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Hier dreht es sich natürlich um einen hypothetischen Fall ![]() Beide Personen sind Hauptmieter bei einer Wohnungsbaugesellschaft. Das ganze hat eine längere Vorgeschichte und endet quasi damit das Person B bei Person A hunderte Euro Schulden angesammelt hat. Das Verhältnis zwischen den beiden ist nun natürlich ziemlich gereizt und Person A wohnt nun hauptsächlich bei Lebensabschnittsgefährten Person C. Am Anfang des Monats schreibt Person B nun an Person A dass B nun zum ersten nächsten Monats ausziehen will. Juhu denken sich Person A und C... Denn nun können sie endlich in die tolle große, (eigentlich) günstige Wohnung ziehen. Person A geht also mit einem Dokument, in welchem beide das Mietverhältnis kündigen und Person A weiter Anführt, dass er das Mietverhältnis fortsetzen will.( Person B kann natürlich nun schon vor den 3 Monaten Kündigungsfrist aus der Wohnung weil Person A mit Person C zugleich einen Nachmieter stellt.) Freudig unterschreibt Person B das Dokument. Danach kommt es zum Streit weil sich der eine vom anderen ums Geld gebracht fühlt. Daher haben sie nun nur noch schriftlich Kontakt. Person A reicht also die Kündigung ein und diese wird auch gleich am nächsten Tag bestätigt. Nun will die Vermietende Partei Person C kennen lernen damit man die Mieterdaten für einen neuen Vertrag aufnehmen kann. Alles scheint super, doch nun sagt Person B auf einmal, dass er ja für die neue Kaution nicht genügend Geld hat und nun vielleicht doch nicht ausziehen kann. Das findet Vorallem Person C doof. Denn diese hat ihren Mietvertrag ja auch schon gekündigt und ebenfalls einen Nachmieter gestellt. daraus ergeben sich für mich nun einige Fragen. Kann Person B sich überhaupt umentscheiden? Er hat ja gekündigt. Und auch wenn Person A und C noch nicht den neuen Mietvertrag unterzeichnet haben so stehen sie kurzm vorm Abschluss. Aber selbst wenn sie den neunen Vertrag unterzeichnet haben, kann eine Wohnungsübergabe nicht stattfinden solange B noch nicht ausgezogen ist. So wie ich das Mietrecht verstehe kann Peron B nicht "erneut einziehen" solange Person A dem nicht zustimmt. Was passiert nun also wenn sich Person B einfach querstellt und nicht wie ursprünglich vereinbart auszieht? Vielen Dank im Voraus. |
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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Zitat:
Aber anders gesagt, wer soll sich da denn zurecht finden, wenn man beim Lesen dieser ganzen Personen von A bis Z Schwindelanfälle bekommt. Und um ein Diagramm zu erstellen, wer wann was gesagt oder getan hat, dazu bin ich ehrlich gesagt zu faul. |
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Hier dreht es sich natürlich um einen hypothetischen Fall Beide Personen sind Hauptmieter bei einer Wohnungsbaugesellschaft. Das ganze hat eine längere Vorgeschichte und endet quasi damit das Kevin bei Rainer hunderte Euro Schulden angesammelt hat. Das Verhältnis zwischen den beiden ist nun natürlich ziemlich gereizt und Rainer wohnt nun hauptsächlich bei Lebensabschnittsgefährten Natalie. Am Anfang des Monats schreibt Kevin nun an Rainer dass Kevin nun zum ersten nächsten Monats ausziehen will. Juhu denken sich Rainer und Natalie... Denn nun können sie endlich in die tolle große, (eigentlich) günstige Wohnung ziehen. Rainer geht also mit einem Dokument, in welchem beide(Kevin und Rainer) das Mietverhältnis kündigen und Rainer weiter Anführt, dass er das Mietverhältnis fortsetzen will.( Kevin kann natürlich nun schon vor den 3 Monaten Kündigungsfrist aus der Wohnung weil Rainer mit Natalie zugleich einen Nachmieter stellt.) Freudig unterschreibt Kevin das Dokument. Danach kommt es zum Streit weil sich der eine vom anderen ums Geld gebracht fühlt. Daher haben sie nun nur noch schriftlich Kontakt. Rainer reicht also die Kündigung ein und diese wird auch gleich am nächsten Tag bestätigt. Nun will die Vermietende Partei Natalie kennen lernen damit man die Mieterdaten für einen neuen Vertrag aufnehmen kann. Alles scheint super, doch nun sagt Kevin auf einmal, dass er ja für die neue Kaution nicht genügend Geld hat und nun vielleicht doch nicht ausziehen kann. Das findet Vorallem Natalie doof. Denn diese hat ihren Mietvertrag ja auch schon gekündigt und ebenfalls einen Nachmieter gestellt. daraus ergeben sich für mich nun einige Fragen. Kann Kevin sich überhaupt umentscheiden? Er hat ja gekündigt. Und auch wenn Rainer und Natalie noch nicht den neuen Mietvertrag unterzeichnet haben so stehen sie kurzm vorm Abschluss. Aber selbst wenn sie den neunen Vertrag unterzeichnet haben, kann eine Wohnungsübergabe nicht stattfinden solange Kevin noch nicht ausgezogen ist. So wie ich das Mietrecht verstehe kann Kevin nicht "erneut einziehen" solange Rainer dem nicht zustimmt. Was passiert nun also wenn sich Kevin einfach querstellt und nicht wie ursprünglich vereinbart auszieht? Vielen Dank im Voraus. So, ich hoffe duch die Zuordnung von Namen ist es besser verständlich. |
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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Wenn Kevin die Kündigung unterschrieben hat und diese vom Vermieter akzeptiert wurde ist er raus aus der Geschichte. Bleibt er trotzdem in der Wohnung wird das ganze Zivil- bzw. Faustrecht zwischen Rainer und Kevin.^^ |
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| Stichworte |
| gekündigt, mitbewohner, überlegt |
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