Mietrecht
  • Miete
  • Mietvertrag
  • Nebenkosten
  • Kündigung
  • Mietrecht-Ratgeber
  • Mietrecht-Urteile
  • Beratung vor Ort
  • Mietrecht-Forum
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Webtipps
  • Forum Mietrecht

Zurück   mietrecht-hilfe.de Forum > Mietrecht Allgemein > Mietvertrag
ungültig befristeter Mietvertrag - kann ich einfach weiter wohnen bleiben? ungültig befristeter Mietvertrag - kann ich einfach weiter wohnen bleiben?
Jetzt kostenlos registrieren! Hilfe Benutzerliste Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

ungültig befristeter Mietvertrag - kann ich einfach weiter wohnen bleiben?


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen
  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 18:47
Kiara86 Kiara86 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.01.2012
Beiträge: 1
Frage ungültig befristeter Mietvertrag - kann ich einfach weiter wohnen bleiben?

Hallo!

Mein Mietvertrag geht noch bis Ende Februar 2012. Allerdings ist die Befristung ungültig, da kein Grund der Befristung genannt ist. Bedeutet dass, dass der Mietvertrag einfach weiter läuft? Ich also nicht zum 1.3.12 aus der Wohnung sein muss.

Muss ich meinen Vermieter darauf hinweisen?

Ich wohne seit 1.4.11 in der Wohung (WG). Die Wohung wurde im Januar von meinem alten an meine neue Vermieterin verkauft. Diese möchte nun am 1.3.12 eine Mieterhöhung um 20€ (13%) der Kaltmiete (ohne Betriebskosten). Wogegen ich mich wehren möchte.

Sie hat nicht begründet wieso sie diese Erhöhung will. Außer wörtlich: "Das reicht mir halt nicht.". Die Mieterhöhung ist also nicht rechtens, so wie ich das verstehe.

Ausziehen möchte ich auch nicht. Sie will auch dass ich bleibe, aber dass ich mehr zahle. Nun schrieb sie mir: "Entweder Sie zahlen die Erhöhung ab 1.3.12, oder sie ziehen eben aus. Schicken Sie mir den unterschriebenen Vertrag bis 5.1.12 zu, sonst gehe ich davon aus dass Sie ausziehen!"

Meine Frage: Was passiert wenn ich einfach die alte Miete weiterzahle? Also auch nach dem 1.3.12 in der Wohung bleibe.

Nach meinem Verständis:
a) ist die Befristung ungültig
b) hat sie sich bereiterklärt die Wohnung mit laufenem Mietvertrag in aktueller höhe von meinem alten Vermieter zu übernehmen
c) kann Sie ohne schriftliche echte Begründung die Miete nicht erhöhen.

Was sollte ich tun? Soll ich ihr das mit Paragraphen in einem Brief schreiben? Oder soll ich gar nichts machen und abwarten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Kiara
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 19:03
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von Kiara86 Beitrag anzeigen
Was sollte ich tun?
Nichts.
Der MV läuft auf unbestimmte Zeit weiter.
Das MEV muss ausreichend begründet werden. Ohne Begründung brauchst Du noch nicht einmal darauf zu reagieren.
Falls die VM nachfragt, würde ich lediglich antworten, dass das MEV nicht den an es gestellten gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Sie muss sich schon selbst bei geeigneten Quellen informieren.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 05:51
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Mietrecht : Mieterhöhungen Kapitel 1
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 08:23
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Nach meinem Verständis:
a) ist die Befristung ungültig
Ganz schlicht gefragt, warum meinst du, dass nach deinem Verständnis die Befristung ungültig ist?

Wäre es nicht klüger, den genauen Wortlaut dieser Befristung einzustellen, damit man sich ein besseres Bild machen kann?
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 10:50
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

@Mainschwimmer: Doch

Zitat:
Mein Mietvertrag geht noch bis Ende Februar 2012. Allerdings ist die Befristung ungültig, da kein Grund der Befristung genannt ist.
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 08:41
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
@Mainschwimmer: Doch
Erst wenn ich den gesamten Text der Vereinbarung zu lesen kriege glaube ich den Fragestellern. Jahrelange Erfahrungen haben mir gezeigt, dass man nicht alles glauben darf, was so dahin geschrieben wird.
Mit Zitat antworten
Anzeigen:
  #7 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 09:01
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Zitat:
Erst wenn ich den gesamten Text der Vereinbarung zu lesen kriege glaube ich den Fragestellern. Jahrelange Erfahrungen haben mir gezeigt, dass man nicht alles glauben darf, was so dahin geschrieben wird.
Gebe Ihnen völlig recht. Da wird viel ausgelassen und hinzu interpertiert. Vorsicht ist da immer angebracht. Allein die Worte "und" und "oder" können das ganze Gegenteil bewirken.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen
  • Dieses Thema bei Mister Wong speichern Mister Wong
  • Dieses Thema bei YiGG.de speichern YiGG.de
  • Dieses Thema bei Google speichern Google
  • Dieses Thema bei del.icio.us speichern del.icio.us

Stichworte
befristeter, mieterhöhung, mietvertrag, ungültig, vermieterwechsel, wohnen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Themen-Optionen
Druckbare Version zeigen Druckbare Version zeigen
Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wohnen ohne Mietvertrag Mietproblem Mietvertrag 2 13.10.2011 18:26
Mietvertrag ungültig/nichtig? Kaiserpinguin Mietvertrag 2 16.04.2011 08:06
Aufhebung befristeter Mietvertrag - WER KANN HELFEN? !!!! Tomcik78 Mietvertrag 3 28.12.2010 13:02
Aufhebung befristeter Mietvertrag - WER KANN HELFEN? !!!! Tomcik78 Miete 1 28.12.2010 08:28
kann er uns einfach Kündigen??? Renozicke Kündigung 0 06.11.2010 16:46

Nutzungsbedingungen Forum

copyright © 2009 bis 2012 - mietrecht-hilfe.de



Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.5.0 RC2