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brauche dringend Rat! meine Bekannte ist im November ins Ausland gefahren und konnte (bzw.kann nicht) aus persöhnlichen Gründen nicht zurück,ende Dezember bat sie mich,in die Wohnung zu gehen und nachzusehen (habe Schlüßel)als ich dort ankam war folgendes. 1 im Briefkasten war die gesamte Post geöffnet, aber weder Kündigung noch sonst etwas im Briefkasten 2 In die Wohnung kam ich nicht da das Schloß ausgewechselt war,ich rief darauf den Vermieter an und der sagte mir nur ich solle ihm 4200€ bezahlen (3 Monate Mietschulden 2100€ + 2100€ Gerichts,und Anwaltskosten für Räümumungsklage)ansonsten läßt er mich nicht in die Wohnung ! Darauf bat ich Ihn mir diese Schriftstücke zukommen zu lassen er versprach mir dies aber trotz mehrmaligen Telefonate kam immer nur!! ja ich schicke !! Aber es kam nichts !! Was kann man tun bzw wie komme ich in die Wohnung (Vollmacht vorhanden) Wie der Vermieter mir selbst zu mir gesagt hat war er schon des öfteren in der Wohnung!!! Darf er das ??? Was tun jetzt müßte ein paar Sachen aus der Wohnung holen und meiner Bekannten schicken (Personalausweiß und andere Urkunden) Ich kann ja nicht immer hin und her fahren ich wohne nähmlich in Nürnberg und die Wohnung befindet sich in Stuttgart. Vielen Dank für eure Hilfe Ps. Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Der Vermieter durfte die Post nicht öffnen, die Wohnung nicht betreten und auch nicht das Schloss auswechseln. Die Sache mit den Gerichtskosten ist gelogen, so schnell arbeiten die Gerichte bei Räumungsklagen nicht. Da der Fall früher oder später sicherlich vor Gericht landen wird, sollten Sie mit dem Anwalt des Vermieters reden, um eine Schadensbegrenzung auf den Weg zu bringen. |
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Mieterin hinterlässt Mietschulden und setzt sich in's Ausland ab. Und lässt ihren Perso in der Wohnung zurück... Tipp: Anwaltsbesuch.
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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vielen Dank erstmal für die scchnelle Antwort. Aber was kann man jetzt auf die schnelle machen den mit dem Vermieter ist nicht zu reden er will mich nur gegen das Geld reinlassen. Kann man evtl.die Polizei einschalten bzw.Einstweilige Verfügung oö.? Er könnte ja in der Zwischenzeit in aller Ruhe die Wohnung leerräumen,und dann behaubten dies und das war nie in der Wohnung (Wer weiß was er in der Zwischenzeit alles in der Wohnung gemacht hat??)
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"Aber was kann man jetzt auf die schnelle machen den mit dem Vermieter ist nicht zu reden er will mich nur gegen das Geld reinlassen." Hier wäre Beratung eines Fachanwalts angesagt. "Kann man evtl.die Polizei einschalten" Die interessiert sich nicht für Privatangelegenheiten. "bzw.Einstweilige Verfügung oö.? Er könnte ja in der Zwischenzeit in aller Ruhe die Wohnung leerräumen,und dann behaubten dies und das war nie in der Wohnung (Wer weiß was er in der Zwischenzeit alles in der Wohnung gemacht hat??"Auch hier wäre Beratung durch einen Fachanwalt angesagt.
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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Zitat:
![]() Mich würde aber auch interessieren, wie sich Ihre Bekannte zu dieser Sache äußert. Denn wenn im Dezember schon drei Mieten rückständig waren würde bedeuten, dass die Miete nicht gezahlt wurde, bevor sich Ihre Bekannte ins Ausland begeben hat... |
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versuchen Sie ersteinmal in Erfahrung zu bringen, ob Ihre Bekannte vom Vermieter schriftlich aufgefordert wurde, die fehlende Miete zu zahlen. Denn eine fristlose Kuendigung ist immer erst nach einer vergeblichen Abmahnung moeglich. Seltsam ist auch die vom Vermieter geschilderte Rechnung wegen Raeumungsklage, Anwalt usw. Und Sie selbst haben die Rechnung noch nicht gesehen. Dann ist das noch ein sehr schnell ausgestellter Raeumungstitel ! Der Vermieter hat auf den "ordnungsgemaessen" Weg nicht unbedingt das Recht, das Schloss auszuwechseln bzw. sich Zugang zu der vermieteten Wohnung zu verschaffen. Fazit: Wer ein Mietvertrag abschliesst sollte sich an den Vertrag halten ( Mieter zahlt Miete ! ) Da der ganze Ablauf des Vemieters ein wenig nach einen "Selbstvorgang" aussieht, kann da bestimmt ein Rechtsanwalt fuer Ihre Bekannte besser helfen.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bokiwi Geändert von Bokiwi (22.02.2012 um 17:53 Uhr) |
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Zitat:
eine Fristlose wegen Mietrückstand >2 BruttoMM bedarf keiner Abmahnung.
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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also im Briefkasten war jedenfalls nichts,weder Mahnung noch etwas vom Anwalt oder gar Gericht. Tja es kann ja auch sein das er selbst die Post aus dem Briefkasten holt, ?Jedenfalls ist mit dem Vermieter nicht zu reden,habe heute versucht mit ihm zu reden aber wie bereits geschrieben ohne Kohle läßt er mich nicht rein auch nicht für Unterlagen es Interessiert ihn nicht und gibt nichts raus.er sagt alles gehöre ihm solange er keine Kohle kriegt. Jetzt hat er mir sogar gesagt das er gegen mich Strafanzeige stellt weil ich das Auto was vor dem Haus stand mitgenommen habe,beim letzten Ausflug nach Stuttgart (Habe Brief,Schein und Schlüßel!)Den das würde er auch beschlagtnamt(komisches Wort ) haben . Na mal gucken wie die ganze Sache eskaliert !
Geändert von nuernberg (22.02.2012 um 20:25 Uhr) |
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Zitat:
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| Stichworte |
| kündigung, räumungsklage, schlosswechsel, schloßtausch, vermieter |
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