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Klauselvertrag "Kündigung nicht möglich"! Klauselvertrag "Kündigung nicht möglich"!
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Klauselvertrag "Kündigung nicht möglich"!


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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 18:40
Chamun Chamun ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 21
Standard Klauselvertrag "Kündigung nicht möglich"!

Hallo,

wollte mal wieder nach einem Rat fragen.

Ich habe eine Mietwohnung mit einem Vertrag wo ich nicht Kündigen kann. Kurz zur Fall Schilderung:

Es wurde Mündlich vereinbart das ich diese Wohnung anmieten kann. Die Wohnungsschlüssel habe ich direkt erhalten, den Vertrag aber erst 2 Wochen Später. Über den Vertrag wurde nicht gesprochen wie dieser aussehen wird. Wahrscheinlich auch ein Fehler meiner seits. Den Vertrag wie oben erwähnt habe ich vom Vermieter 2 Wochen später erhalten als wo ich die Schlüssel bekommen habe.

Selbstverständlich stand mein gesamtes Inventar in der Wohnung und war somit komplett eingerichtet. Hätte ich diesen Vertrag nicht Unterschrieben, hätte ich sofort meine Sachen packen können so wie ich den Vermieter kenne.

Der Vertrag geht bis 2014, entweder wird der Vertrag verlängert, oder ich kann ausziehen. Jedenfalls kann ich jetzt so wie es ist, nicht Kündigen. Im Vertrag habe ich einen Stellplatz 20,- Euro/Monat auf dem Hof. Würde ich diesen Hof dennoch befahren, würde ich mich festfahren. Dies erwähne ich damit ihr eine Vorstellung habt. Mit dem Vermieter gibt es nur Ärger egal in welchen Punkten.

Mir steht es im Moment Oberkante Lippe und möchte dort einfach nur noch raus!

Was kann ich gegen diesen Mietvertrag tun? Wie kann ich dennoch ausziehen? Es muss doch eine Möglichkeit geben.

Danke

Geändert von Chamun (28.12.2011 um 18:42 Uhr)
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 18:56
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Ist es ein befristeter Vertrag oder ein Kündigungsverzicht für eine bestimmte Zeit. Daran nur kann man etwas aussagen.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 19:13
Chamun Chamun ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 21
Standard

Befristeter Vertrag.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 19:17
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
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Dann stellen Sie mal den Wortlaut hier ein.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 19:48
Chamun Chamun ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 21
Standard

Werde ich morgen machen sofern dies Okay ist. Habe meinen Vertrag gerade nicht zur Hand. Hoffe das ihr dafür Verständnis habt.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 20:58
Chamun Chamun ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 21
Standard

Vertrag von bestimmter Dauer (Zeitmietvertrag nach § 575 BGB): Das Mietverhältnis beginnt frühstens am 01.XX.20XX und endet am 31.XX.20XX
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Anzeigen:
  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 23:23
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von Chamun Beitrag anzeigen
Vertrag von bestimmter Dauer (Zeitmietvertrag nach § 575 BGB): Das Mietverhältnis beginnt frühstens am 01.XX.20XX und endet am 31.XX.20XX
Mit XX brauchste hier erst garnicht weiterzuposten.
Hast Du den MV unterschrieben? Datum der Unterschrift korrekt?
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 23:49
Chamun Chamun ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 21
Standard

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Mit XX brauchste hier erst garnicht weiterzuposten.
Hast Du den MV unterschrieben? Datum der Unterschrift korrekt?
Möchtest du vielleicht noch meine Rufnummer haben? XX = die Angabe des Datums, diese muss ich ja sicherlich nicht Preis geben um eine Antwort auf meine Frage zu erhalten.

Und der Vertrag wurde Unterschrieben, weil ich keine andere Wahl gehabt hätte.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 00:11
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von Chamun Beitrag anzeigen
Und der Vertrag wurde Unterschrieben, weil ich keine andere Wahl gehabt hätte.
Klar, wenn John Wayne mit der Winchester hinter einem steht...
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #10 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 00:26
Chamun Chamun ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 21
Standard

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Klar, wenn John Wayne mit der Winchester hinter einem steht...
Sorry, aber ich finde an diesem Thema in keinem Falle etwas, was lustig ist. Ich Frage hier was ich tun kann und nicht nach Späßchen.

Wie bereits erwähnt war die Wohnung fertig eingeräumt. Der Vertrag kam erst dann wo die Wohnung eingeräumt ist!!! und nicht bevor dies geschehen ist.

Bin der Meinung das es Arglistige Täuschung ist, oder sehe ich das Falsch?

Bis 201X befristet, Grund: Abriss oder Sanierung

Ich glaube ich stehe im Wald! Macht er das nur damit er noch schön "gesicherte" einnahmen hat? Es muss doch einen Weg geben diesen Vertrag als "nichtig" zu erklären.
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klauselvertrag, kündigung nicht möglich

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