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Thema: Mietminderung bei defekter Heiztherme?

  1. #1
    MJDean ist offline Neuer Benutzer
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    Ausrufezeichen Mietminderung bei defekter Heiztherme?

    Hallo,

    habe seit längerem schon ein Problem mit meiner Gastherme. Seit ich eingezogen bin, macht diese Probleme. Ständig muss was erneuert werden. Beim letzten Besuch des Installatuers (vor etwa 2 Wochen!)wurde festgestellt, dass die Therme komplett hinüber ist und erneuert werden muss. Warmwasser funktioniert nur, wenn ich de Heizungsregler aufdrehe. D.h. die Therme springt ständig an. Warmwasser funktioniert auch nicht richtig. Mal muss man das Wasser ca. 5-10 Min. laufe lassen, bis es dann mal warm wird oder die Therme springt garnicht an und habe somit überhaupt kein Warmwasser. Laut Nachfrage beim Installatuer wurde ein Angebot geschrieben, jedoch vom Chef noch nicht unterschrieben, da dieser im Urlaub ist. D.h. seit 2 Wochen habe ich mega Theater mit der Therme, was mich dazu zwingt, eine halbe Stunde eher aufzustehen um noch pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Meine Vermieterin weigert sich jedoch strickt einen anderen Installatuer zu rate zu ziehen, so dass ich noch bis Ende der nächsten Woche warten kann. Was kann man dagegen tun? Die Miete mindern? Das ist ja ehrlich gesagt kein Zustand. Vielleicht kennt ja jemand das Problem und kann mir weiterhelfen.

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  3. #2
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hallo MJDean,
    zunächst würde ich meinen VM schriftlich nachweislich über den Mangel informieren und auffordern, ihn innerhalb von zwei Wochen zu beheben.
    Um mögliche Ausreden gleich abzublocken, auch meine/Deine TelNummern mit angeben.
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  4. #3
    Vollprofi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    miete mindern ginge hier.

    auch möglich ist, dem vermieter eine frist setzen, wenn diese nicht eingehalten wird den mangel selber beheben und die kosten von der miete abziehen. dies muss dem vermieter aber vorher angekündigt werden und die reiehnfolge muss natürlich eingehalten werden!

  5. #4
    heikelein ist offline Neuer Benutzer
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    Also das ganze ist prinzipell möglich. Aber du muss dem Vermieter die Chance geben, den Mangel zu beheben. Tut er diese nicht kannst du Miete mindern.

  6. #5
    Vollprofi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von heikelein Beitrag anzeigen
    Aber du muss dem Vermieter die Chance geben, den Mangel zu beheben. Tut er diese nicht kannst du Miete mindern.
    nee, mangel melden reicht aus

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