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Schloßtausch durch Vermieter Schloßtausch durch Vermieter
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Schloßtausch durch Vermieter


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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2012, 17:12
nuernberg nuernberg ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2012
Beiträge: 4
Standard Schloßtausch durch Vermieter

Hallo,
brauche dringend Rat!
meine Bekannte ist im November ins Ausland gefahren und konnte (bzw.kann nicht) aus persöhnlichen Gründen nicht zurück,ende Dezember bat sie mich,in die Wohnung zu gehen und nachzusehen (habe Schlüßel)als ich dort ankam war folgendes.
1 im Briefkasten war die gesamte Post geöffnet, aber weder Kündigung noch sonst etwas im Briefkasten
2 In die Wohnung kam ich nicht da das Schloß ausgewechselt war,ich rief darauf den Vermieter an und der sagte mir nur ich solle ihm 4200€ bezahlen (3 Monate Mietschulden 2100€ + 2100€ Gerichts,und Anwaltskosten für Räümumungsklage)ansonsten läßt er mich nicht in die Wohnung ! Darauf bat ich Ihn mir diese Schriftstücke zukommen zu lassen er versprach mir dies aber trotz mehrmaligen Telefonate kam immer nur!! ja ich schicke !!
Aber es kam nichts !!
Was kann man tun bzw wie komme ich in die Wohnung (Vollmacht vorhanden)
Wie der Vermieter mir selbst zu mir gesagt hat war er schon des öfteren in der Wohnung!!! Darf er das ???
Was tun jetzt müßte ein paar Sachen aus der Wohnung holen und meiner Bekannten schicken (Personalausweiß und andere Urkunden)
Ich kann ja nicht immer hin und her fahren ich wohne nähmlich in Nürnberg und die Wohnung befindet sich in Stuttgart.
Vielen Dank für eure Hilfe
Ps. Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2012, 17:38
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Ihre Bekannte durfte nicht einfach verschwinden und keine Miete mehr bezahlen.

Der Vermieter durfte die Post nicht öffnen, die Wohnung nicht betreten und auch nicht das Schloss auswechseln.

Die Sache mit den Gerichtskosten ist gelogen, so schnell arbeiten die Gerichte bei Räumungsklagen nicht.

Da der Fall früher oder später sicherlich vor Gericht landen wird, sollten Sie mit dem Anwalt des Vermieters reden, um eine Schadensbegrenzung auf den Weg zu bringen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2012, 18:29
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Diese ganze Angelegenheit "müffelt":
Mieterin hinterlässt Mietschulden und setzt sich in's Ausland ab.
Und lässt ihren Perso in der Wohnung zurück...
Tipp: Anwaltsbesuch.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2012, 18:42
nuernberg nuernberg ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2012
Beiträge: 4
Standard

Hallo,
vielen Dank erstmal für die scchnelle Antwort.
Aber was kann man jetzt auf die schnelle machen den mit dem Vermieter ist nicht zu reden er will mich nur gegen das Geld reinlassen.
Kann man evtl.die Polizei einschalten bzw.Einstweilige Verfügung oö.?
Er könnte ja in der Zwischenzeit in aller Ruhe die Wohnung leerräumen,und dann behaubten dies und das war nie in der Wohnung (Wer weiß was er in der Zwischenzeit alles in der Wohnung gemacht hat??)
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  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2012, 01:02
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

nuernberg:

"Aber was kann man jetzt auf die schnelle machen den mit dem Vermieter ist nicht zu reden er will mich nur gegen das Geld reinlassen."
Hier wäre Beratung eines Fachanwalts angesagt.

"Kann man evtl.die Polizei einschalten"
Die interessiert sich nicht für Privatangelegenheiten.

"bzw.Einstweilige Verfügung oö.?
Er könnte ja in der Zwischenzeit in aller Ruhe die Wohnung leerräumen,und dann behaubten dies und das war nie in der Wohnung (Wer weiß was er in der Zwischenzeit alles in der Wohnung gemacht hat??"
Auch hier wäre Beratung durch einen Fachanwalt angesagt.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.02.2012, 11:17
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 967
Standard

Zitat:
Er könnte ja in der Zwischenzeit in aller Ruhe die Wohnung leerräumen,und dann behaubten dies und das war nie in der Wohnung (Wer weiß was er in der Zwischenzeit alles in der Wohnung gemacht hat??"
Klar: Der Vermieter ist mal wieder der Buhmann

Mich würde aber auch interessieren, wie sich Ihre Bekannte zu dieser Sache äußert. Denn wenn im Dezember schon drei Mieten rückständig waren würde bedeuten, dass die Miete nicht gezahlt wurde, bevor sich Ihre Bekannte ins Ausland begeben hat...
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  #7 (permalink)  
Alt 22.02.2012, 17:51
Bokiwi Bokiwi ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 350
Standard

Hallo nuernberg,
versuchen Sie ersteinmal in Erfahrung zu bringen, ob Ihre Bekannte vom Vermieter schriftlich aufgefordert wurde, die fehlende Miete zu zahlen. Denn eine fristlose Kuendigung ist immer erst nach einer vergeblichen Abmahnung moeglich.
Seltsam ist auch die vom Vermieter geschilderte Rechnung wegen Raeumungsklage, Anwalt usw. Und Sie selbst haben die Rechnung noch nicht gesehen. Dann ist das noch ein sehr schnell ausgestellter Raeumungstitel !

Der Vermieter hat auf den "ordnungsgemaessen" Weg nicht unbedingt das Recht, das Schloss auszuwechseln bzw. sich Zugang zu der vermieteten Wohnung zu verschaffen.

Fazit: Wer ein Mietvertrag abschliesst sollte sich an den Vertrag halten ( Mieter zahlt Miete ! ) Da der ganze Ablauf des Vemieters ein wenig nach einen "Selbstvorgang" aussieht, kann da bestimmt ein Rechtsanwalt fuer Ihre Bekannte besser helfen.
__________________
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Bokiwi

Geändert von Bokiwi (22.02.2012 um 17:53 Uhr)
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  #8 (permalink)  
Alt 22.02.2012, 18:31
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von Bokiwi Beitrag anzeigen
eine fristlose Kuendigung ist immer erst nach einer vergeblichen Abmahnung moeglich.
Hallo,
eine Fristlose wegen Mietrückstand >2 BruttoMM bedarf keiner Abmahnung.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.02.2012, 20:22
nuernberg nuernberg ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2012
Beiträge: 4
Standard

Hallo erstmal und noch mal vielen Dank für die reichlichen Antworten,
also im Briefkasten war jedenfalls nichts,weder Mahnung noch etwas vom Anwalt oder gar Gericht.
Tja es kann ja auch sein das er selbst die Post aus dem Briefkasten holt, ?
Jedenfalls ist mit dem Vermieter nicht zu reden,habe heute versucht mit ihm zu reden aber wie bereits geschrieben ohne Kohle läßt er mich nicht rein auch nicht für Unterlagen es Interessiert ihn nicht und gibt nichts raus.er sagt alles gehöre ihm solange er keine Kohle kriegt.
Jetzt hat er mir sogar gesagt das er gegen mich Strafanzeige stellt weil ich das Auto was vor dem Haus stand mitgenommen habe,beim letzten Ausflug nach Stuttgart
(Habe Brief,Schein und Schlüßel!)Den das würde er auch beschlagtnamt(komisches Wort ) haben .
Na mal gucken wie die ganze Sache eskaliert !

Geändert von nuernberg (22.02.2012 um 20:25 Uhr)
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  #10 (permalink)  
Alt 23.02.2012, 11:43
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 967
Standard

Zitat:
Jetzt hat er mir sogar gesagt das er gegen mich Strafanzeige stellt weil ich das Auto was vor dem Haus stand mitgenommen habe,beim letzten Ausflug nach Stuttgart
(Habe Brief,Schein und Schlüßel!)Den das würde er auch beschlagtnamt(komisches Wort ) haben .
Schon mal etwas vom 'Vermieterpfandrecht' gehört? - Ich weiss nicht, ob ich das ganze so einfach auf die leichte Schulter nehmen würde.
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Stichworte
kündigung, räumungsklage, schlosswechsel, schloßtausch, vermieter

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