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Thema: Ist das einfach so erlaubt?

  1. #1
    Dong84 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Ist das einfach so erlaubt?

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem. Wir leben in einem 3-Parteienhaus. Die 2 unteren Wohnungen gehören unseren Vermietern, die obere Wohnung wurde gekauft und die Besitzer wohnen sein ein paar Tagen darin.

    Nun wurde ohne unser wirkliches Wissen, in Absprache mit unseren Vermietern ein Kaminrohr an der Hauswand verlegt, welches an unserer Seite in unsere Terasse verläuft. Erstens sieht es sehr bescheiden aus und dazu schränkt es den ohnhin schon wenigen Platz dort ein.

    Ist sowas ohne Absprache erlaubt? Können wir Mietminderung verlangen?

    Anbei 2 Fotos!




    Danke im Voraus!
    Geändert von Dong84 (09.07.2012 um 10:47 Uhr)

  2. # ADS
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  3. #2
    Vermieter ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    also Vollprofi empfiehlt sicherlich Schmerzensgeld und das geht garnicht, ich sehe dass etwas differenzierter.

    Was heisst "ohne unser wirkliches Wissen"
    Grundsätzlich in Absprache mit dem Vermieter, passt schon.

    Schwierige Frage.
    Spielraum für eine Mietminderung sehe ich aber nicht.

    Die Einschränkung durch die Rußklappe in Kopfhöhe am Rand des Balkons ist imho nicht gravierend genug. Selbst wenn man den Bereich des Balkons darunter als nicht mehr nutzbar abzieht, wäre die Mietminderung so marginal, dass der Stress sich nicht lohnt.

    Sorry leider keine Mieteinsparung.

    Aber nur meine Meinung.

  4. #3
    Dong84 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Vermieter Beitrag anzeigen
    also Vollprofi empfiehlt sicherlich Schmerzensgeld und das geht garnicht, ich sehe dass etwas differenzierter.

    Was heisst "ohne unser wirkliches Wissen"
    Grundsätzlich in Absprache mit dem Vermieter, passt schon.

    Schwierige Frage.
    Spielraum für eine Mietminderung sehe ich aber nicht.

    Die Einschränkung durch die Rußklappe in Kopfhöhe am Rand des Balkons ist imho nicht gravierend genug. Selbst wenn man den Bereich des Balkons darunter als nicht mehr nutzbar abzieht, wäre die Mietminderung so marginal, dass der Stress sich nicht lohnt.

    Sorry leider keine Mieteinsparung.

    Aber nur meine Meinung.

    Ist das in dieser Höhe überhaupt erlaubt? Gefahr von Verletzungen?!

    Ich finde wir sind schon etwas eingeschränkt, unser Sonnenschirm geht nicht mehr aufzuspannen, unsere Katzen haben nun eine Fluchtmöglichkeit.

  5. #4
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hallo Dong84,

    wenn das Rohr durch Euren Balkon geht, sehe ich dies als einen unzulässigen Eingriff in Euren Besitzstand.
    Waret Ihr vor den Arbeiten nicht informiert bzw. um Gestattung gefragt worden?
    Wie sind die Monteure auf den Balkon gekommen?
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  6. #5
    Dong84 ist offline Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Hallo Dong84,

    wenn das Rohr durch Euren Balkon geht, sehe ich dies als einen unzulässigen Eingriff in Euren Besitzstand.
    Waret Ihr vor den Arbeiten nicht informiert bzw. um Gestattung gefragt worden?
    Wie sind die Monteure auf den Balkon gekommen?
    Am Freitag wurde ohne unser Wissen das Gerüst aufgebaut, eigentlich sollte das Heute erst geschehen u die Personen über uns wollten uns darüber informieren. Sie haben sich am WE auch schon entschildigt. Die Entfernung der Absperrung u der Zutritt auf unseren Balkon wurde ohne unsere Zustimmung durchgeführt.

    Unsere Vermieter wurden lediglich darüber informiert u diese meinten zu den Personen über uns "machen sie einfach mal"...wir wussten aber nicht was auf uns zukommt.

  7. #6
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Dong84 Beitrag anzeigen
    Am Freitag wurde ohne unser Wissen das Gerüst aufgebaut, eigentlich sollte das Heute erst geschehen u die Personen über uns wollten uns darüber informieren. Sie haben sich am WE auch schon entschildigt. Die Entfernung der Absperrung u der Zutritt auf unseren Balkon wurde ohne unsere Zustimmung durchgeführt.

    Unsere Vermieter wurden lediglich darüber informiert u diese meinten zu den Personen über uns "machen sie einfach mal"...wir wussten aber nicht was auf uns zukommt.
    Wer was wem warum oder auch nicht gesagt hat, ist völlig schnurzpiepe.
    Ihr seid Mieter und habt ein Vertragsverhältnis mit Eurem Vermieter, welcher einzig und allein Euer Anbrechpartner ist.
    Hat der die geplante Rohrinstallation mit Euch vorher besprochen und um Eure Zustimmung gebeten?!?
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  8. #7
    Dong84 ist offline Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Wer was wem warum oder auch nicht gesagt hat, ist völlig schnurzpiepe.
    Ihr seid Mieter und habt ein Vertragsverhältnis mit Eurem Vermieter, welcher einzig und allein Euer Anbrechpartner ist.
    Hat der die geplante Rohrinstallation mit Euch vorher besprochen und um Eure Zustimmung gebeten?!?
    Defintiv NEIN, zwischen unserem Vermieter und uns gab es 0,0 Kommunikation. Es wurde lediglich mit der Partei darüber und den Handwerkern kommuniziert.

  9. #8
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Dong84 Beitrag anzeigen
    Defintiv NEIN, zwischen unserem Vermieter und uns gab es 0,0 Kommunikation. Es wurde lediglich mit der Partei darüber und den Handwerkern kommuniziert.
    Ich wüsste, was ich täte, wenn (als Handwerker verkleidete?) Arbeiter auf meinem Balkon erscheinen würden...
    Strafbaren Hausfriedensbruch kann es auch auf Balkonen geben.
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  10. #9
    Dong84 ist offline Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Ich wüsste, was ich täte, wenn (als Handwerker verkleidete?) Arbeiter auf meinem Balkon erscheinen würden...
    Strafbaren Hausfriedensbruch kann es auch auf Balkonen geben.
    Sie waren ja in unserer Abwesentheit da, deshalb konnten wir zum dem Zeitpunkt nicht einschreiten.

    Mir geht es um diese furchtbare Rohr, das Nutzfläche nimmt und auch noch in Kopfhöhe angebracht ist...

  11. #10
    Vermieter ist offline Erfahrener Benutzer
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    Sprechen Sie mal Ihren Vermieter an was der dazu zu sagen hat.
    Ist dass Erdgeschoss oder haben Sie eine Wohnung darüber?

    Grundsätzlich sollte eine Absprache schon vorher erfolgen. Vorallem wenn Sie so beeinträchtigt werden durch die Maßnahme.

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