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vorab: es muss natürlich "Grundfläche falsch berechnet" heißen ![]() ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand meine Frage für folgendes Szenario beantworten könnte: In unserem 5 Parteien Haus sind alle Wohnungen als WGs vermietet. Jede WG zahlt je 1000€ Miete für knapp 100m². Die ersten 3 WGs haben zusätzlich Balkon und/oder Erker. Wir haben Dachschrägen (für die müsste man ja sowieso Grundfäche abziehen) und einen Flur in den jeder aus dem Haus hineinlaufen kann: alle Bewohner, der Postbote, Fremde, ... Für diesen Flur zahlen wir jedoch Miete! Ist das denn so richtig? Um die Raumaufteilung besser nachvollziehen zu können, folgende Zeichnung von mir: ![]() Den schraffierten Bereich ~ 20 - 25 m² können wir wie gehabt weder beheizen, noch abschließen noch als Wohnraum nutzen - wir trocknen dort die Wäsche. Trotzdem zahlen wir für diesen Bereich mit. Meine Vermieterin meinte, dass sie aus Brandschutzrechtlichen Gründen da nichts machen könne und ist aber eigentlicht auch nicht mehr darauf eingegangen... Was kann ich tun? Darf ich den Mietpreis drücken?? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen... Viele Grüße Geändert von naturpur (11.01.2011 um 18:14 Uhr) |
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da offensichtlich nicht nach Quadratmetermietpreisen vermietet wurde (welches auch recht unüblich ist), kommt es garnicht darauf an, wie gross die Mietsache/n ist bzw. sind.
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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Zitat:
Es ist halt wirklich nur der Hausflur für den wie Miete zahlen... Zitat:
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Anders sieht sähe es aus, wenn durch diesen Flur weitere Wohnungen erreichbar wären. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein. |
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Jeder, dem die Haustür geöffnet wird, kann den letzten Treppenabsatz nehmen und sich bei uns in der Küche ein Spiegelei kochen, wenn wir die Küche nicht abschließen würden. Sprich: wir besitzen keine Wohnungstür, sondern nur einzelne Zimmer (Küche, Bad, WC, WG-Zimmer)... |
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Zitat:
Auf die Flächen kommt es, wie ich bereits sagte, beim Mietzins nicht an, lediglich dann, falls Betriebskosten nach Mietflächen umgelegt werden. Hierbei ist die vereinbarte Fläche massgebend, nicht die tatsächliche. Ob jemand, dem die Haustür geöffnet wird, sich in der Küche ein Spiegelei kochen kann, wage ich zu bezweifeln.
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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Zitat:
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| falsch, gerechnet, grundfläche |
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