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Höhere Miete durch neuen Vermieter? Höhere Miete durch neuen Vermieter?
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Höhere Miete durch neuen Vermieter?


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  #1 (permalink)  
Alt 06.09.2009, 01:14
Tinny78 Tinny78 ist offline
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Registriert seit: 06.09.2009
Beiträge: 2
Standard Höhere Miete durch neuen Vermieter?

Hallo Zusammen,

ich wohne nun mit meinem Freund schon 3 Jahre in unserer Wohnung, die wir uns mittlerweile sehr schön eingerichtet haben und auch sehr viel Zeit und Geld in Renovierung etc. gesteckt haben. Nun hat unser Vermieter mit einem Rundschreiben mitgeteilt, dass das Haus (5 Parteien) verkauft wird. Für mich stellt sich nun die Frage, ob der neue Vermieter die Miete für unsere Wohnung anheben könnte und wenn ja, darf er das?

Freune mit auf Eure Antworten

Tinny
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  #2 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 20:59
Sosi Sosi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 10
Standard

Hallo Tinny,
der neue Vermieter darf die Miete theoretisch schon erhöhen, nur muss dieses auch begründet sein. Wenn der Vermieter die Miete erhöht, muss er nachweisen, dass er auch mit der Erhöhung nicht höher als der örtliche Mietspiegel liegt. Dieser Vergleich kann vom Vermieter durch einen Vergleichsmietspiegel, durch mindestens drei vergleichbare Wohnungen oder durch ein Gutachten erbracht werden. Zum eigenen Vergleich sollte man sich beim Mieterbund den ortsansässigen Mietspiegel schon vorab besorgen.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 17:09
erlotan erlotan ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2010
Beiträge: 39
Standard

Und keinesfalls einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Der Alte behält
seine Gültigkeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 22:48
eha281150 eha281150 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2010
Ort: Velbert
Beiträge: 20
Standard

Zitat:
Zitat von Tinny78 Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

ich wohne nun mit meinem Freund schon 3 Jahre in unserer Wohnung, die wir uns mittlerweile sehr schön eingerichtet haben und auch sehr viel Zeit und Geld in Renovierung etc. gesteckt haben. Nun hat unser Vermieter mit einem Rundschreiben mitgeteilt, dass das Haus (5 Parteien) verkauft wird. Für mich stellt sich nun die Frage, ob der neue Vermieter die Miete für unsere Wohnung anheben könnte und wenn ja, darf er das?

Freune mit auf Eure Antworten

Tinny
Guten Tag!

Ixh fand das hier ein wenig dürftig an Output und habe deshalb unter dem Stichwort "Mieterhöhung" im Wikipedia.de nachgeschaut.

Das Problem ist äußerst komplex, wobei die bisher getätigten Aussagen meiner beiden Vorgänger völlig richtig sind und beachtet werden sollten.

Allerdings sollte das Thema wirklich aufkommen, ist es leider in allen Fällen so, dass die Sache früher oder später zu Gericht geht, weil sich gerade auch der neue Eigentümer nicht sein "Verwertungsrecht" gleich im Ansatz kaputt machen lassen will - dann braucht er auch keine Immobilien mehr zu kaufen.

Also, wenn was kommen sollte, in Ruhe anschauen, worum es geht, den Artikel im Wiki auch mal ganz lesen und was nicht verständlich ist - HIER fragen. Dafür ist dieses Forum wirklich prima.

Man möge verzeihen als Suchende/r, dass manche Fragen sehr detailliert betrachtet werden können und je nach Lage auch müssen. Das kann aber von einem alleine in 5 Minuten nicht unbedingt erbracht werden.

Deshalb generell meine Empfehlung - entweder ganz klare Zusammenhänge hier schildern oder erst selbst mal recherchieren (das bildet auch...) im JURIS.de in den Landes- und im Bundes-Justiz-Ministerium (da gibt es ganz viele Informationen und LINKS völlig kostenlos und natürlich das WIKI, um mal nur ein paar der bekanntesten Quellen zu nennen.

Natürlich kann nicht jede/r alles dort verstehen, aber etwas bleibt immer hängen und das eigene Verständnis für die in unserem Land hochkomplexe Rechtsmaterie wird sich Stück für Stück auch bei Ihnen entwickeln.

Ich selbst habe auch mal ganz von vorne angefangen - und nur so geht es und nützt letztendlich der Community - nicht nur hier, sondern auch anderswo.

Lassen Sie sich motivieren, mal ein wenig mehr zu tun und Sie werden sehen, es bringt Ihnen ein gutes Gefühl und anderen kann das auch noch weiter gegeben werden.

In diesem Sinne - allen viel Erfolg und Einsicht bei den Recherchen!!!

E. A.
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Stichworte
höhere, miete, mieterhöhung, neuer vermieter, vermieter

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