Mietrecht
  • Miete
  • Mietvertrag
  • Nebenkosten
  • Kündigung
  • Mietrecht-Ratgeber
  • Mietrecht-Urteile
  • Beratung vor Ort
  • Mietrecht-Forum
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Webtipps
  • Forum Mietrecht

Zurück   mietrecht-hilfe.de Forum > Mietrecht Allgemein > Mietvertrag
Selbstauskunft Selbstauskunft
Jetzt kostenlos registrieren! Hilfe Benutzerliste Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Selbstauskunft


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen
  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 23:45
Hummel Hummel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2012
Beiträge: 2
Unglücklich Selbstauskunft

Eine potentielle Vermieterin möchte von uns neben einem Einkommensnachweis auch eine Bankauskunft und evtl. eine Bürgschaft unserer Eltern. Wir waren etwas perplex. Meinte sie damit eine Schufa-Auskunft? und was soll das mit der Bürgschaft? Wie sieht eine solche aus? Ist so etwas üblich? Zum Thema Schufa: Was genau steht da drin, in welchen Fällen könnte sie negativ ausfallen? - Würden uns über eine schnelle Antwort freuen, da die Zeit drängt... Danke!!
Noch zu Info: wir sind beide Anfang dreißig und in Festanstellung. warum also das mit unseren Eltern??
Danke nochmal :-)

Geändert von Hummel (29.01.2012 um 00:01 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 00:07
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hummel:

"Eine potentielle Vermieterin möchte von uns neben einem Einkommensnachweis auch eine Bankauskunft und evtl. eine Bürgschaft unserer Eltern.
Meinte sie damit eine Schufa-Auskunft?"
Bzgl. Bankauskunft frage die Vermieterin bzw. Deine Bank.
Die Schufa erteilt kostenpflichtig spezielle Auskünfte für Mietinteressenten. Kannste dort beantragen, Perso mitnehmen.
Bürgschaft... Google hilft.

"Ist so etwas üblich? "
Kann ein zukünftiger VM verlangen.

"Zum Thema Schufa: Was genau steht da drin,"
Das, was die VM interessiert bzgl. Deiner Bonität.

"in welchen Fällen könnte sie negativ ausfallen?"
Na, rate mal...
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 08:04
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Noch zu Info: wir sind beide Anfang dreißig und in Festanstellung. warum also das mit unseren Eltern??
Vielleicht macht ihr einen sehr jugendlichen Eindruck?
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 21:10
Hummel Hummel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2012
Beiträge: 2
Standard

danke für die Antworten :-) also von der Bank (sowohl meiner als auch der meines Freundes) bekamen wir 4 (!) widersprüchliche Angaben und waren streckenweise ziemlich verwirrt, aber mittlerweile hat sichs dann doch geklärt... scheint wohl nicht ein so gängiges Verfahren zu sein, aber schön... Hauptsache wir kriegen die Wohnung ;-)
liebe grüße
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 07:19
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Ja, manches muß eben erst wachsen.
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:21
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
Standard

Bürgschaft. Soso .. möchte sie vielleicht dazu auch noch Kaution? hüstel

*fg*
Mit Zitat antworten
Anzeigen:
  #7 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 17:54
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
Standard

Schufaauszug bekommt man einmal im Jahr kostenlos

ansonsten so um die 7,80 €

drin stehen Kredite, Offenbarungseide, ggf. auch Mietschulden wenn der Vermieter Schufamitglied war

leider keine Garantie dass man damit Mietnomaden erkennt,
aktuell gerade den Fall dass Schufa sauber aber Miete trotzdem nicht gezahlt und so ne Schufaauskunft kann man ja auch faken.
Lieber selber ziehen.

Einkommensnachweis

Selbstauskunft

übrigens Bürgschaft der Eltern

Die beschränkt sich auf die Höhe der Kaution und darf nicht verlangt werden, wenn auch eine Kaution verlangt wird. Dass die Eltern für die Miete haften ist was anderes und über die Bürgschaft so nicht zu realisieren.
Hat mir ein Richter a.D. auf ner Fortbildung erzählt.

Habt ihr vorher noch bei den Eltern gewohnt oder wie kommt der Vermieter auf die Idee?

Ich würde noch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung anforden.
Also als Vermieter.^^
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen
  • Dieses Thema bei Mister Wong speichern Mister Wong
  • Dieses Thema bei YiGG.de speichern YiGG.de
  • Dieses Thema bei Google speichern Google
  • Dieses Thema bei del.icio.us speichern del.icio.us

Stichworte
selbstauskunft

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Themen-Optionen
Druckbare Version zeigen Druckbare Version zeigen
Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Selbstauskunft: Rechtlicher Mietvertrag??!! sonea2011 Mietvertrag 6 11.08.2011 17:55

Nutzungsbedingungen Forum

copyright © 2009 bis 2012 - mietrecht-hilfe.de



Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.5.0 RC2