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ich habe folgendes Problem: Seit 01.03.2007 (5 Jahre) habe ich eine Wohnung angemietet mit der Zusage, in der Hofzufahrt mein Fahrzeug abzustellen und hinten in einem großen Abstellraum das Fahrrad und den Fahrradträger unterzustellen. Bei der Nebenkostenabrechnung für 2010, die wir vor Weihnachten 2011 erhielten, stellte ich nun mehr fest, dass dort die Wasser/Abwasserkosten nicht korrekt berechnet wurden. Dieses habe ich bereits zweimal schriftlich mitgeteilt und eine Frist bis zum 19.02.2012 gesetzt. Der Vermieter teilte mir mit dass der Schwiegersohn sich bezgl. eines Termines melden würde - bis dato noch nicht geschehen. Um eine für alle Seiten verständliche Kommunikation zu gewährleisten, habe ich ihn gefragt, ob er mit einem Nachbarn einverstanden wäre, der ggf übersetzen könnte, falls irgendetwas unverständlich wäre. Dieses wurde als Beleidigung aufgefaßt und ich glaube, dass mir jetzt der Stellplatz ohne trfftigen Grund entzogen wird. Kann es sein dass ich mit § 226 BGB dagegen vorgehen kann. Vernünftige sachliche Gespräche mit diesen Leuten sind fast ausgeschlossen und ich stehe größtenteils hilflos dem gegenüber. In einem Schreiben habe ich angekündigt, dass ich die Nachzahlung bis zur Klärung komplett zurückhalte. Ich benötige rechtliche Infos zur weiteren Vorgehensweise |
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In den Mietvertrag schauen ob der Stellplatz dort mit drin steht. Zu den beanstandeten Nebenkosten... ja und ? Wayne .. wie ist die Frage. § 226 BGB großes lol Bei der Nachzahlung würde ich nur den strittigen Teil zurückhalten und unter Vorbehalt zahlen. Hier gibt es nur Meinungen und keine Rechtsberatung, mir entzieht sich aber gerade die Fragestellung. - Also steht der Stellplatz explizit im Mietvertrag? - Auf welche Art wird denn die Nutzung des Stellplatzes entzogen? - Was war denn an den Wasser/Abwasserkosten nicht korrekt? |
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uns wurde in der letzten Wohnung auch der Stellplatz entzogen, weil der Vermieter seine Einfahrt begrünen wollte. Da er nicht im Mietvertrag stand, konnte er das auch ganz einfach tun. Für uns war das nicht so schön , aber da kann man dann nix machen. Wenn der Stellplatz im Mietvertrag stehen sollte, dann muss der Vermieter einen triftigen Grund für die Kündigung angeben. |
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wenn die Abrechnung wirklich falsch ist, müsst ihr jetzt keine Nachzahlung mehr leisten. Die Frist hierfür ist am 31.12.2011 ausgelaufen. D.h. bis zum 31.12.2011 muss eine korrekte Abrechnung vorliegen. Ist etwas falsch und der Vermieter korregiert die Abrechnung und man erhält sie erst nach dem 31.12.11, entfällt jeglicher Anspruch auf Nachzahlung! Ihr habt dem VM ja sogar noch die Chance gegeben, indem Ihr ihm eine Frist gegeben habt. Er hält sich nicht dran also brauch er auch kein Geld verlangen. Nur wenn die Abrechnung falsch ist und der VM nichts dafür kann (z.b. falsche Datenübermittlung von den Stadtwerken) kann er nachträglich eine Nachzahlung fordern. Wenn der Stellplatz nicht im Mietvertrag vereinbart wurde, kann der VM zu jederzeit den Stellplatz für etwas anderes nutzen |
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Zitat:
Den gleichen Quatsch hast du vor ein paar Tagen schon einmal geschrieben. Bist du der Meinung, dass man Unsinn nur oft genug wiederholen muss, um daraus ein Gesetz zu machen? |
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Zitat:
Es muss eine ABRECHNUNG vorliegen wenn der Abrechnungszeitraum 2010 war. Die Abrechnung muss nur zugegangen sein. Inhaltlich kann eine Korrektur sowohl durch den Mieter als auch den Vermieter erfolgen und zwar 12 Monate nach ZUGANG. Zitat:
Die Korrektur ist auch nach dem 31.12.2011 für 2010 möglich, denn der Mieter hat 12 Monate auch das Recht zu beanstanden. Der Erhalt der Korrektur bricht nicht den fristgerechten Zugang der Abrechnung. Zitat:
Zitat:
BGH, Urteil v. 12.1.2011, VIII ZR 296/09 BGH: Vermieter darf Abrechnung auch korrigieren, wenn er Guthaben erstattet hat Geändert von Vermieter (16.02.2012 um 13:28 Uhr) |
| Anzeigen: |
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Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung - Fristwahrung Vielleicht hilft das weiter, denn es muss ja zwischen der Betriebskostenabrechnung unterschieden werden, die vom Vermieter selbst oder durch eine beauftragte Firma erstellt wird. Viele Grüße |
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Zitat:
PS: Danke für den klarstellenden Link hierunter. ;-)
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. Geändert von Berny (16.02.2012 um 13:47 Uhr) |
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sorry wenn mein Beitrag nicht richtig war. Es ist hier ja auch nur ein Forum und keine Rechtsberatung! Ich finde es nur schade das User wie du und andere (die ich jetzt hier nicht erwähnen möchte) des öfteren andere User beleidigen, Witze über etwas oder jdm. machen (die übrigends immer sehr lustig sind )etc. Vlt. solltet ihr euch hier lieber ein anderes Forum suchen!
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![]() Das wird Dir doch wohl auch niemand antun wollen...
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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| schikane, vermieters |
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