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Wintergrillen im Garten erlaubt? Wintergrillen im Garten erlaubt?
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Wintergrillen im Garten erlaubt?


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  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 21:38
Teschner Teschner ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2010
Beiträge: 1
Standard Wintergrillen im Garten erlaubt?

Guten Abend,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit ca. 20 Mietparteien zusammen. Nun hatte ich die tolle Idee, an Silvester mit ein paar geladenen Gästen ein Wintergrillen im Innenhof zu veranstalten. Ich hatte zuvor diese kleine Feier in der Nachbarschaft angekündigt und war dann auch davon ausgegangen, dass es soweit keinen Nachbarn stören würde. Nun hat sich laut meines Vermieters aber doch Jemand beschwert, angeblich wegen der Rauch- und Geruchsbelästigung, die durch das Grillen hervorgerufen wurde. Ich meine, im Sommer Grillen doch auch andere in unserem Innenhof, und das scheint niemanden zu stören. Und gerade an Silvester stören ja wohl meist andere Gerüche... Gibt es da denn irgendwelche Regeln, die man beim Grillen beachten sollte, denn allgemein ist es doch wohl nicht verboten, oder?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 12:56
Jurist34 Jurist34 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 33
Standard

Wie sie schon geschildert haben, ist das Grillen ja in den Sommermonaten eigentlich üblich und weit verbreitet bzw. akzeptiert, deshalb dürfte das Gleiche auch für die Winterzeit gelten. Natürlich muss es auch normalerweise von den Nachbarn geduldet werden.
Deshalb kommt ein generelles Grillverbot nur dann in Betracht, wenn es zu wesentlichen Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft kommt. Also Beeinträchtigungen, die durch Rauch, Ruß, Geruch oder Wärme hervorgerufen werden.
Dieses könnte sein, wenn zum Beispiel der beim Grillen im Garten eines Mehrfamilienhauses entstehende Qualm oder Rauch, in konzentrierter Weise in die Wohnräume eines Nachbarn dringt. Diese Sachlage wäre dann sogar eine Ordnungswidrigkeit und kann letztendlich mit einer Geldbuße geahndet werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 19:38
Holger Holger ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 39
Standard

Hallo, das Landgericht Aachen stellt hier einen Vergleich der folgender Maßen beschlossen wurde (LG Aachen 6 S 2/02). Dieser Vergleich spricht den Mietern das Grillen zweimal im Monat zwischen 17.00 und 22.00 Uhr zu, wenn im hinteren Teil des Gartens gegrillt wird.
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erlaubt, garten, wintergrillen

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