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Makler-Rechnung ohne Leistung? Makler-Rechnung ohne Leistung?
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Makler-Rechnung ohne Leistung?


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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 16:10
Frauenheld Frauenheld ist offline
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Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 2
Standard Makler-Rechnung ohne Leistung?

Seit vier Wochen habe ich einen Makler beauftragt, für mich eine passende Wohnung zu finden. Allerdings muss ich gestehen, dass ich nicht gerade keinen Anspruch habe und schon auf etwas gehobenere Leistungen Wert lege. Mein Makler hat mir auch schon mehrere Wohnungen gezeigt, doch kamen alle Objekte, für mich und meine Wünsche, nicht in Frage. Nun hat er mir tatsächlich eine Rechnung für seine Leistung gestellt, obwohl noch kein Erfolg abzusehen ist. Soll ich die Rechnung trotzdem zahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 20:53
Holger Holger ist offline
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Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 39
Standard

Hallo Frauenheld,
Nein, du solltest die Rechnung vorerst nicht bezahlen, denn Mieter müssen den Makler nur bezahlen, wenn der Makler eine Mietwohnung nachgewiesen oder vermittelt hat und der Mietvertrag über die vermittelte Wohnung auch tatsächlich abgeschlossen worden ist. Maklerprovision gibt es also nur, wenn der Makler erfolgreich gearbeitet hat. Voraussetzung dafür ist aber auch ein rechtskräftig abgeschlossener Maklervertrag.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 20:14
Frauenheld Frauenheld ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo Holger!
Was heißt denn ein rechtskräftig abgeschlossener Maklervertrag? Wie sieht der denn aus?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 20:21
Holger Holger ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 39
Standard

Hallo Frauenheld,
Ein rechtskräftiger Maklervertrag bedeutet, wenn Mieter und Makler einen so genannten Vertrag abgeschlossen haben, in dem die Tätigkeit des Wohnungsvermittlers und dessen Provision vereinbart wird. Und natürlich müssen die normalen Vertragsbedingungen stimmen und die Formalitäten eingehalten werden, wie zum Beispiel die beidseitige Unterschrift der Vertragsparteien oder Fristen und Leistungen.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2010, 18:13
JoachimM JoachimM ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2010
Beiträge: 6
Standard

Das Problem liegt wohl im Wort "nachgewiesen". Was heißt es denn, wenn ein Makler eine Wohnung "nachweisen" muss? Das kann doch gut sein, dass man die Gebühr auch zahlen muss, wenn man dann doch nicht mietet, oder?
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leistung, maklerrechnung

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