Hallo MelanieMel,
die ganze Problematik bedarf schon einen rechtliche Beratung. Diese ist in der Regel nur von einen Rechtsanwalt zu bekommen. Sie haben die Moeglichkeit eine kostenlose Rechtsberatung ueber das Amtgericht yu erhalten. Am besten dort mal nachfragen.
Desweiteren ist sind die Angaben Ihrer Kalenderdaten ein wenig seltsam, so das man jetzt er "aktiv" wird. Ungeachtet dessen versuche ich Ihnen zu helfen.
Zu Frage
1) Ob er das Recht hat, kann ich nicht beantworten. Wenn das Mietverhaeltnis nicht mehr besteht, so ist es auch nicht nachvollziehbar mit welchen Grund die Miete von Vermieter eingezogen worden ist. Tipp: Den Vermieter schriftlich mit Nachweis dazu Auffordern die Miete von Mai zurueck zu erstatten. (Bei Lastschriftverfahren 6 Wochen Zeit!!!). Und am besten das Amt ueber diese Vorgehen informieren.
2) Bei einer offen stehenden Miete kann nach Mietvertragsende gegebenfalls durch die Kaution gedeckt werden.
3) Hier zu antworten ist schwer, denn es fehlen noch weitere Angaben wie Mietvertrag Regelung, Mietdauer, Zustand der Wohnung/Waende etc.
4) Die Abrechnung der Beko und Heizung koennen Sie und sollte ersteinmal auf Ihre Richtigkeit ueberprueft werden. Die Merkwuerdigkeit auch genau ueberpruefen und das am besten durch die Aufklaerung von offenen Fragen an den Vermieter.
Geändert von Bokiwi (09.08.2012 um 14:40 Uhr)
Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
Gruß Bokiwi
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