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Lies' nach, was Du unterschrieben hast! Der Anwalt des VM wird argumentieren: "Selbstverständlich hat der Kläger keinerlei physischen oder psychischen Zwang auf den Beklagten ausgeübt. Die Unterzeichnung des MV fand beweisbar in einer sehr angenehmen Atmosphäre statt."
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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Zitat:
Zum letzten Mal, geh zu einem Anwalt. Dem ist deine Unvernunft (Umschreibung für Dummheit) egal. Der lässt sich dann dafür nur bezahlen. |
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Zitat:
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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Lest euch mal die anderen Beiträge dieses Users durch. Im März d.J. hat er schon einmal mit den gleichen Fragen genervt. Da hat er im Auftrag eines ominösen Paul angefragt. Aber sich verplappert, dass es selber dieser Paul sei. Wie nennt man so etwas vom medizinischen Standpunkt, Schizophrenie, oder Persönlichkeitsspaltung? |
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Wenn Sie nachträchlich einen geänderten - in dem Fall einen schriftlichen Vertrag - unterzeichnen, ist das natürlich möglich. Dazu verpflichtet gewesen wären Sie nicht. Aber nun zu der eigentlichen Frage: Wenn der o.g. Satz alles ist, was zu der Befristung im Vertrag steht, dürfte diese Befristung ungültig sein. Nur unter ganz bestimmten Umständen - mit Angabe der entsprechenden Begründung - können befristete Mietverträge abgeschlossen werden. (Nachzulesen in eben diesem §575 BGB) Somit läge hier ein normaler unbefristetet Mietvertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist vor.
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Komm wir essen Opa
--- Satzzeichen können Leben retten! --- |
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| klauselvertrag, kündigung nicht möglich |
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