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handelt es sich bei dem mir vorliegenden MV um einen Zeitmietvertrag oder nicht? Sprich, kann ich früher ausziehen (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist) als das angegebene Enddatum des Vertrags? Hier ein Auszug des Vertrags: ... IV. Mietdauer: Das Untermietverhältnis beginnt am 01.03.2012 und endet am 28.02.2013. ... X. Kündigung Der Mietvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. ... Da keine besonderen Gründe für die angegebene befristete Vertragsdauer genannt sind, nehme ich an, dass es sich um einen "normalen" MV handelt, bei dem ich als Mieter jederzeit (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist), auch innerhalb des Jahres, kündigen kann. Liege ich da richtig? Viele Grüße und danke für eure Tipps! |
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"Da keine besonderen Gründe für die angegebene befristete Vertragsdauer genannt sind, nehme ich an, dass es sich um einen "normalen" MV handelt, bei dem ich als Mieter jederzeit (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist), auch innerhalb des Jahres, kündigen kann. Liege ich da richtig?" Ich schätze ja. Google half: Google
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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Andernfalls ist es ein ganz gewöhnlicher unbefristeter Mietvertrag. Er ist aber deswegen nicht als Ganzes ungültig; es bezieht sich nur auf die Befristung. |
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im BGB zum nachlesen. Paragraf 575 BGB. Tipp: Gehen Sie sicher und schauen Sie nach ob Sie nicht event. die Kuendigung innerhalb eines best. Zeitraum ausgeschlossen wurde. Wenn nicht, dann sieht es sehr stark nach einen unbefristeten Mietvertrag aus ! Falls doch, dann scheint die ganze Problematik nicht mehr so eindeutig zu sein. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung Bokiwi |
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| Stichworte |
| kündigung, zeitmietvertrag |
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