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Renovierung bei Auszug nach 32 Monaten Renovierung bei Auszug nach 32 Monaten
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Renovierung bei Auszug nach 32 Monaten


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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:58
Thomson1977 Thomson1977 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 1
Standard Renovierung bei Auszug nach 32 Monaten

hallo,

habe eine Frage betreffend Renovierungsarbeiten bei Auszug. Wir sind nach 32 Monaten aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Vor Auszug haben wir die Decken und Wände gestrichen. Jetzt bekommen wir vom Vermieter eine Abrechnung wo uns Streichen der Türen, Türzargen und Heizkörper berechnet werden. Mietvertrag hat folgenden Wortlaut

§ 17 Schönheitsreparaturen

Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume während der gesamten Vertragsdauer auf seine Kosten durchzuführen.

zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren oder Streichen der Wände und Decken, das Streichen des Holzwerks wie Türen,Türfutter, Wandschränke sowie der Heizkörper und der Fenster von innen. 3.

Die Schönheitsreparaturen sind im allgemeinen bei normaler Nutzung nach folgendem Turnus durchzuführen:

Küche, Bad, WC alle 3 Jahre

alle übrigen Räume, Flur alle 5 Jahre

5) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Schönheitsreparaturen auszuführen, welche erforderlich sind, um die Räume in einen bezugsgeeigneten und vertragsgemässen Zustand zu versetzen. Diese erfordert im allgemeinem, dass bei Vertragsbeendigung die Schönheitsreparaturen nach Ziffer 2) in der Wohnung auszuführen sind, wenn seit Einzug oder der letzen Vornahme der Schönheitsreparaturen nach Ziffer 4) festgelegten Zeiträume verstrichen sind. die in Ziffer 4) genannten Fristen können sich jedoch bei pfleglicher Behandlung verlängern oder bei überhöhter Abnutzung verkürzen.

Ist das alles so rechtens oder können wir dagegen vorgehen.

Danke für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:23
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Zitat:
5) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Schönheitsreparaturen auszuführen, welche erforderlich sind, um die Räume in einen bezugsgeeigneten und vertragsgemässen Zustand zu versetzen.
..... genannten Fristen können sich jedoch bei pfleglicher Behandlung verlängern oder bei überhöhter Abnutzung verkürzen.
Da hier keine starre Fristenregelung vorliegt, müsste das so in Ordnung gehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 17:49
der-Mieter der-Mieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2011
Beiträge: 321
Standard

Die Regelung des Mietvertrages halte ich auch für gültig.

Allerdings kann ich nicht verstehen, warum Sie nach Auszug eine Rechnung für die Renovierung bekommen.
Haben Sie selbst renoviert? Was wurde im Rückgabeprotokoll vereinbart? Wurden Sie vor Ausführung der Arbeiten aufgefordert diese selbst vorzunehmen?
__________________
Komm wir essen Opa
--- Satzzeichen können Leben retten! ---
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 17:56
göre 80 göre 80 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 5
Standard

heizkörper muss man nicht streichen, würde ich sagen. 32 monate sind natürlich trotzdem fast drei jahre, aber trotzdem würde ich das erstmal anzweifeln
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 18:39
ObiWan ObiWan ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 56
Standard

Zitat:
Zitat von göre 80 Beitrag anzeigen
heizkörper muss man nicht streichen würde ich sagen.
Warum nicht? Kommt immer darauf an wie die Dinger aussehen.
Zitat:
32 monate sind natürlich trotzdem fast drei jahre
Stimmt!
Zitat:
aber trotzdem würde ich das erstmal anzweifeln
Begründung?
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 08:37
göre 80 göre 80 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 5
Standard

ich bin natürlich auch kein rechtsberater, aber ich würde grundsätzlich anzweifeln, ob heizkörper und zargen in diesem zeitintervall gestrichen werden müssen (außer er hat sie pink gestrichen).
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  #7 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 13:03
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von göre 80 Beitrag anzeigen
ich bin natürlich auch kein rechtsberater, aber ich würde grundsätzlich anzweifeln, ob heizkörper und zargen in diesem zeitintervall gestrichen werden müssen (außer er hat sie pink gestrichen).
Bei mir sind sie beige. Sieht wärmer aus.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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Stichworte
auszug, monaten, renovierung

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