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Zeitmietvertrag? Zeitmietvertrag?
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Zeitmietvertrag?


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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 20:38
mieter0815 mieter0815 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 1
Pfeil Zeitmietvertrag?

Hallo,

handelt es sich bei dem mir vorliegenden MV um einen Zeitmietvertrag oder nicht? Sprich, kann ich früher ausziehen (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist) als das angegebene Enddatum des Vertrags?

Hier ein Auszug des Vertrags:

...

IV. Mietdauer:
Das Untermietverhältnis beginnt am 01.03.2012 und endet am 28.02.2013.

...

X. Kündigung
Der Mietvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.

...


Da keine besonderen Gründe für die angegebene befristete Vertragsdauer genannt sind, nehme ich an, dass es sich um einen "normalen" MV handelt, bei dem ich als Mieter jederzeit (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist), auch innerhalb des Jahres, kündigen kann. Liege ich da richtig?

Viele Grüße und danke für eure Tipps!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 22:38
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

mieter0815:

"Da keine besonderen Gründe für die angegebene befristete Vertragsdauer genannt sind, nehme ich an, dass es sich um einen "normalen" MV handelt, bei dem ich als Mieter jederzeit (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist), auch innerhalb des Jahres, kündigen kann. Liege ich da richtig?"
Ich schätze ja. Google half: Google
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 06:58
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Eine Begründung ist für die Rechtskräftigkeit eines sogenannten qualifizierten Zeitmietvertrages zwingend vorgeschrieben.
Andernfalls ist es ein ganz gewöhnlicher unbefristeter Mietvertrag.
Er ist aber deswegen nicht als Ganzes ungültig; es bezieht sich nur auf die Befristung.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 18:50
Bokiwi Bokiwi ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 350
Standard

Hallo mieter0815,
im BGB zum nachlesen. Paragraf 575 BGB.
Tipp: Gehen Sie sicher und schauen Sie nach ob Sie nicht event. die Kuendigung innerhalb eines best. Zeitraum ausgeschlossen wurde. Wenn nicht, dann sieht es sehr stark nach einen unbefristeten Mietvertrag aus !
Falls doch, dann scheint die ganze Problematik nicht mehr so eindeutig zu sein.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
Bokiwi
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kündigung, zeitmietvertrag

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