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  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 08:29
Mieterin* Mieterin* ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 1
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Hallo,

kann mir mein Vermieter im Mietvertrag vorschreiben, dass ich grundsätzlich bei schlechter Witterung alle Fenster zu schließen habe? Er hat Bedenken, dass es durch das gekippte Fenster reinregnen könnte und der Parkett beschädigt wird.

Folgender Fall: Kürzlich hat es leicht geregnet und das Fenster im Schlafzimmer und in der Küche waren gekippt. Ich erhielt sofort einen Anruf, dass ich die Fenster zu schließen habe (selbst das Fenster in der Küche, obwohl es hier nur einen Fließenboden gibt).

Daher meine Frage: ist der Zusatz im Mietvertrag überhaupt rechtswirksam, dass ich alle Fenster bei schlechter Witterung zu schließen habe?

Vielen Dank für die Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 10:55
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.108
Standard

Zitat:
Zitat von Mieterin* Beitrag anzeigen
Hallo,

Daher meine Frage: ist der Zusatz im Mietvertrag überhaupt rechtswirksam, dass ich alle Fenster bei schlechter Witterung zu schließen habe?

Vielen Dank für die Antworten!
Nö, für Schäden am Parkett müssten Sie oder Ihre Haftpflichtversicherung aber eintreten. Und, so schnell regnet es bei nur gekipptem Fenster nicht rein. Oder probt an Ihrem Haus die Feuerwehr den Ernstfall?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 13:30
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 888
Standard

Eine solche Vereinbarung im Mietvertrag ist nichtig. Alleine schon weil sie das Persönlichkeitsrecht einschränkt. Sollte es allerdings tatsächlich einmal zu Schäden der befürchteten Art kommen, kann der Vermieter Haftungsansprüche geltend machen.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 22:29
MoMiri MoMiri ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 2
Standard

So ein Blödsinn. So eine Regelung ist sittenwidrig. Du kannst lüften soviel Du willst. Und Du kannst diese Regelung ruhig unterschreiben und dann dagegen verstoßen.
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