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Streit um Fußboden - wer muss zahlen? Streit um Fußboden - wer muss zahlen?
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Streit um Fußboden - wer muss zahlen?


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  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 12:09
adamries adamries ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 2
Standard Streit um Fußboden - wer muss zahlen?

Wir haben kürzlich einen Mietvertrag unterschrieben. Wenige Wochen danach rufen uns die jetzigen Mieter an und erzählen uns, dass sie vor 3 Jahren den Keller renoviert haben und für das Verlegen des Fußbodens Geld von uns bekommen möchten. Wir waren perplex, weil wir davon nichts wussten und bei der Hausbesichtigung mit dem Makler kein Wort darüber verloren wurde, dass man für den Fußboden bezahlen muss.

Also telefonierten wir mit der Vermieterin und die sagte uns, dass die jetzigen Mieter mit ihr eine Vereinbarung getroffen hatten, dass sie den Keller renovieren und deswegen müssten wir gar nichts bezahlen und sollten uns auch nicht dazu überreden lassen. Die Vermieterin hat das dann auch nochmal den jetzigen Mietern gesagt.

Unsere Vormieter ließen jedoch nicht locker und haben uns weiter kontaktiert und uns dann erklärt, dass sie den Boden rausreißen, wenn wir ihn nicht bezahlen. Aus ihrer Sicht ist die Vereinbarung mit dem Vermieter von vor 3 Jahren, die auch im Mietvertrag steht, nicht rechtsgültig und deswegen möchten sie nun eine Kostenübernahme. Und da der Vermieter sich weigert, müssten wir das nun bezahlen.

Unser Problem ist nun: Wenn die ernst machen, ziehen wir bald in ein Haus ein, in dem die Hobbyräume im Keller nur noch einen Betonboden haben. Das bedeutet zusätzliche Kosten und Zeit für uns, um die Räumlichkeiten bewohnbar zu machen. Wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir sicherlich um Kaution und Maklergebühr verhandelt, immerhin haben wir gerade fast 4.000 EUR ausgegeben dafür.

Haben wir ein Anrecht darauf, dass uns das Haus in dem Zustand übergeben wird, in dem wir es bei der Besichtigung präsentiert bekommen haben? Muss der Vermieter sich nun um den Boden kümmern?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 13:30
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Zitat von adamries Beitrag anzeigen
Wir haben kürzlich einen Mietvertrag unterschrieben. Wenige Wochen danach rufen uns die jetzigen Mieter an und erzählen uns, dass sie vor 3 Jahren den Keller renoviert haben und für das Verlegen des Fußbodens Geld von uns bekommen möchten. Wir waren perplex, weil wir davon nichts wussten und bei der Hausbesichtigung mit dem Makler kein Wort darüber verloren wurde, dass man für den Fußboden bezahlen muss.

Da wäre ich auch verwundert.

Also telefonierten wir mit der Vermieterin und die sagte uns, dass die jetzigen Mieter mit ihr eine Vereinbarung getroffen hatten,

Und diese Vereinbarung betrifft nur die Vermieterin und die Noch-Mieter

dass sie den Keller renovieren und deswegen müssten wir gar nichts bezahlen und sollten uns auch nicht dazu überreden lassen. Die Vermieterin hat das dann auch nochmal den jetzigen Mietern gesagt.

Da Sie diese Vereinbarung nicht zu interessieren hat, für Sie zählt nur der Zutand des Hobbyraumes bei Besichtigung.

Unsere Vormieter ließen jedoch nicht locker und haben uns weiter kontaktiert und uns dann erklärt, dass sie den Boden rausreißen, wenn wir ihn nicht bezahlen. Aus ihrer Sicht ist die Vereinbarung mit dem Vermieter von vor 3 Jahren, die auch im Mietvertrag steht, nicht rechtsgültig

Wer sagt das? Das sagt doch der, der Geld kassieren will.

und deswegen möchten sie nun eine Kostenübernahme. Und da der Vermieter sich weigert, müssten wir das nun bezahlen.

Das ist Quatsch, denn Sie haben mit den Nochmietern nichts am Hut.

Unser Problem ist nun: Wenn die ernst machen, ziehen wir bald in ein Haus ein, in dem die Hobbyräume im Keller nur noch einen Betonboden haben.

Darum soll und muss der Vermieter kümmern, schließlich kassiert er ja auch die Miete.

Das bedeutet zusätzliche Kosten und Zeit für uns, um die Räumlichkeiten bewohnbar zu machen. Wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir sicherlich um Kaution und Maklergebühr verhandelt, immerhin haben wir gerade fast 4.000 EUR ausgegeben dafür.

Haben wir ein Anrecht darauf, dass uns das Haus in dem Zustand übergeben wird, in dem wir es bei der Besichtigung präsentiert bekommen haben? Muss der Vermieter sich nun um den Boden kümmern?
Für die beiden letzten Fragen sollten Sie besser einen Anwalt für Mietrecht befragen, hier arhalten Sie nur Antworten von Laien.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 06:12
adamries adamries ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 2
Standard

Guten Morgen, danke für die Antwort, die uns in unserer Einschätzung der Situation bestärkt.

Noch eine Frage: Die jetzigen Mieter haben uns auch gezeigt, was sie in dem Haus alles gebaut haben (Wände mit Holz verkleidet, Durchreiche in der Küche zugemauert, Elektrokanäle mit indirektem Licht verlegt, abenteuerliche Gardinenaufhängungen Marke Eigenbau gebastelt,...) - diese Sachen möchten sie natürlich im Haus drin lassen und nicht mit viel Aufwand rausreißen. Was passiert aber wenn wir einestages ausziehen und der Vermieter/Nachmieter möchte das Zeug nicht - müssen wir dann das Haus in den Originalzustand (vor unseren Vormietern) zurückversetzen? Und falls wir beim Abreißen der Sachen auf böse Überraschungen stoßen (z. B. Fusch am Bau, Schimmel hinter der Wandverkleidung etc.), müssen wir dann dafür haften?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 07:01
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Bitte nehmen Sie die Beratung eines Anwaltes in Anspruch. Ihre Fragen gehen über den Rahmen, den ein Forum bietet, hinaus.

Hier ist zuviel zu beachten, was nur Vermieter und Noch-Mieter betrifft.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 13:43
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 967
Standard

Entscheidend ist der Zustand, wie euch das Mietobjekt beim Mietbeginn übergeben wird. Deshalb schlage ich vor auf eine Wohnungsübergabe und das Fertigen eines Übergabeprotokolls im Beisein des Vermieters zu bestehen.

Geändert von Gruwo (18.08.2010 um 13:45 Uhr)
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