Mietrecht
  • Miete
  • Mietvertrag
  • Nebenkosten
  • Kündigung
  • Mietrecht-Ratgeber
  • Mietrecht-Urteile
  • Beratung vor Ort
  • Mietrecht-Forum
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Webtipps
  • Forum Mietrecht

Zurück   mietrecht-hilfe.de Forum > Mietrecht Allgemein > Miete
Frage bzgl Mietminderung (Heizung) Frage bzgl Mietminderung (Heizung)
Jetzt kostenlos registrieren! Hilfe Benutzerliste Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Frage bzgl Mietminderung (Heizung)


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen
  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 10:21
stuermer stuermer ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 3
Standard Frage bzgl Mietminderung (Heizung)

Hallo zusammen,

ich bin absoluter Neuling was Mietwohnung angeht und bräuchte euren Rat.

Ich habe zum 15.12. eine Wohnung in einem Neubau bezogen. Leider funktioniert seit dem die Heizung in Wohnzimmer und Küche nicht (ein Großer Raum, 2 Heizkreisläufe (Fußbodenheizung)). Letzten Freitag (27.01.) war ein Monteur da, der das Problem nicht lösen konnte, soll wohl an der Elektrik zwischen Thermostat und Heizungselektronik liegen. Damit die Wohnung aber einigermaßen warm wird, hat er einen der Heizkreisläufe voll aufgedreht, die Heizung powert also durch ohne das ich daran etwas einstellen kann.

Besteht durch das nicht funktionieren der Heizung im Dezember und Januar und/oder der Mehrbelastung meiner Heizkosten durch die voll aufgedrehte Heizung die Chance einer Mietminderung?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 10:47
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 967
Standard

Wenn ich das jetzt richtig verstanden haben, funktioniert derzeit von zwei vorhandenen Heizkreisläufen nur noch einer bis zur endgültigen Reparatur des defekten Kreislaufes.

Ob dadurch allerdings tatsächlich eine Mehrbelastung entsteht, wird sicherlich erst die entsprechende Abrechnung erkennen lassen.

Die Möglichkeit einer Mietminderung sehe ich hier allerdings nicht, sofern die Wohnung ansonsten ausreichend erwärmt werden kann.

Geben Sie Ihrem Vermieter zunächst die Chance den Mangel zu beheben. Denn auch Heizungsmonteure führen nicht sämtliche Ersatzteile mit sich.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 10:57
Mieter88 Mieter88 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 33
Standard

Hallo stuermer,

eine nicht-funktionierende Heizung ist definitiv ein Mitminderungsgrund. Allerdings nur in dem Zeitraum wo die Heizung kaputt ist und du sie auch benötigst. Ich glaube jedoch nicht, dass du Rückwirdend eine Mietminderung fordern kann. Du solltest jetzt ein Schreiben mit einer Fristsetzung an den VM schicken. Meldet er sich bis zum Ablauf der Frist nicht, kannst du die nächste Miete mindern. Wieviel % kann ich jedoch nicht sagen. Im Internet findet man jedoch einiges.
Ich weiß jedoch nicht, wie euer Mietverhältnis ist. Jeder "normale" Vermieter würde hier seinem Mieter entgegen kommen. Vlt. reicht ein kurzes Gespräch schon aus. Wenn ja, dann würde ich nachträglich kurz ein Schreiben aufsetzen, dass die Vereinbarung die Ihr getroffen habt beinhaltet, damit es nachträglich zu keinen Problemen kommt.

Viel Glück
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 11:15
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 967
Standard

@ Mietet88

Es ist ja nicht so, dass die Heizung hier nicht funktioniert, sondern von zwei Heizkreisläufen einer ausgefallen ist und momentan durch den anderen Kreislauf entlastet wird. Wenn dadurch die Wohnung ausreichend beheizt werden kann so stellt das für mich noch keinen Grund für eine Mietminderung dar.

Das ändert sicherlich nichts an der Tatsache, dass der bestehende Mangel durch den Vermieter behoben werden muss. Nur sollte man dem Vermieter hier auch die Chance dafür einräumen.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 11:59
Mieter88 Mieter88 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 33
Standard

@Gruwo

ja ok. Hatte das etwas anders Verstanden. Wenn die Wohnung einigermaßen Warm ist, dann wird es schwer mit einer Mietminderung. Wir aber zb. ein Raum garnicht beheizt, den man aber täglich benutzt, dann kann man hier eine Minderung einfordern.

Der VM muss auf jedenfall die Möglichkeit haben es zu reparieren. Aber man sollte hier auch Grenzen zeigen, vorallem dann wenn sich das ganze schon über Wochen hinweg zieht )

Was lernen wir darauß? Sparen für ein Eigenheim, wir wollen nie wieder Mieter sein
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 12:06
stuermer stuermer ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 3
Standard

Schonmal Danke für eure Hilfe.

Also im Zeitraum vom 15.12. bis 27.01. hat die Heizung in Wohnzimmer und Kücher überhaupt nicht funtkioniert.

Das Sie nur halbwegs funktioniert ist erst seit dem 27.01. so.
Mit Zitat antworten
Anzeigen:
  #7 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 12:10
Mieter88 Mieter88 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 33
Standard

@ stuermer

dann haben Sie wohl oder übel Pech. So leid es mir tut. Sie hätten direkt eine Mietminderung verlangen müssen als die Heizungen garnicht gehen.

Das einzigste was jetzt vlt noch gemacht werden kann, ist zb eine Minderung, falls die Heizung, die halbwegs läuft, nicht genügend Wärme produzieren kann und Sie zb in den Räumen nur 15° haben oder sich auch die Luftfeuchte erhöht (Schimmelgefahr)
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 13:01
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo stuermer,

seit wann weiss denn der Vermieter nachweislich von dem Mangel?
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 13:10
stuermer stuermer ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 3
Standard

Per Email seit dem 30.12.2011.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen
  • Dieses Thema bei Mister Wong speichern Mister Wong
  • Dieses Thema bei YiGG.de speichern YiGG.de
  • Dieses Thema bei Google speichern Google
  • Dieses Thema bei del.icio.us speichern del.icio.us

Stichworte
bzgl, heizung, mietminderung

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Themen-Optionen
Druckbare Version zeigen Druckbare Version zeigen
Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mietminderung Heizung überhitzt UncleDoc Miete 9 27.01.2012 16:10
Frage Lucas18 Mietrecht Sonstiges 3 04.11.2011 13:18
Frage zum Mietvertrag AndreasP. Miete 4 06.10.2011 21:14
Untervernieten frage Anawies Miete 1 22.09.2011 19:18
Problem: Heizung + Monteur. Mietminderung? Kosten absetzbar? SD85 Mietrecht Sonstiges 8 29.12.2010 13:44

Nutzungsbedingungen Forum

copyright © 2009 bis 2012 - mietrecht-hilfe.de



Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.5.0 RC2