also Vollprofi empfiehlt sicherlich Schmerzensgeld und das geht garnicht, ich sehe dass etwas differenzierter.
Was heisst "ohne unser wirkliches Wissen"
Grundsätzlich in Absprache mit dem Vermieter, passt schon.
Schwierige Frage.
Spielraum für eine Mietminderung sehe ich aber nicht.
Die Einschränkung durch die Rußklappe in Kopfhöhe am Rand des Balkons ist imho nicht gravierend genug. Selbst wenn man den Bereich des Balkons darunter als nicht mehr nutzbar abzieht, wäre die Mietminderung so marginal, dass der Stress sich nicht lohnt.
Sorry leider keine Mieteinsparung.
Aber nur meine Meinung.![]()


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