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unmöglicher Vermieter unmöglicher Vermieter
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unmöglicher Vermieter


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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 11:18
wohnmaus wohnmaus ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 3
Standard unmöglicher Vermieter

Hallo,

hoffe doch das ich hier mein Problem richtig anschreibe, bin ganz neu hier.

Also seit ca. 4 Jahren leben wir zur Miete in einer Doppelhaushälfte. Bei Besichtigung trat der Vermieter schon etwas ungepflegt auf, das Bild von ihm täuschte nicht - der Keller sowie der Dachboden waren voller Gerümpel. Er sagte das würde alles beseitigt werden - zur Erklärung: er wohnte selbst in diesem Haus hatte aber nochmal neu gebaut.

Wir zogen nun also in diesen Haus ein und weil nichts passierte, entrümpelten wir selbst und bauten den Dachboden als Büro aus.
Nun stellte sich heraus, das es in den Keller regnete. Untehalb der Terrassentür ist es ganz schlimm und bei den Fenstern kommt auch immer das Wasser rein.
Wurden dem tollen Vermieter schon mehrmals mitgeteilt und mehrmals versuchte er es selbst in den Griff zu bekommen, bzw mit einem unfähigen Handwerker als Helfer. Nun es wurde immer schlimmer, zwischenzeitlich hatten wir die Miete gekürzt, jedoch auch zurückgezahlt. Muß man das überhaupt???

Nun ja der letzte Versuch das Problem Terrassentür begann so im November 2011 und bis heute ist das Loch vor der Tür offen. Das Wasser läuft in Bächen an der Wand herunter und niemand interessiert das. In 6 Wochen wird unser Kind geboren und ich habe ehrlich keine Lust aller viertel Jahre hier Bauarbeiten zu haben.

Nun hat mein Mann ihm schon mitgeteilt, sollte das Problem nicht bis Anfang Januar (waren über dei feiertage nicht da-Bauarbeiten sind jedoch von außen) würden wir entsprechend weitere Schritte einleiten und die Miete kürzen.

Unser Vermieter ist auch ein ganz schlauer und meint wir sind zurück geblieben und von nix eine Ahnung

So viel Text, nun die Fragen:

Wir haben nun mit der Januarmiete gekürzt um 5%. ist das realistisch oder waren wir zu schnell, weil kein Datum von unserer Seite aus genannt wurde (er schreibt schon wir verstoßen gegen den Mietvertrag-will keine Kündigung haben)

Er sagt immer wir würden Garage, Keller und Dachboden kostenlos nutzen, wäre nicht mit in der Miete berechnet. Aber dies sind doch keine Räume und spielen bei der Berechnung doch keine Rolle. Oder sehe ich das falsch?

Für eine Hilfe bin ich mehr als Dankbar

lg wohnmaus
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 13:19
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo wohnmaus,

ich würde Nägel mit Köpfen machen...

"Also seit ca. 4 Jahren leben wir zur Miete in einer Doppelhaushälfte. Bei Besichtigung trat der Vermieter schon etwas ungepflegt auf, das Bild von ihm täuschte nicht - der Keller sowie der Dachboden waren voller Gerümpel."
Ihr habt also billigend inkauf genommen, in ein solches Haus einzuziehen. Dann dürft Ihr Euch nicht wundern.

"Er sagte das würde alles beseitigt werden"
Das übliche Blabla.

"er wohnte selbst in diesem Haus hatte aber nochmal neu gebaut."
Uninteressant.

"Wir zogen nun also in diesen Haus ein und weil nichts passierte, entrümpelten wir selbst und bauten den Dachboden als Büro aus."
Hmmm...

"Nun stellte sich heraus, das es in den Keller regnete."
Habt Ihr den Keller lt. MV mitgemietet?

"Untehalb der Terrassentür ist es ganz schlimm und bei den Fenstern kommt auch immer das Wasser rein."
In Eure Wohnung bzw. Mietsache?

"Wurden dem tollen Vermieter schon mehrmals mitgeteilt ...."
Das könnt Ihr auch so weitermachen bis zum Sankt Nimmerleinstag... ohne rechtliche Konsequenzen.
Richtig wäre, ihm schriftlich nachweislich die Mängel mitzuteilen mit Hinweis auf § 535 BGB und zur nachhaltigen Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist aufzufordern, andernfalls Ihr Konsequenzen ziehen würdet.

"das Problem Terrassentür begann so im November 2011 und bis heute ist das Loch vor der Tür offen. Das Wasser läuft in Bächen an der Wand herunter und niemand interessiert das."
Siehe Antwort zuvor.

"ich habe ehrlich keine Lust aller viertel Jahre hier Bauarbeiten zu haben."
Lust oder Unlust interessiert hier nicht.

"Nun hat mein Mann ihm schon mitgeteilt, sollte das Problem nicht bis Anfang Januar (waren über dei feiertage nicht da-Bauarbeiten sind jedoch von außen) würden wir entsprechend weitere Schritte einleiten und die Miete kürzen."
Siehe wie bereits von mir beschrieben.

"Wir haben nun mit der Januarmiete gekürzt um 5%. ist das realistisch oder waren wir zu schnell, weil kein Datum von unserer Seite aus genannt wurde (er schreibt schon wir verstoßen gegen den Mietvertrag-will keine Kündigung haben)"
Ihr habt bis jetzt wohl versäumt, Nägel mit Köpfen zu machen, wie bereits beschrieben...

"Er sagt immer wir würden Garage, Keller und Dachboden kostenlos nutzen, wäre nicht mit in der Miete berechnet. Aber dies sind doch keine Räume und spielen bei der Berechnung doch keine Rolle. Oder sehe ich das falsch?"
Siehst Du richtig. Es dreht sich hier nicht um Sentimentalitäten, sondern um Mietrecht...
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.

Geändert von Berny (08.01.2012 um 13:23 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 14:23
wohnmaus wohnmaus ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 3
Standard

Hallo Berny,

danke für deine Antwort.
Also das mit dem Entrümpeln war nun wirklich nicht die Welt. Allerdings mit der Nässe im Keller stellte sich erst später heraus.

Der Keller ist unter dem Haus und demnach unser. das Wasser fliesst zum Keller rein, nicht in die wohnräume. Allerdings ist es soviel das man es als Bäche bezeichnen kann. Sende mal Fotos mit vom Bereich um die Terrassentür.

lg
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 14:30
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

wohnmaus:

"Der Keller ist unter dem Haus und demnach unser."
Lt. MV mitgemietet?
Wirkt sich die Kellerfeuchtigkeit nachweislich negativ auf Eure Wohnung aus?

"Bereich um die Terrassentür."
Kommt dort Wasser rein?
Ist die Terasse lt. MV mitgemietet?
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 14:52
wohnmaus wohnmaus ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 3
Standard

Also da es sich um ein Haus handelt und nur wir darin wohnen, ist es wohl mitvermietet

Das das Wasser die Wände runterläuft wirkt sich nicht negativ auf unsere Wohnung aus. Allerdings ist mein Mann selbstständig und nutzt den Keller zum Lagern. Und nun stehen unsere Waren im Nassen. Wir wollen aber auch nicht ausziehen, da dies zu viel Arbeit ist. Und ich bald unser erstes Baby bekomme.

Also eine wirklich hilfreiche Antwort wäre nicht schlecht. Momentan drehe ich mich im Kreis.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 14:57
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
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Zitat:
Zitat von wohnmaus Beitrag anzeigen
Also eine wirklich hilfreiche Antwort wäre nicht schlecht. Momentan drehe ich mich im Kreis.
Dann lies' den unterstrichenen Text in meinem Postin #2.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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