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Kleinreparaturklausel - Verständnisfragen Kleinreparaturklausel - Verständnisfragen
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Kleinreparaturklausel - Verständnisfragen


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  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 12:10
Gorma Gorma ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 3
Standard Kleinreparaturklausel - Verständnisfragen

Hallo zusammen,

da bei uns eine neue Wohnung ansteht haben wir in dem Mietvertrag die Kleinreparaturklausel entdeckt. Dazu haben wir allerdings ein paar Fragen bei denen Ihr uns weiterhelfen könntet.

Kosten:
einmalige Reparatur: 75€
letzten 12 Monate: 150€, höchstens aber 8% der Jahres-Grundmiete

Das heisst also das wir bis 75€ Einzelreparaturen tragen müssen, oder? Sobald es 75.01€ sind fällt dies nicht mehr unter Kleinreparatur und der Vermieter muss selbst aufkommen.

Pro Jahr (Mietjahr/Kalenderjahr??) darf die Summe der Reparaturen die 150€ nicht übersteigen.
Wofür stehen dann aber die 8% noch dabei? Wir haben eine Kaltmiete von 400€/Monat. Die 8% wären also 384€ pro Jahr. Was wäre jetzt die Obergrenze? Die 150€ oder die 384€?

Ausserdem haben wir im Internet gelesen dass im Mietvertrag stehen muss dass der Mieter die Reparaturen nicht selbst in Auftrag geben muss sondern dies Sache des VERmieter ist. Steht dies nicht im Mietvertrag ist die Klausel ungültig.
Stimmt das so? Dies fehlt nämlich bei uns im Abschnitt der Kleinreparaturen. Das würde sonst bedeuten dass wir gar nicht für solche Reparaturen belangt werden können, oder?

vielen Dank für Eure Hilfe
Gorma
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 14:37
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 888
Standard

So wie die Klausel formuliert wurde, sind die Kosten für Reparaturen im Einzelfall auf 75,00 € und auf maximal 2 Fälle im Kalenderjahr (150,00 €) beschränkt. Die prozentuale Regelung ist uninteressant, da durch die Höhe der vereinbarten Grundmiete und die Beschränkung auf jährlich max. 150,00 € die prozentual festgesetzte Grenze eh nie errecht wird.

Kosten für Kleinreparaturen die den Betrag von 75,00 übersteigen gehen zu Lasten des Vermieters.

Als Grundatz für Kleinreparatuen gilt: Alles, was dem direkten Zugriff des Mieters unterliegt, fällt unter diese Regelung.

Ein expliziter Hinweis, dass Kleinreparaturen lediglich durch den Vermieter in Auftrag gegeben werden dürfen, ist meines Wissens nicht erforderlich. Der Vertrag darf lediglich keine Vereinbarung enthalten, durch den die Vergabe der Kleinreparaturen zur Aufgabe des Mieters gemacht wird, denn dadurch wird die Klausel gegenstandslos.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 19:42
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.108
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Ich denke, dass das Thema "Kleinreparaturklausel" eine Anwältin für Mietrecht kompetent rüber bringen kann:

Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 12:15
Gorma Gorma ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 3
Standard

Tut mir leid dass es etwas länger mit meiner Antwort gedauert hat, aber im Moment gehts bei uns sehr hektisch zu ;-)

Danke für Eure Antworten. DIe haben mir sehr weitergeholfen. Bei dem komischen deutsch in Verträgen komm ich nie so wirklich zurande und lieber einmal zu oft nachfragen als hinterher blöde dastehen.

Danke für Eure Mühe
Gorma
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kleinreparaturklausel, verständnisfragen

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