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Total falsche Nebenkostenabrechnung - welche weiteren Schritte? Total falsche Nebenkostenabrechnung - welche weiteren Schritte?
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Total falsche Nebenkostenabrechnung - welche weiteren Schritte?


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  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 19:56
Pollux Pollux ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2011
Beiträge: 3
Standard Total falsche Nebenkostenabrechnung - welche weiteren Schritte?

Hallo
Zunächst einmal möchte ich ein "Danke" für dieses tolle Forum aussprechen und dass ich daran teilhaben kann.

Also, nun zu meinem Fall.
Es handelt sich um eine Nebenkostenabrechnung einer von 4 Personen bewohnten WG in einem 9 Parteienhaus.
Der Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum beträgt laut Rechnung, die von der Firma Metrona erstellt wurde, den Zeitraum vom 1.4.2010 bis zum 31.12.2010.
Also 9 Monate.
Unsere Nachzahlung beträgt 1300 Euro.

Wir sind aus allen Wolken gefallen. Nun gut, der Winter war kalt, die Kosten sind gestiegen, da wir die Jahre zuvor jedoch immer was zurückbekommen haben konnten wir es uns schlichtweg nicht erklären vor allem auch mit dem Hintergrund dass die energieaufwändigen Monate des ersten Quartals vermeintlich nicht vorkamen.
Zu den Rechnungen der letzten Jahre, diese wurden immer vom 31.3-1.4 des Folgejahres gestellt. Scheinbar will er es jetzt immer zum Jahresende machen.
Nunja, folgendes fanden wir heraus!

Bei den Brennstoffkosten:
1. Ableseprotokolle existieren nicht. In einer Wohnung wird sogar nur geschätzt wegen fehlender Zähler.

2. Zähler, 2002 eingebaut und seit 2007 b.z.w. 2008 nicht mehr geeicht und einige Zähler im Haus die batteriebetrieben sind schon nicht mehr in Funktion da 2002 eingebaut. Verfahren beim Eichamt ist anhängig.

3.Die uns angerechneten Brennstoffkosten von 101 000 kWh wurden nicht im Zeitraum vom 1.4.2010-31.12.2010 verbraucht sondern sind die Jahresabrechnung der Stadtwerke vom Dezember 2009 - Dezember 2010.
Die Summe der abgelesenen Zähler aller im haus befindlichen Wohnungen ergibt 23 850 kwh welche dann auf die 101 000 kwh umgerechnet werden. Konkret bedeutet es dass obwohl wir nur 6 000 kwh verbraucht haben, wir aufgrund des Gesamtverbrauches ein Viertel der gesamten Brennstoffkosten zu tragen hätten.

Kurz und gut....die Rechnung ist von vorne bis hinten ungesetzlich und das wurde uns auch so vom Mietverein Oberschwaben bestätigt. Jedoch scheint oder ist unser Vermieter außer Stande uns eine uns gesetzlich zustehende richtige Nebenkostenabrechnung zu stellen.

Wie sieht denn nun eine gesetzlich korrekte Nebenkostenabrechnung aus? Da die Zähler nicht mehr geeicht sind kommt nur eine Abrechnung über Quadratmeter in Frage.

Laut der Rechnung der Stadtwerke wurde von Anfang Dezember 09 bis Ende Mai 2010 78 000 kwh geliefert und von Juni bis Dezember 2010 23 000 kwh.
Wie berechnet man nun den Verbrauch der zwischen 1.4-31.12.2010 stattgefunden hat?

Es gab ein Gespräch mit dem Vermieter. Jener räumte ein dass es wohl ungesetzlich sei, er jedoch nicht wisse wie er sonst zu seinem Geld komme und den Verbrauch anders berechnen solle.

Ich weiß es jedoch auch nicht, jedoch bin ich nicht bereit 4 Monate zu bezahlen die bereits mit der letzten Abrechnung beglichen wurden b.z.w. beglichen hätten sein sollen. Sein Fehler wenn die Rechnung von 09/10 falsch war. 12 Monate sind rum.

Die Frage ist jetzt wie gehe ich weiter vor. Die Frist die wir ihm gesetzt haben uns eine rechtlich gültige Nebenkostenabrechnung zu geben läuft Montag ab.

Sollen wir zum Anwalt gehen? Mit welchen Forderungen? Wir wissen ja selbst nicht wie unser Verbrauch ist b.z.w. der des Hauses war so dass eine qm bezogene Rechnung möglich wär. Können wir die Anwaltsrechnungen unserem Vermieter in Rechnung stellen, denn Recht werden wir auf jeden Fall bekommen bei dieser falschen Abrechungsweise?

Ich hoffe es kennt sich jemand damit aus.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 20:42
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo Pollux,

bei soviel Durcheinander kann Dir nur ein Fachmann vor Ort helfen, bspw. "Sollen wir zum Anwalt gehen?" ein auf Mietrecht spezialisierter.

"Mit welchen Forderungen?"
Das kann der RA auch erst nach Studium der Akten beurteilen.

"Können wir die Anwaltsrechnungen unserem Vermieter in Rechnung stellen,"
Ja, aber erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil existiert.

"denn Recht werden wir auf jeden Fall bekommen bei dieser falschen Abrechungsweise?.
Wart's ab...
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 21:10
Pollux Pollux ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2011
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Wart's ab...
Naja, also objektiv ist die Sache glasklar.
Vor allem bei dieser Menge an Fehlern.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 21:16
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von Pollux Beitrag anzeigen
Naja, also objektiv ist die Sache glasklar.
Vor allem bei dieser Menge an Fehlern.
Glasklar ist eine Sache erst dann, wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 21:52
Pollux Pollux ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2011
Beiträge: 3
Standard

Eigentlich wollten wir in der WG es nicht so weit kommen lassen einen Anwalt einzuschalten, da wir wie gesagt das dann zuende führen müssen und ich es ungern in einem Prozess eskalieren lassen würde.
Ich weiß halt leider auch gar nicht wie man das berechnen soll.
Meines erachtens trägt jedoch der Vermieter die Schuld mit seiner chaotischen Umstellung von 12 auf 9 Monate bei gleichzeitiger Beibehaltung der 12 monatigen Rechnung.
Ich will den ehrlich nicht in die Pfanne hauen, aber ich b.z.w. wir sind nicht bereit dass unser Anteil den wir im Abrechnungszeitraum April-Dezember hatten auf den Zeitraum Dezember-März umgelegt wird obwohl dieser Anteil bereits mit der Rechnung 09/10 abgedeckt hätte sein müssen.

Geändert von Pollux (05.11.2011 um 22:14 Uhr)
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falsche, nebenkostenabrechnung, schritte, total, weiteren

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