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Mietminderung wegen Bauarbeiten Mietminderung wegen Bauarbeiten
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Mietminderung wegen Bauarbeiten


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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 20:04
ini36 ini36 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 2
Standard Mietminderung wegen Bauarbeiten

Hallo,
Ich wohne in einem 3 Parteienhaus. Zwei Wohnungen wurden neu vermietet. In den letzten beiden Monaten wurden diese beiden Wohnungen renoviert, von Handwerkern und von den neuen Mietern selbst. Die Renivierung war auch noch über 40 Jahren notwendig.
Ich bin es leid, mein Vermieter hat mich nicht über die Baumaßnahmen informiert. Er setzt warscheinlich voraus, das Lärm, Dreck Geruchsbelästigung zu ertragen sind.
Ich will die Grundmiete für die letzten beiden Monate um 50% kürzen, bin mir aber nicht sicher ob das rechtens ist.
Da ich zu Hause arbeite hatte ich die Beeinträchtigung ständig, außer Nachts.
Was muss ein Mieter ertragen und hinnehmen? In welcher Höhe kann ich die Miete mindern. Hätte ich den Vermieter vorher darauf ansprechen müssen?
Gruß ini36
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 20:20
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 2.794
Standard

Zitat:
Zitat von ini36 Beitrag anzeigen
Hätte ich den Vermieter vorher darauf ansprechen müssen?
Natürlich ja.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 20:30
ini36 ini36 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 2
Standard vorher den Vermieter fragen, ob er die Mietminderung akzeptiert

Muss ich es schriftlich äußern?
Kann ich es jetzt noch machen, die Bauarbeiten sind ja noch nicht vorbei?
Also das sieht dann so aus: Sich beschweren und die Mietminderung androhen und auf Anwort hoffen?
Telefonisch ist der Vermieter schlecht zu erreichen. Er lässt immer seine 90-jährige Mutter die Gespräche entgegennehmen. Dann ist er entweder nie zu Hause oder die Mutter vergisst die Nachricht zu überbringen. Erfahrungen....
Gruß
ini36
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 20:46
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 2.794
Standard

Zitat:
Zitat von ini36 Beitrag anzeigen
Muss ich es schriftlich äußern?
Jaa, Du hättest es damals schriftlich nachweislich machen sollen bzw. müssen.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 22:25
Schudet60 Schudet60 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 3
Standard

Ganz ehrlich,wer 8 WOCHEN Zuhause arbeitet und den Lärm ohne Beschwerde erträgt,macht sich nachsolanger Zeit doch lächerlich!
Ichsehe es ähnlich wie eine Urlaubsreise,in der man 2 Wochen Lärm ud Dreckertragen hat,danach den Reisepreis mindern will und nicht einmal zum Reiseleiter vor Ort geangen ist!
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  #6 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 23:42
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 2.794
Standard

Zitat:
Zitat von Schudet60 Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich,wer 8 WOCHEN Zuhause arbeitet und den Lärm ohne Beschwerde erträgt,macht sich nachsolanger Zeit doch lächerlich!
Ich wünsche es unserem Fragesteller zwar nicht, aber manchmal stecken auch wirtschaftliche Gründe dahinter...
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 07:22
Schudet60 Schudet60 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 3
Standard

Das mag ja sein,aber Ansprüche muss man direkt stellen und nicht wenn die Arbeiten vielleicht schon vorbei sind.Sorry!
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  #8 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 08:11
ObiWan ObiWan ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 37
Standard

Ist ja auch klar.
Schließlich muss man, bevor man die Miete mindert, dem Vermieter auch die Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels geben.
Bei Baulärm wird das zwar schwierig, ändert aber nichts.

Gruß
ObiWan
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bauarbeiten, mietminderung

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