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mietminderung wegen fehlender tür? mietminderung wegen fehlender tür?
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mietminderung wegen fehlender tür?


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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2010, 20:11
lala23 lala23 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2010
Beiträge: 1
Standard mietminderung wegen fehlender tür?

hallo,

ich bin momentan echt sauer auf meine vermieter!

mitte september eingezogen, es fehlte die tür zum kinderzimmer. diese musste abgemessen werden (passierte anfang oktober) und dann bestellt werden.

ich hab ständig bei den vermietern angerufen und mir wurde immer versprochen, zurückgerufen zu werden was nicht passiert ist. oder es wurden mir zeiträume genannt, bis wann die tür da ist. diese wurden aber nie eingehalten.

vor drei wochen wurde mir gesagt, in spätestens zwei wochen ist die tür da. vor einer woche dort angerufen, habe den zuständigen nicht erreicht. ständig wurde mir versichert, zurückgerufen zu werden, nichts ist passiert. habe auch schon gesagt, wenn ich weiter keine info bekomme werde ich im dezember nicht die volle miete zahlen.

grund ist, dass meine tochter einen leichten schlaf hat und neben der hauseingangstür schläft. so kann abends schonmal keiner schellen, ich kann in der ganzen wohnung (bis auf das wz, in der küche ist zb auch keine tür) kein licht anmachen, kein radio hören, und abends mal mit freunden gemeinsam kochen geht auch nicht, weil sie dann wach wird. und da ich alleinerziehend bin hocke ich nun seit zwei monaten jeden abend im wohnzimmer und beschäftige mich ausschließlich dort. das ist doch keine lebensqualität!

ist in solchen fällen eine mietminderung möglich, und wieviel kann ich von der miete abziehen im dezember? oder darf ich das nicht einfach so machen?

ich werde morgen nochmal anrufen und denen das dann auch sagen.

liebe grüße und danke schonmal!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2010, 22:53
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo lala,

"ich werde morgen nochmal anrufen und denen das dann auch sagen."
Ich nehme an, dass bisher nur telefoniert wurde, also nichts geschrieben, richtig?
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 10:58
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 967
Standard

Eine Mietminderung mag möglich sein, ist aber auch immer wieder mit Streitigkeiten verbunden, wenn sich Mieter und Vermieter bzw. Verwalter nicht auf die Höhe einigen.

In manchen Fällen ist das Recht der Selbsthilfe (§ 536a Abs. 1 BGB) wesentlich einfacher durchzusetzen. Und dazu gehört auch dieser Fall.

Sie müssen Ihren Vermieter allerdings erst einmal in Verzug setzen. Dazu fordern Sie den Vemieter schriftlich unter Fristsetzung auf, den vorhandenen Mangel zu beseitigen und kündigen gleichzeitig an, nach Fristablauf von Ihrem Recht der Selbsthife Gebrauch zu machen.

Reagiert der Vermieter noch immer nicht, können Sie die Tür auch selbst einsetzen lassen und die Ihnen dadurch entstehenden Kosten mit der Miete verrechnen.
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Stichworte
fehlender, mietminderung, tür

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