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Schikane des Vermieters Schikane des Vermieters
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Schikane des Vermieters


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  #1 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 07:58
elfriedequack elfriedequack ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2012
Beiträge: 1
Standard Schikane des Vermieters

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Seit 01.03.2007 (5 Jahre) habe ich eine Wohnung angemietet mit der Zusage, in der Hofzufahrt mein Fahrzeug abzustellen und hinten in einem großen Abstellraum das Fahrrad und den Fahrradträger unterzustellen. Bei der Nebenkostenabrechnung für 2010, die wir vor Weihnachten 2011 erhielten, stellte ich nun mehr fest, dass dort die Wasser/Abwasserkosten nicht korrekt berechnet wurden. Dieses habe ich bereits zweimal schriftlich mitgeteilt und eine Frist bis zum 19.02.2012 gesetzt. Der Vermieter teilte mir mit dass der Schwiegersohn sich bezgl. eines Termines melden würde - bis dato noch nicht geschehen. Um eine für alle Seiten verständliche Kommunikation zu gewährleisten, habe ich ihn gefragt, ob er mit einem Nachbarn einverstanden wäre, der ggf übersetzen könnte, falls irgendetwas unverständlich wäre. Dieses wurde als Beleidigung aufgefaßt und ich glaube, dass mir jetzt der Stellplatz ohne trfftigen Grund entzogen wird. Kann es sein dass ich mit § 226 BGB dagegen vorgehen kann. Vernünftige sachliche Gespräche mit diesen Leuten sind fast ausgeschlossen und ich stehe größtenteils hilflos dem gegenüber. In einem Schreiben habe ich angekündigt, dass ich die Nachzahlung bis zur Klärung komplett zurückhalte. Ich benötige rechtliche Infos zur weiteren Vorgehensweise
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  #2 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 11:43
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
Standard

"Zusage" heisst nichts schriftliches?

In den Mietvertrag schauen ob der Stellplatz dort mit drin steht.

Zu den beanstandeten Nebenkosten... ja und ? Wayne .. wie ist die Frage.

§ 226 BGB

großes lol

Bei der Nachzahlung würde ich nur den strittigen Teil zurückhalten und unter Vorbehalt zahlen.

Hier gibt es nur Meinungen und keine Rechtsberatung, mir entzieht sich aber gerade die Fragestellung.

- Also steht der Stellplatz explizit im Mietvertrag?
- Auf welche Art wird denn die Nutzung des Stellplatzes entzogen?
- Was war denn an den Wasser/Abwasserkosten nicht korrekt?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 12:30
KatjaK KatjaK ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2012
Beiträge: 6
Standard Stellplatz muss im Mietvertrag stehen

Hallo,

uns wurde in der letzten Wohnung auch der Stellplatz entzogen, weil der Vermieter seine Einfahrt begrünen wollte. Da er nicht im Mietvertrag stand, konnte er das auch ganz einfach tun. Für uns war das nicht so schön , aber da kann man dann nix machen.

Wenn der Stellplatz im Mietvertrag stehen sollte, dann muss der Vermieter einen triftigen Grund für die Kündigung angeben.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 12:42
Mieter88 Mieter88 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 33
Standard

Hallo,

wenn die Abrechnung wirklich falsch ist, müsst ihr jetzt keine Nachzahlung mehr leisten. Die Frist hierfür ist am 31.12.2011 ausgelaufen. D.h. bis zum 31.12.2011 muss eine korrekte Abrechnung vorliegen. Ist etwas falsch und der Vermieter korregiert die Abrechnung und man erhält sie erst nach dem 31.12.11, entfällt jeglicher Anspruch auf Nachzahlung! Ihr habt dem VM ja sogar noch die Chance gegeben, indem Ihr ihm eine Frist gegeben habt. Er hält sich nicht dran also brauch er auch kein Geld verlangen. Nur wenn die Abrechnung falsch ist und der VM nichts dafür kann (z.b. falsche Datenübermittlung von den Stadtwerken) kann er nachträglich eine Nachzahlung fordern.

Wenn der Stellplatz nicht im Mietvertrag vereinbart wurde, kann der VM zu jederzeit den Stellplatz für etwas anderes nutzen
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  #5 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 12:54
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
wenn die Abrechnung wirklich falsch ist, müsst ihr jetzt keine Nachzahlung mehr leisten
@Mieter88

Den gleichen Quatsch hast du vor ein paar Tagen schon einmal geschrieben. Bist du der Meinung, dass man Unsinn nur oft genug wiederholen muss, um daraus ein Gesetz zu machen?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 13:19
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
Standard

Zitat:
wenn die Abrechnung wirklich falsch ist, müsst ihr jetzt keine Nachzahlung mehr leisten.
Die Frist hierfür ist am 31.12.2011 ausgelaufen. D.h. bis zum 31.12.2011 muss eine korrekte Abrechnung vorliegen.
Dass ist ja schon fahrlässig vorsätzliche Falschinformation.

Es muss eine ABRECHNUNG vorliegen wenn der Abrechnungszeitraum 2010 war.
Die Abrechnung muss nur zugegangen sein. Inhaltlich kann eine Korrektur sowohl durch den Mieter als auch den Vermieter erfolgen und zwar 12 Monate nach ZUGANG.

Zitat:
Ist etwas falsch und der Vermieter korregiert die Abrechnung und man erhält sie erst nach dem 31.12.11, entfällt jeglicher Anspruch auf Nachzahlung!
Da werden zwei Dinge Dinge in Zusammenhang gestellt die so nicht passen.
Die Korrektur ist auch nach dem 31.12.2011 für 2010 möglich, denn der Mieter hat 12 Monate auch das Recht zu beanstanden. Der Erhalt der Korrektur bricht nicht den fristgerechten Zugang der Abrechnung.

Zitat:
Ihr habt dem VM ja sogar noch die Chance gegeben, indem Ihr ihm eine Frist gegeben habt. Er hält sich nicht dran also brauch er auch kein Geld verlangen.
Ja und der Weihnachtsmann bringt die Geschenke.

Zitat:
Nur wenn die Abrechnung falsch ist und der VM nichts dafür kann (z.b. falsche Datenübermittlung von den Stadtwerken) kann er nachträglich eine Nachzahlung fordern.
Nein auch dies ist so nicht korrekt, er kann auch nachkorrigieren wenn ein Posten einfach vergessen wurde, selbst wenn er ein Guthaben schon erstattet hat

BGH, Urteil v. 12.1.2011, VIII ZR 296/09

BGH: Vermieter darf Abrechnung auch korrigieren, wenn er Guthaben erstattet hat

Geändert von Vermieter (16.02.2012 um 13:28 Uhr)
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  #7 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 13:25
KatjaK KatjaK ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2012
Beiträge: 6
Standard

Also auf dieser Internetseite steht unter folgendem Link etwas hierzu:

Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung - Fristwahrung


Vielleicht hilft das weiter, denn es muss ja zwischen der Betriebskostenabrechnung unterschieden werden, die vom Vermieter selbst oder durch eine beauftragte Firma erstellt wird.

Viele Grüße
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  #8 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 13:41
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von KatjaK Beitrag anzeigen
Wenn der Stellplatz im Mietvertrag stehen sollte, dann muss der Vermieter einen triftigen Grund für die Kündigung angeben.
Hallo Katja, das geht nicht, wenn der Stellplatz im "normalen" MV mit drinnen ist.
PS: Danke für den klarstellenden Link hierunter. ;-)
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.

Geändert von Berny (16.02.2012 um 13:47 Uhr)
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  #9 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 14:09
Mieter88 Mieter88 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 33
Standard

@Mainschwimmer

sorry wenn mein Beitrag nicht richtig war. Es ist hier ja auch nur ein Forum und keine Rechtsberatung! Ich finde es nur schade das User wie du und andere (die ich jetzt hier nicht erwähnen möchte) des öfteren andere User beleidigen, Witze über etwas oder jdm. machen (die übrigends immer sehr lustig sind )etc. Vlt. solltet ihr euch hier lieber ein anderes Forum suchen!
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  #10 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 14:22
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von Mieter88 Beitrag anzeigen
Vlt. solltet ihr euch hier lieber ein anderes Forum suchen!
Nöö, dann wärest Du doch janz alleene hier...
Das wird Dir doch wohl auch niemand antun wollen...
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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