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Kündigungsverzicht bei Studenten Kündigungsverzicht bei Studenten
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Kündigungsverzicht bei Studenten


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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 14:29
thamanu thamanu ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2012
Beiträge: 4
Standard Kündigungsverzicht bei Studenten

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich habe endlich eine Wohnung in München gefunden.
Ich bin 19-jähriger Student.

Im Mietvertrag (Staffelmiete) ist der beidseitige Verzicht der ordentlichen Kündigung für die Dauer von 24 Monaten festgelegt.

Nun habe ich gelesen, dass es laut dem Bundesgerichtshof Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 307/08 unzulässig ist, Studenten so lange zu binden.

Das Problem ist nur, dass mein Vater den Mietvertrag mitunterschrieben hat (ganz oben stehen wir beide als Mieter).

Ist dieses Urteil in diesem Fall wirksam und wenn nicht, was kann ich tun (Klauseln in den Vertrag aufnehmen lassen z.B. Nachmieterklausel), damit ich mich nicht 2 Jahre an die Wohnung binden muss?

Ist ein Auslandssemester ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?

Vielen Dank für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 14:44
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Nicht, wer oben steht hat den Vertrag unterschrieben, sondern der tatsächlich Unterschriebe. Hier nagelt sich alles weitere fest.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 14:56
thamanu thamanu ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2012
Beiträge: 4
Standard

Man muss dazu sagen, dass es ein sehr ausführlicher Mietvertrag ist. Ich und mein Vater sollten unterschreiben (Es steht einfach nur Mieter unter unseren Namen)
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  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 14:57
thamanu thamanu ist offline
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Registriert seit: 28.01.2012
Beiträge: 4
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Es ist aber festgelegt, dass nur eine Person (Ich) die Wohnung beziehen darf.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 15:47
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hat Dein Vater denn nun den MV mit unterschrieben oder nicht??
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 17:38
thamanu thamanu ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2012
Beiträge: 4
Standard

Hey bernie,
wir haben den Vertrag noch nicht zurückgeschickt bevor ich das mache frag ich hier lieber nach

Wir sollen BEIDE unterschrieben (Es ist aber sonst nichts genau festgelegt wir werden beide als Mieter bezeichnet, obwohl ganz oben steht, dass es nur 1 Person gestattet ist, in der Wohnung zu wohnen)
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  #7 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 18:19
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Einmal so:
Das Problem ist nur, dass mein Vater den Mietvertrag mitunterschrieben hat (ganz oben stehen wir beide als Mieter).

Und einmal so:
wir haben den Vertrag noch nicht zurückgeschickt bevor ich das mache frag ich hier lieber nach.

Also, als Student, welchem die Welt noch offensteht, sollte man sich nie auf so etwas einlassen.
Noch steht das Kind am Brunnenrande.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 20:53
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von thamanu Beitrag anzeigen
Hey bernie,
wir haben den Vertrag noch nicht zurückgeschickt bevor ich das mache frag ich hier lieber nach
Wir sollen BEIDE unterschrieben (Es ist aber sonst nichts genau festgelegt wir werden beide als Mieter bezeichnet, obwohl ganz oben steht, dass es nur 1 Person gestattet ist, in der Wohnung zu wohnen)
Wenn Dein Vater mit unterschreibt, dann bürgt er. So einfach ist das vom VM gemeint.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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Stichworte
außerordentliche, kündigungsverzicht, ordentliche, staffelmiete, student, studenten

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