Hallo Müller,
die geforderte Gebuehr ist schon fragwuerdig. Sollten Sie einen Mietvertrag ueber eine Wohngemeinschaft WG haben umso schwerer ist die Forderung zu verstehen, desweiteren besteht auch keine Klausel im Mietvertrag darueber.
Tipp. Es ist genau zu ueberpruefen wie die Kuendigungsklausel oder Mieterwechsel im Mietvertrag geregelt ist.
Hier gegebenfalls Rechtsberatung in Bezug auf WG Mietvertrag einholen.
Sollte es ein "normaler" Wohnmietvertrag sein, dann ist dieser mit einen dreimonatige Kuendigungfrist zu beenden. Einen Aufhebungsvertrag oder einen sog. fliegenden Mieterwechsel kann aber muss der Vermieter nicht zustimmen. Auch hier gilt was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Fazit: WG Mietvertrag ist nicht immer gleich zusetzen mit einen "normalen" Mietvertrag. Da man von einen Wechsel der Mieter ausgehen kann. Mietvertrag genau ueberpruefen in Bezug auf Mieterkuendigung.
Besonderheit besteht noch bei Studentenwohnungen.
Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
Gruß Bokiwi
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