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lebenslanger Mietvertrag lebenslanger Mietvertrag
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lebenslanger Mietvertrag


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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:05
julinka87 julinka87 ist offline
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Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 3
Beitrag lebenslanger Mietvertrag

Guten Abend,

bei uns liegt folgender Sachverhalt vor.
Wir haben das Angebot bekommen ein Grundstück, samt Bebauung (Wohnhaus+Stallanlage) zu mieten. Das Wohnhaus muss unbedingt saniert werden, neue Decken, Dachbalken auswechseln, Dach teilweise neu decken usw.
Der Mietpreis soll wegen des hohen baulichen Aufwandes bei 1€ liegen.
Der Vermieter hat sich bereit erklärt im Mietvertrag auf eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf zu verzichten. Den Mietvertrag wollten wir unbefristet machen.
Nun stellt sich mir folgende Fragen:

>>Ist ein unbefristeter Mietvertrag vererbar?

>>Kann der VM den Mietvertrag anfechten? (angeblich nach 10Jahren habe dazu aber nichts gefunden)

>>Können wir eine ordentliche Kündigung irgendwie ausschließen?

>>Aus welchen Gründen könnte er uns denn kündigen (außer wenn wir die Miete nicht bezahlen)?

Unsere Bedenken liegen in dem Sachverhalt, dass wir viel Arbeit und Geld investieren und Angst haben, dass der VM uns dann doch einfach kündigt.

Ich freu mich auf schnelle Antworten ^^
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:38
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Zitat:
Wir haben das Angebot bekommen ein Grundstück....zu mieten. Das Wohnhaus muss unbedingt saniert werden, neue Decken, Dachbalken auswechseln, Dach teilweise neu decken usw.

Der Vermieter hat sich bereit erklärt im Mietvertrag auf eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf zu verzichten.
Das schon, aber er kann das von Ihnen sanierte Grundstück verkaufen und was dann ?

Zitat:
Den Mietvertrag wollten wir unbefristet machen.
Da kann er Ihnen jederzeit künigen, auch ohne Eigenbedarf

Zitat:
>>Ist ein unbefristeter Mietvertrag vererbar?
Ausführlich hierzu:Mietrechtliche Folgen des Todes eines Mieters

Zitat:
>>Kann der VM den Mietvertrag anfechten?
Ist mir nicht bekannt.

Zitat:
>>Können wir eine ordentliche Kündigung irgendwie ausschließen?
Ist mir nicht bekannt.

Zitat:
Unsere Bedenken liegen in dem Sachverhalt, dass wir viel Arbeit und Geld investieren und Angst haben, dass der VM uns dann doch einfach kündigt.
Und genau das ist es. Lassen Sie die Finger von solchen Konstruktionen. Wenn das alles so rechtens wäre, hätte am Ende der Eigentümer und sein Erben keinerlei Zugriff mehr auf das Grundstück
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:53
julinka87 julinka87 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 3
Standard

Den unbefristeten Mietvetrag wollten wir in das Grundbuch eintragen lassen. Dachte das würde uns auch beim Verkauf sichern, ist scheinbar ein Irrglaube.
Außerdem ein Vorkaufsrecht festsetzen zum jetzigen Wert.

Ist eine Pacht sinnvoller?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:34
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

julinka87:

">>Ist ein unbefristeter Mietvertrag vererbar?"
Ist kein Mietrecht.

">>Kann der VM den Mietvertrag anfechten?"
Ja, grundsätzlich. Aber ob erfolgreich...?

">>Können wir eine ordentliche Kündigung irgendwie ausschließen?"
Ihr seid nicht der BGH.

">>Aus welchen Gründen könnte er uns denn kündigen (außer wenn wir die Miete nicht bezahlen)?"
nochnal..... BGH...

"Unsere Bedenken liegen in dem Sachverhalt, dass wir viel Arbeit und Geld investieren und Angst haben, dass der VM uns dann doch einfach kündigt."
Eben - und für wer hat schon etwas zu verschenken?

"Den unbefristeten Mietvetrag wollten wir in das Grundbuch eintragen lassen."
Ob das geht, weiss ich nicht. Hatte mal etwas von Niessbrauch bzw. Nutzung o.ä. gehört...
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:40
julinka87 julinka87 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 3
Standard

Okay, also werde ich mich wegen den Niessbrauch nochmal belesen. Obwohl wir jetzt eher auf eine Pacht tendieren. Ich wäre manchmal so gern der BGH ^^
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  #6 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 10:04
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Ich empfehle Ihnen zu diesem Problem einen Fachanwalt aufzusuchen.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 17:57
göre 80 göre 80 ist offline
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Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 5
Standard

finde ich komisch
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Stichworte
kündigung, lebenslanger, mietvertrag, unbefristet

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