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Kündigung obwohl Hund erlaubt Kündigung obwohl Hund erlaubt
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Kündigung obwohl Hund erlaubt


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  #1 (permalink)  
Alt 31.08.2010, 17:09
Anny Anny ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 1
Standard Kündigung obwohl Hund erlaubt

Hallo Miteinander,

ein kurzer Auszug aus meinem Mietvertrag:
§ 6
Für die Haltung eines Hundes ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Diese erlischt bei Tot oder Weggabe des Tieres.

§ 21 - sonstiges
Ein Hund wird erlaubt.


Leider musste ich den Hund, den ich bei Einzug in die Mietsache hatte, weggeben. Er konnte sich nicht an die neue Wohnung gewöhnen und bewacht nun bei meinen Eltern Haus und Hof.
Ich habe mir nun einen neuen Hund angeschafft ohne vorher mit dem Vermieter zu sprechen. Mir wurde ja die Haltung eines Hundes erlaubt. Meine Vermieterin droht nun mit der Kündigung der Wohnung. Sie beruft sich darauf, dass die Zustimmung für meinen ersten Hund galt. Jedoch ist im Mietvertrag nur das festgehalten, wie oben geschrieben. Das Tier wurde nicht näher beschrieben (z. B. Rasse).

Wer hat Recht?
Bitte helft mir.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2010, 19:21
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.108
Standard

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Vermieterin die besseren Karten hat, denn unter § 6 lese ich: Diese erlischt bei Tot oder Weggabe des Tieres.

Der Hund wurde zum Einzug wohl nur geduldet, weil bereits zum Hausstand gehörend.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 13:19
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 2.656
Standard

Zitat:
Zitat von Anny Beitrag anzeigen
Hallo Miteinander,

ein kurzer Auszug aus meinem Mietvertrag:
§ 6
Für die Haltung eines Hundes ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Diese erlischt bei Tot oder Weggabe des Tieres.

§ 21 - sonstiges
Ein Hund wird erlaubt.
Mir (einfach strukturiertem) erscheinen die beiden Paragrafen widersprüchlich.
Ich würde mich jetzt auf den §21 stützen.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 02.09.2010, 11:40
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 888
Standard

Bei dem § 6 handelt es sich allem Anschein nach um eine sogenannte 'Formularklausel', also eine Regelung, die im Vordruck des Mietvertrags bereits verankert ist. Der § 21 fällt in den Bereich der internen Absprachen. Da hier allerdings nicht explizit auf § 6 des Vertrages verwiesen wird, kann man sich über die ursprüngliche Absicht des Vermieters sicherlich streiten, denn hier wurde die generelle Haltung eines Hundes (ohne Einschränkung) erlaubt. In der Regel haben Individualvereinbarungen Vorrang vor sogenannten Formularklauseln.

Geändert von Gruwo (02.09.2010 um 11:44 Uhr)
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erlaubt, hund, kündigung

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