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Behinderung bei Ausfahrt aus Garage Behinderung bei Ausfahrt aus Garage
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Behinderung bei Ausfahrt aus Garage


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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 15:57
Andy09 Andy09 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2012
Beiträge: 19
Standard Behinderung bei Ausfahrt aus Garage

Hallo,

folgende Situation,

Ich habe mit meinen Mietvertrag auch eine Garage angemietet.

Nun ist es so, das ich oft beim Ausfahren mitunter auch beim Einfahren durch unrechtmäßiges parken eines anderen Mieters behindert werde.

Nun kann man natürlich sagen, spreche mit den Mietern. Leider kann man mit diesen Leuten nicht reden.

Was das Fass aber zum überlaufen bringt, die besagten Mieter haben selbst eine Garage, nutzen diese aber nicht, da diese mit anderen Gegenständen vollgestellt ist. Diese Mieter haben also 2 PKW's, wovon einer vor der Garage parkt, was auch niemanden stört auch mich nicht und der andere gegenüber meiner Garage der mich oft, nicht täglich bei aus- und einfahren mit meinen PKW behindert. Zum Glück habe ich nur einen mittelklasse PKW, mit einen großen PKW Kombi hätte ich keine Chanche reinzukommen.

Jetzt meine Frage: Wieviel Mietminderung könnte man verlangen?

Für eine Antwort schon mal Danke.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 16:19
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Gar keine !
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 16:39
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Wieviel Mietminderung könnte man verlangen?
Du willst also dem Club der Mietminderer beitreten? Da musst du dir aber etwas anderes einfallen lassen. Vielleicht ist deine Badewanne stark aufgerauht, da kannst du um 3% mindern.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 17:01
Andy09 Andy09 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2012
Beiträge: 19
Standard

Aber ich bezahle für meine Garage Miete und kann diese nicht voll bzw. uneingeschränkt nutzen. Im übrigen, gibt es auch eine Aufforderung des Vermieters ein Schreiben, das dort, wo ich behindert werde "NICHT" geparkt werden darf, nur hält sich der besagte Mieter nicht daran.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 17:19
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Aber ich bezahle für meine Garage Miete
Bezweifelt doch niemand. Aber Mietminderungen gibt es erst, wenn der Wohnwert der Wohnung sinkt. Darum trete deinem Vermieter kräftig auf die Füße, damit der dem Falschparker die Rote Karte zeigt. Verbotsschilder scheinen ihn ja nicht zu interessieren.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 17:45
Linus2011 Linus2011 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.11.2011
Beiträge: 22
Standard

wieviel Platz lässt denn der "Falschparker" vor deiner Garage??? Weniger als 5m wäre schon mal ein Punkt an Mietminderung zu denken...
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Anzeigen:
  #7 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 17:54
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Mietminderung zu denken...
Der Garage, nicht aber der Wohnung!
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  #8 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 18:49
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von Andy09 Beitrag anzeigen
Jetzt meine Frage: Wieviel Mietminderung könnte man verlangen?
Was kann Dein Vermieter dafür? Denk' doch mal nach!
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 07:36
Mieter88 Mieter88 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 33
Standard

Ein Vermieter kann zwar nichts dafür, dass die anderen Mieter blöd parken, es ist jedoch die Aufgabe des Vermieters sich um dieses Problem zu kümmern.D.h. er muss klar und deutlich mit den Leuten reden. Sollten Sie weiter dauerhaft "blöd" parken und man kann die Garage des öfteren nicht nutzen, kann man eine Mietminderung beim Vermieter verlangen, diese wird jedoch wiederum auf den Mieter abgewälzt, der es nicht schafft sein Auto richtig zu parken. Diese Mietminderung gilt jedoch nur so lange, bis der Mieter versteht wo er zu parken hat. Ich würde auch Protokoll führen. Genau aufschreiben, wann das Problem wieder aufgetreten ist. Zusätzlich würde ich mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, nicht das er am Ende denkt du gehst gegen ihn an. Ruhig das Thema mit dem Protokoll + der evtl. Mietminderung ansprechen.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 08:01
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
eine Mietminderung beim Vermieter verlangen,
Dann solltest du aber auch klar sagen, dass diese Minderung nur den Mietpreis der Garage betrifft. Wir reden hier von Prozenten im einstelligen Bereich bei einem Mietpreis von vielleicht 40,- Euro für die Garage.
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ausfahrt, behinderung, garage

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