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Thema: WG: 200€ Gebühr für Mieterwechsel

  1. #1
    Müller ist offline Neuer Benutzer
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    Standard WG: 200€ Gebühr für Mieterwechsel

    Hallo,

    Ich wohne seit mehr als 2 Jahren in einer Wohngemeinschaft mit 2 weiteren Personen. Wir sind alle 3 als Hauptmieter im Mietvertrag aufgeführt. Ich ziehe zum 1. September aus und habe auch einen passenden Nachmieter gefunden. Heute war mein Mitbewohner bei unserem Vermieter Berlinhaus Verwaltung GmbH und hat sich nach den nötigen Formularen erkundigt. Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass einfach nur eine Ergänzung zum Mietvertrag unterschrieben werden muss, wenn der Nachmieter den Anforderungen des Vermieters gerecht wird. Im jetzigen Fall ist es auch so, nur dass Berlinhaus dafür "bis zu 200€" verlangt. Das hat mich doch sehr geschockt.

    Darf mein Vermieter einfach eine Gebühr von 200€ erheben? In meinem Bekanntenkreis musste noch nie jemand auch nur einen Euro für diesen Verwaltungsakt bezahlen.

    Wie kann ich dagegen vorgehen?

    Im Wohnungsmietvertrag steht nichts von einer solchen Gebühr.

    Ich danke schon mal für jede Hilfe.


    Liebe Grüße

  2. # ADS
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  3. #2
    Kolinum ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zu den Fakten:

    Der Mietvertrag kann nur von allen Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden.

    Einen Nachmieter kann der Vermieter akzeptieren- Betonung auf KANN.

    In Ihrem Fall wird ein Nachmieter akzeptiert und läßt sich das bezahlen.
    Sie können natürlich die Bezahlung verweigern; es zwingt Sie niemand dazu. Gleichwohl zwingt auch niemand den Vermieter dazu einen Nachmieter zu akzeptieren.

    Wägen Sie also ab.

  4. #3
    Müller ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Habe ich denn als Mieter keine Rechte?

    Ich ziehe ins Ausland und bin ab September definitiv erstmal weg. Es geht mir also nicht darum in eine günstigere Wohnung zu ziehen.

    Ich finde den Betrag von 200€ einfach unverhältnismäßig. Mir stellt sich die Frage, wofür ich bezahlen soll. Ein Vermieter kann doch nicht einfach Gebühren erfinden, die vorher mit keinem Wort erwähnt wurden, geschweige denn vertraglich festgehalten wurden.

  5. #4
    Kolinum ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Müller Beitrag anzeigen
    Habe ich denn als Mieter keine Rechte?
    Doch, aber leider nicht alle.

    Ich ziehe ins Ausland und bin ab September definitiv erstmal weg. Es geht mir also nicht darum in eine günstigere Wohnung zu ziehen.
    Das ist dem Vermieter völlig egal.

    Ich finde den Betrag von 200€ einfach unverhältnismäßig.
    Ich auch !


    Mir stellt sich die Frage, wofür ich bezahlen soll.
    Hatte ich Ihnen schon mal erklärt.

    Ein Vermieter kann doch nicht einfach Gebühren erfinden, die vorher mit keinem Wort erwähnt wurden, geschweige denn vertraglich festgehalten wurden.
    Das brauchte er auch nicht. Er konnte davon ausgehen, das, sowie es die Rechtslage vorschreibt, auch wieder gemeinsam gekündigt wird.

  6. #5
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hallo Müller,

    für den VM ist das "ganz einfach": Er entlässt Dich nur dann aus dem MV, wenn Du ihm 200 Ocken zahlst.
    Wenn Du verweigerst, dann entlässt er Dich eben nicht.
    Wenn Du trotzdem ausziehst, müssen die beiden verbleibenden Mieter für Dich "mitbürgen", denn Du verbleibst Mieter mit allen Rechten und Pflichten.
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  7. #6
    anitari ist offline Erfahrener Benutzer
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    Wie Berny schon schreibt, zahlen oder bis zum Sanktnimmerleinstag in der Haftung bleiben. Das gilt auch wenn die anderen Mitmieter nicht zahlen.

  8. #7
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von anitari Beitrag anzeigen
    Wie Berny schon schreibt, zahlen oder bis zum Sanktnimmerleinstag in der Haftung bleiben. Das gilt auch wenn die anderen Mitmieter nicht zahlen.
    Richtig, haften, nicht bürgen. Kam nur nicht drauf...
    Wie heisst es - wenn auch abgedroschen - so schön treffend: "Mitgegangen, mitgehangen"...
    Geändert von Berny (07.08.2012 um 11:25 Uhr)
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  9. #8
    Bokiwi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hallo Müller,
    die geforderte Gebuehr ist schon fragwuerdig. Sollten Sie einen Mietvertrag ueber eine Wohngemeinschaft WG haben umso schwerer ist die Forderung zu verstehen, desweiteren besteht auch keine Klausel im Mietvertrag darueber.
    Tipp. Es ist genau zu ueberpruefen wie die Kuendigungsklausel oder Mieterwechsel im Mietvertrag geregelt ist.
    Hier gegebenfalls Rechtsberatung in Bezug auf WG Mietvertrag einholen.
    Sollte es ein "normaler" Wohnmietvertrag sein, dann ist dieser mit einen dreimonatige Kuendigungfrist zu beenden. Einen Aufhebungsvertrag oder einen sog. fliegenden Mieterwechsel kann aber muss der Vermieter nicht zustimmen. Auch hier gilt was im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Fazit: WG Mietvertrag ist nicht immer gleich zusetzen mit einen "normalen" Mietvertrag. Da man von einen Wechsel der Mieter ausgehen kann. Mietvertrag genau ueberpruefen in Bezug auf Mieterkuendigung.
    Besonderheit besteht noch bei Studentenwohnungen.
    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  10. #9
    lucyhomealone ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Das hört sich stark nach Verdrängungsmechanismen an.

  11. #10
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von lucyhomealone Beitrag anzeigen
    Das hört sich stark nach Verdrängungsmechanismen an.
    Bitte verdeutlichen.
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

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