass seine Aufstellung der Kosten genau mit der Summe der Mietkaution übereinstimmt?
    in der tat, ein merkwürdiger "zufall"
    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt

  4. #3
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Vollprofi Beitrag anzeigen
    in der tat, ein merkwürdiger "zufall"
    ... welcher m.E. daher kommt, dass der VM der M eine goldene Brücke gebaut hat, sonst hätte die M noch an den VM einige Euronen 'rüberrollen lassen müssen.
    Sie soll mal froh sein.

    Latürnich meint unser voller Profi vierstellige, nicht fünfstellige, Summen... ;-)
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  5. #4
    Kolinum ist gerade online Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Info:
    Mir wurde vor einiger Zeit für das Streichen einer Wohnungstür 130 € berechnet. Nur mal so zum Verständnis über Handwerkerpreise.

  6. #5
    Bokiwi ist offline Erfahrener Benutzer
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    515

    Standard

    Hallo MelanieMel,
    die ganze Problematik bedarf schon einen rechtliche Beratung. Diese ist in der Regel nur von einen Rechtsanwalt zu bekommen. Sie haben die Moeglichkeit eine kostenlose Rechtsberatung ueber das Amtgericht yu erhalten. Am besten dort mal nachfragen.
    Desweiteren ist sind die Angaben Ihrer Kalenderdaten ein wenig seltsam, so das man jetzt er "aktiv" wird. Ungeachtet dessen versuche ich Ihnen zu helfen.
    Zu Frage
    1) Ob er das Recht hat, kann ich nicht beantworten. Wenn das Mietverhaeltnis nicht mehr besteht, so ist es auch nicht nachvollziehbar mit welchen Grund die Miete von Vermieter eingezogen worden ist. Tipp: Den Vermieter schriftlich mit Nachweis dazu Auffordern die Miete von Mai zurueck zu erstatten. (Bei Lastschriftverfahren 6 Wochen Zeit!!!). Und am besten das Amt ueber diese Vorgehen informieren.
    2) Bei einer offen stehenden Miete kann nach Mietvertragsende gegebenfalls durch die Kaution gedeckt werden.
    3) Hier zu antworten ist schwer, denn es fehlen noch weitere Angaben wie Mietvertrag Regelung, Mietdauer, Zustand der Wohnung/Waende etc.
    4) Die Abrechnung der Beko und Heizung koennen Sie und sollte ersteinmal auf Ihre Richtigkeit ueberprueft werden. Die Merkwuerdigkeit auch genau ueberpruefen und das am besten durch die Aufklaerung von offenen Fragen an den Vermieter.
    Geändert von Bokiwi (09.08.2012 um 14:40 Uhr)
    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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