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Thema: Unsicherheit wegen Mieterhöhung durch Badsanierung inkl. regulärer Mieterhöhung

  1. #1
    getchaos ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Unsicherheit wegen Mieterhöhung durch Badsanierung inkl. regulärer Mieterhöhung

    Hallo zusammen,

    Meine Freundin und ich wohnen seit einem Jahr in einer Mietwohnung im dritten Stock eines Hauses (Maisonette). Im Vertrag ist auch vereinbart, fass nach 2 Jahren die Miete um 25€ erhöht wird.

    Bei Vertragsabschluss haben wir mit unserem Vermieter auch schriftlich vereinbart, dass das Bad innerhalb eines Jahres saniert wird, aber mit der Klausel, dass wir keinen Ansprich drauf haben.

    Jetzt konnten wir endlich mit dem Vermieter deswegen sprechen. Das Bad wird nun saniert.

    - Wanne unter Der Dachschräge wird abgerissen und eine Dusche an anderer Stelle eingebaut.
    - Neue Toilette und Waschbecken
    - Neue Befließung

    Was wir anfangs nicht besprochen hatte, kam jetzt wieder auf uns zu: Eine Mieterhöhung um die Badsanierung zu finanzieren. Wir waren so "naiv" und waren davon ausgegangen, dass der Vermieter die Kosten der Sanierung übernimmt.

    Als Vorschlag hat er uns unterbreitet, statt der 25€ Mieterhöhung nach 2 Jahren, dafür eine direkte Erhöhung von 50€ vorzunehmen.

    Ich weiß, dass eine Mieterhöhung aufgrund einer Sanierung max. 11% der Kosten, verteilt auf 12 Monate sein darf.

    Da unser Vermieter ein sehr "einnehmender" Mensch ist und man recht schlecht bei ihm zu Wortkommt, frage ich mich nun, ob das alles rechtens ist.

    Soll ich eine Kostenaufstellung der Sanierung verlangen?
    Und wenn ich theoretisch mein Recht der max. 11% Kosten einfordere, sind diese doch theoretisch auch ausgenommen von der regulären Mieterhöhung (er dürfte neben den anstehenden Kosten zusätzlich die 25€ nach zwei Jahren einfordern?)
    Oder kommen wir trotzdem gut davon, weil so eine umfängliche Sanierung locker Kosten entwickelt, die über 50€ im Monat liegen?

    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Bin mir nicht sicher, ob das so alles in Ordnung ist und ob wir schlecht wegkommen oder gut.

  2. # ADS
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  3. #2
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Hallo getchaos,

    einen solchen Sachstand hatten wir hier m.W. noch nicht gehabt.
    Ich kann Euch nur empfehlen, einen Fachanwalt zu konsultieren.
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  4. #3
    Mainschwimmer ist offline Erfahrener Benutzer
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    Ich weiß, dass eine Mieterhöhung aufgrund einer Sanierung max. 11% der Kosten, verteilt auf 12 Monate sein darf.
    Ich denke, dass du in dieser Beziehung noch einige Informationen benötigst:

    Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung

    Das soll dich aber nicht von einer anwaltlichen Beratung abhalten.

  5. #4
    Gruwo ist offline Erfahrener Benutzer
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    Ob es sich hier tatsächlich um eine Modernisierung oder lediglich Sanierung (Instandsetzung) handelt, vermag ich ohne weiteres auch nicht zu beantworten, dazu fehlen einfach die notwendigen Infos.

    Andererseits ist es, wie so häufig, ein reines Rechenexempel. Wenn die Kosten einer Modernisierung den Betrag von 2.750,00 € überschreiten, würde die zulässige Mietanpassung über 25,00 € monatlich liegen.....

  6. #5
    Bokiwi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Hallo getchaos,
    es ist nach Ihren Information nicht so einfach dazu Stellung zu nehmen. Denn es fehlt die Art und Weise wie die 25 Euro Mieterhoehung vereinbart wurden. Individual Klausel, gemaess vorformulierter Mietvertrag mit individuellen Eintrag des Betrages oder muendliche Vereinbarung usw.
    Deshalb wichtig um ueberhaupt die Rechtmaessigkeit abzuschaetzen (was ein Rechtsanwalt besser beurteilen kann)
    Zu den Betrag von 50 Euro besteht die Moeglichkeit sich auszurechen wieviel das in der Gesamtsumme der Moderenisierung (vorausgesetzt das es keine Sanierung ist) ausmacht, wenn die 50 Euro ein 12tel von 11% der Gesamtkosten sind.
    Tipp: Sollte die Gesamtkosten niedriger sein, besteht die Moeglichkeit die Modernisierung genau unter der "Lupe" zu nehmen im Bezug auf den ganzen Vorgang der Modernisierung (Datum, Ankuendigung, Frist usw.).
    Geändert von Bokiwi (20.08.2012 um 18:19 Uhr)
    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  7. #6
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von getchaos Beitrag anzeigen
    Ich weiß, dass eine Mieterhöhung aufgrund einer Sanierung max. 11% der Kosten, verteilt auf 12 Monate sein darf.
    Aufgrund einer Sanierung? Nein, meine ich. Dann könnte ein tüchtiger VM ja andauernd sanieren...
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  8. #7
    Häusle55 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Das stimmt natürlich

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