|
|||||||
| Jetzt kostenlos registrieren! | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen |
|
|||
|
In meinem Mietvertrag ist ein Hausmeister aufgeführt.Ich muss auch jeden Monat 50 Euro dafür bezahlen,ist so in dem Mietvertrag geregelt. Allerdings gibt es leider keinen Hausmeister,dass heisst ich muss Treppenhaus kehren und feucht wischen,Mülltonnen raus stellen und auswaschen,schnee schippen und und und. Kann ich da etwas dagegen tun und wenn ja, wie geht man bei so etwas an besten vor? Gruss Tom |
|
|||
|
musst Du alleine für den HM mtl. 50€ zahlen? Davon abgesehen, ich würde dies "Allerdings gibt es leider keinen Hausmeister,dass heisst ich muss Treppenhaus kehren und feucht wischen,Mülltonnen raus stellen und auswaschen,schnee schippen und und und." dem VM schriftlich mitteilen und um schriftliche Stellungnahme bitten.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
|
|||
|
Zitat:
Denn für einen Hausmeister, der nichts macht und auch nicht vorhanden ist, muss man nichts bezahlen. Also rede mit deinem Vermieter und lass dir von ihm den Stundenzettel des Hausmeisters zeigen. Stell dir vor, der ist schon vor langer Zeit ausgewandert oder verstorben und du bezahlst 600,- € im Jahr für nichts. |
|
|||
|
Die 50 Euro sind monatlich in den Nebenkosten.Ich wohne schon seit einem halben jahr hier,anfangs habe ich meinen Vermieter darauf angesprochen,er meinte wir verrechnen es später mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung.Aber irgendwie glaube ich da noch nicht wirklich dran,da ich zu allem Überfluss auch schon seit 6 Monaten auf die neue Schließanlage warte!
|
|
|||
|
"Die 50 Euro sind monatlich in den Nebenkosten.Ich wohne schon seit einem halben jahr hier,anfangs habe ich meinen Vermieter darauf angesprochen,er meinte wir verrechnen es später mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung." Kann so akzeptiert werde, denn letztendlich werden die vereinbarten NK abgerechnet gegen die erfolgten Vorauszalungen. Du wirst sicherlich nachhalten, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden. "ich zu allem Überfluss auch schon seit 6 Monaten auf die neue Schließanlage warte!" Würde ich schriftlich nachweislich anmahnen.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
|
|||
|
Zitat:
In der Regel bezahlt man eine Summe xxx an Betriebskosten im voraus und der Betrag wird 1x im Jahr mit den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet. |
| Anzeigen: |
|
|
|
|||
|
Meine monatlichen Nebenkosten betragen im gesamten 180 Euro |
|
|||
|
Wenn du monatlich 180,- € vorausbezahlst sind das 2.160 € im Jahr. Warte also ab, wie deine Abrechnung im einzelnen ausschaut. Du musst natürlich nur solche Positionen bezahlen, die entweder namentlich im Mietvertrag vereinbart, oder ganz allgemein mit § 2 der Betriebskostenverordnung benannt sind. Und auch nur solche Leistungen sind zu bezahlen, die auch erbracht wurden. |
|
|||
|
Zitat:
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| hausmeister |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hausmeister | Stefan1973 | Nebenkosten - Betriebskosten | 2 | 23.08.2011 11:26 |
| Hausmeister? | Karl | Nebenkosten - Betriebskosten | 1 | 01.11.2010 12:48 |
| Hausmeister verweigert Wohnungsabnahme -> Nachmieter kann nicht einziehen | angelique | Mietrecht Sonstiges | 1 | 09.09.2010 12:49 |