|
|||
|
Hallo,
kann mir mein Vermieter im Mietvertrag vorschreiben, dass ich grundsätzlich bei schlechter Witterung alle Fenster zu schließen habe? Er hat Bedenken, dass es durch das gekippte Fenster reinregnen könnte und der Parkett beschädigt wird. Folgender Fall: Kürzlich hat es leicht geregnet und das Fenster im Schlafzimmer und in der Küche waren gekippt. Ich erhielt sofort einen Anruf, dass ich die Fenster zu schließen habe (selbst das Fenster in der Küche, obwohl es hier nur einen Fließenboden gibt). Daher meine Frage: ist der Zusatz im Mietvertrag überhaupt rechtswirksam, dass ich alle Fenster bei schlechter Witterung zu schließen habe? Vielen Dank für die Antworten! |
|
|||
|
Nö, für Schäden am Parkett müssten Sie oder Ihre Haftpflichtversicherung aber eintreten. Und, so schnell regnet es bei nur gekipptem Fenster nicht rein. Oder probt an Ihrem Haus die Feuerwehr den Ernstfall?
|
|
|||
|
Eine solche Vereinbarung im Mietvertrag ist nichtig. Alleine schon weil sie das Persönlichkeitsrecht einschränkt. Sollte es allerdings tatsächlich einmal zu Schäden der befürchteten Art kommen, kann der Vermieter Haftungsansprüche geltend machen.
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| fenster, schließen |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Auswechslung der Fenster | schully77 | Instandhaltung - Reparaturen | 4 | 04.08.2010 15:18 |
| Fenster undicht,, keine 20° im Winter | Fiby71 | Mietrecht Sonstiges | 8 | 22.06.2010 18:25 |
| Lüftungsverhalten/ Fenster zu oft auf??!! | maikatze | Mietrecht Sonstiges | 1 | 03.06.2010 00:28 |
| Fenster ziehen wie verrückt! | Sugar | Instandhaltung - Reparaturen | 11 | 24.03.2010 17:06 |
| Fangnetz am Fenster erlaubt? | Rudi | Mietrecht Sonstiges | 1 | 27.12.2009 19:38 |