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Mündl. Mietvertrag bei Hauptmieter Mündl. Mietvertrag bei Hauptmieter
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Mündl. Mietvertrag bei Hauptmieter


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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 15:46
MariaK. MariaK. ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 2
Standard Mündl. Mietvertrag bei Hauptmieter

Hallo!
Ich bin Studentin und lebe in einer WG. Nun werde ich am 13.2 umziehen, und habe dies meinen beiden Mitbewohnern schon gesagt.
Da ich nie einen Mietvertrag unterschrieben habe, und die Miete an meinen Mitbewohner zahle, denke ich, dass ich ab dem 14.2 keine Miete mehr zahlen muss, oder?
Ich wohne in der WG erst seit dem 1.10.11, aus Höflichkeit würde ich nun die Miete für den gesammten Februar noch zahlen, danach sollten meine Mietbewohner aber einen Nachmieter gefunden haben.

Mir geht es nun darum, dass ich garantiert bis zum 15.2 einen neuen Mieter für das Zimmer finden könnte, der auch die halbe Miete des Monats zahlen würde.

Also rein rechtlich betrachtet - kann mein Mitbewohner mich zum 1.2 rausschmeißen? Muss ich die volle Miete für den Februar bezahlen?

Danke für eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 16:19
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Auch ein mündlicher Mietvertrag ist ein gültiger Vertrag. Sie können solch einen Vertrag nur schriftlich kündigen. Bei einem möblierten Zimmer beträgt die Frist aber nur wenige Wochen. Wenn Sie den Vertrag bis zum 15. Februar kündigen endet das Mietverhältnis am 29.02.

Haben Sie aber das Zimmer selbst möbliert, wäre die Kündigungsfrist aber 3 Monate.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 19:12
MariaK. MariaK. ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Mündlich haben wir aber ausschließlich die Miete besprochen, nichts anderes. Ich wohne hier auch erst 3 monate, dann hätte ich ja gleich beim Einzug sagen müssen, das ich wieder ausziehen werde. Spielen solche Faktoren keine rolle?

Ich habe das Zimmer selbst möbeliert.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 22:03
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von MariaK. Beitrag anzeigen
Mündlich haben wir aber ausschließlich die Miete besprochen, nichts anderes. Ich wohne hier auch erst 3 monate, dann hätte ich ja gleich beim Einzug sagen müssen, das ich wieder ausziehen werde. Spielen solche Faktoren keine rolle?

Ich habe das Zimmer selbst möbeliert.
Ihr habt einen mündlichen Mietvertrag geschlossen. Die Rechte und Pflichten ergeben sich ausschliesslich aus dem BGB.
Wenn Du schriftlich nachweislich bis zum 3. Februar-Werktag kündigst, kann das Mietverhältnis frühestens zum 30.04.2012 enden - es sei denn, Dein Vermieter/in ist mit einem früheren Termin einverstanden.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 19:01
Bokiwi Bokiwi ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 350
Standard

Hallo MariaK,
wenn das Mietverhaeltnis z.B. durch eine Aufhebungsvereibarung ( schriftl. Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter mit verkuerzter Kuendigungszeit) beendet wurde, dann ist nach den vereinbarten Termin kaum eine weitere Mietzahlung von Ihnen zu erklaeren.
Wenn Sie jedoch einen Kuendigungszeit einhalten muessen dann siehe "Berny"

Tipp: Sichern Sie sich schriftlich ab, ab wann Ihr Mietverhaeltnis beendet ist und event. das keine weiteren Ansprueche von Ihren "Vermieter" besteht.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
Bokiwi
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  #6 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 18:01
göre 80 göre 80 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 5
Standard

hey,

du wohnst in einer wg und die sind immer knapp! also mach nen aushang an der uni und du bzw. die wg findet sicherlich ziemlich schnell nen nachmieter oder?
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hauptmieter, mietvertrag, mündl, mündlicher

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