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Muss Untermieter nach Auszug Nebenkosten weiter zahlen? Muss Untermieter nach Auszug Nebenkosten weiter zahlen?
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Muss Untermieter nach Auszug Nebenkosten weiter zahlen?


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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 12:25
Loupedloufai Loupedloufai ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 1
Standard Muss Untermieter nach Auszug Nebenkosten weiter zahlen?

Hallo Leute!

Mein Untermieter ist im Dezember ausgezogen und hat zum 01. Dezember auch gekündigt. Er unterliegt ja einer 3-monatigen Kündigungsfrist, in der er, sofern in der Zeit kein Nachmieter gefunden wird, ja auch die 3 Monatsmieten an mich überweisen muss.

Meine Frage ist jetzt, muss er nur die Kaltmiete anteilig an mich zahlen oder auch sämtliche Nebenkosten (in unserem Fall Wasser, Strom, Gas und Internetflat)?
Und wann muss ich ihm die Kaution zurückzahlen? Nach Ablauf der 3 Monate oder schon früher?

Kann mir jemand weiterhelfen?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 13:44
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Bitte etwas genauer, am oder zum 01.12. gekündigt, denn man kündigt z.B. am 01.12.2011 zum 29.02.2012. Trifft letzteres zu, dann ist die Bruttomiete fällig bis zum 29.02., wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist.

Wann die Kaution fällig ist, kann man hier nachlesen: Rückzahlung der Mieterkaution
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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 19:45
Bokiwi Bokiwi ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 350
Standard

Hallo Loupedloufai,
ein unbefristeter Mietvertrag wird vom Mieter mit einer Kuendigungszeit von drei Monaten gekuendigt. Und solange ist dann der kuendige Mieter auch Mieter. Egal ob noch in der Wohnung oder nicht. Somit in der Regel auch verpflichtet die komplette Miete zu zahlen. Kaltmiete + Heizkosten + Betriebskosten.
Tipp: Bei personenbezogenen Verbrauch sollte ein Nachweis vorhanden sein, wieviel diese Person verbraucht hat. Bsp. eigener Stromzaehler

Die Kaution, kann der Vermieter in der Regel bis zu sechs Monate nach Beendigung des Mietvertrags festhalten um "offene" Rechnungen zu verrechnen. Erfolgt eine Betriebskostenabrechnung viel spaeter, dann in der Regel ein geschaetzer ( letzte Abrechnung beruecksichtigt ) Betrag um Differenzen auszugleichen.

Hinweis: Die Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I
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auszug, nebenkosten, untermieter

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