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Thema: Ladenlokal in EG verstößt gegen Öffnungszeiten laut Mietvertrag

  1. #1
    Schmenki ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Ladenlokal in EG verstößt gegen Öffnungszeiten laut Mietvertrag

    Hallo Zusammen,

    ich habe da eine Frage bezüglich Mietminderung.
    Und zwar wohnen wir in einem 3 Parteien-Haus in dem 1.OG.

    Im EG befindet sich ein Ladenlokal.
    Laut unserem Mietvertrag ist das Ladenlokal an Subway vermietet mit einem Hinweis auf die Öffnungszeiten von 8-22Uhr.

    Jetzt gibt es aber einen neuen Mieter im Ladenlokal und dort kommt jetzt eine Dönerbude/Türkisches Restaurant rein.
    So eine Dönerbude hat natürlich meist bis 23Uhr oder länger auf.
    Und man kann sich bestimmt vorstellen, dass sich die Gerüche im Hausflur auch durch Pommes, Kebab und Knoblauch stark verändern.

    Wie sich das mit den Gerüchen verhält müssen wir sehen aber für uns wird es nicht akzeptabel sein, dass dort noch bis 23Uhr ein gewisser Lautstärkepegel geben wird.

    Wie sind da meine Rechte als Mieter?
    Können wir da eine Mietminderung fordern? Wenn ja, wie hoch sollte diese ausfallen?

    Danke und lg,
    Schmenki

  2. # ADS
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  3. #2
    Mainschwimmer ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Wie sind da meine Rechte als Mieter?
    Sagt dir gerne jeder Anwalt für Mietrecht, der dir dann auch

    Können wir da eine Mietminderung fordern? Wenn ja, wie hoch sollte diese ausfallen?
    dabei behilflich sein wird, denn beim Thema Mietminderung und deren Höhe enden die Ratschläge eines Forums.

  4. #3
    Vermieter ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Ich halte den Hinweis auf das Ladenlokal und die Öffnungszeiten im Mietvertrag nicht für eine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache.

    Im Objekt ist ein Ladenlokal welches in den Abendstunden auch geöffnet ist. Dies war beim Einzug bekannt. Ob die jetzt bis 20 22 oder 24 Uhr geöffnet haben, stellt imho für mich kein Grund für eine Mietminderung dar. Hier wäre erst nachzuweisen, dass sich dadurch negative Einflüsse auf die Mietsache ergeben. Da helfen keine Befürchtungen im Vorfeld sondern nur handfeste Beweise. Ggf. muss der Vermieter für ausreichende Abluftmöglichkeiten sorgen. Diese sind für einen Dönerladen sicherlich wichtiger, als für Subway.
    Anders wäre es z.B. wenn dort vorher eine Versicherungsagentur gewesen wäre und dann erst ein Restaurant einziehen würde. Da es aber bereits ein solches beim Einzug vorhanden war, sehe ich keinen großen Spielraum.

    Wie sind da meine Rechte als Mieter?
    Können wir da eine Mietminderung fordern? Wenn ja, wie hoch sollte diese ausfallen?
    fragen Sie einen Anwalt. Hier sind zu viele Dinge zu beachten. Auch möchten und können wir hier keine Rechtsberatung geben.

    Sie haben aber immer das Recht bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats ordentlich zu kündigen. Es sei denn Sie haben einen Kündigungsverzicht im Mietvertrag unterschrieben.

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