Mietrecht
  • Miete
  • Mietvertrag
  • Nebenkosten
  • Kündigung
  • Mietrecht-Ratgeber
  • Mietrecht-Urteile
  • Beratung vor Ort
  • Mietrecht-Forum
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Webtipps
  • Forum Mietrecht

Zurück   mietrecht-hilfe.de Forum > Mietrecht Allgemein > Nebenkosten - Betriebskosten
Undurchsichtige Nebenkostenabrechnung Undurchsichtige Nebenkostenabrechnung
Jetzt kostenlos registrieren! Hilfe Benutzerliste Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Jetzt kostenlos im Mietrecht Forum registrieren

Undurchsichtige Nebenkostenabrechnung


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen
  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 12:22
Nelea Nelea ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 1
Unglücklich Undurchsichtige Nebenkostenabrechnung

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich hier vielleicht Hilfe durch eure/ihre Erfahrungen bekommen kann. Ich wäre wirklich froh, Antworten zu erhalten, da die §§ für mich ein Dschungel sind.

Ich versuche mal rüber zu bringen, was los ist.

Ich wohne in einer 83 qm großen Wohnung. Mit meinen 4 Kindern, also zu 5 Personen. Die Wohnung ist in einem Wohnblock mit 6 Wohnungen, aneinandergekoppelt mit einem zweiten Wohnblock mit 6 Wohnungen.

Insg. stehen in der Siedlung 4 große Wohnblöcke. Der, in dem ich wohne, und drei weitere, die auch aus jeweils 2 aneinandergekoppelten Blöcken dann mit jeweils 8 Wohnungen bestehen.

Alle zusammen werden von einer Wohnungsverwaltung geführt.

Da wir mit 5 Personen in unserer kleinen Wohnung leben, haben wir einen großen Nachteil, da wir die einzige Familie speziell in unserem Wohnblock sind. In den übrigen Wohnungen sind jeweils 1 oder 2 Personen. Die Wohnungen sind alle gleich groß. Wir zahlen unsere Kosten pro Kopf (also was z. B. Wasser und Heizung betrifft).

Meine Miete beträgt ca. 240 Euro kalt. Aber allein nur die Heizkosten belaufen sich mittlerweile schon auf 180,00 Euro monatlich. Tendenz steigend. Obwohl ich kaum heize, die Wohnung kalt ist, die Fenster kaputt und zugig, drei Heizkörper von sieben sind nie an, wir nehmen Decken und frieren. Ich weiß nun, dass die oberste Etage bei mir oben drüber vor 10 Jahren abgenommen wurde und eine Holzbalkendecke in meiner Wohnung eingebaut wurde, die aber auch nicht ganz dicht ist, da ich zu Anfang zwei Wasserschäden durch die Decke hatte.

Die Nebenkostenabrechnung, die ich erhalten habe, war ein Brief mit der Aufforderung, einen für mich enorm hohen Betrag nachzuzahlen. Die von mir angeforderten Belege für die Nebenkostenabrechnung sind völlig undurchschaubar, da hier manchmal nur wir, manchmal unser Block, manchmal alle Leute in der Siedlung berücksichtigt werden. Um die Belege prüfen zu können, müsste ich die Anzahl der Personen in den jeweiligen Blöcken und Wohnung zu den bestimmten Zeiten wissen.

Durch einen Krankenhausaufenthalt von über zwei Wochen habe ich die Belege noch nicht mal richtig prüfen können.

Ich habe jetzt einen Brief erhalten, in dem ich um Überweisung des Betrages gebeten werde und "werde hiermit angemahnt"

Die Nebenkosten gehen ins uferlose. Wir können uns diese Wohnung nicht mehr leisten. 240,00 Euro Miete, aber fast 400,00 Euro Nebenkosten mit Grundsteuern, Hausmeister, Rasenmäherreparaturen etc. Davon allein schon 180,00 Euro nur für Heizung. Strom kommt dann noch dazu.

Die Fenster sollen demnächst ersetzt werden, da diese noch aus dem Jahre ca. 1971 stammen. Die Mieterhöhung dafür wurde schon mündlich mitgeteilt.

Ich bin allein erziehend mit meinen 4 Kindern. Umziehen wird schwierig. Wir sind nach einer schlimmen Scheidung "hier fast zu Hause" und können uns einen weiteren Umzug nicht leisten.

Hilfe, was kann ich tun? Ich weiß nicht mehr weiter.

Ich danke für jeden hilfreichen Rat

Liebe Grüße
Nelea
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 12:57
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 2.794
Standard

Hallo Nelea,

mietrecht-hilfemässig kann Dir hier nur eine Auskunft über die Nebenkosten gegeben werden. Die Abrechung müsste man aber sehen können, ferner den Mietvertrag...
Mängel an der Mietsache, welche bspw. zu erhöhtem Heizenergieverbrauch führen könnten, solltest Du per Einwurfeinschreiben an den Vermieter anzeigen mit der Bitte um kurzfristige Behebung.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 13:52
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 852
Standard

Zitat:
Zitat von Nelea Beitrag anzeigen
..........Wir zahlen unsere Kosten pro Kopf (also was z. B. Wasser und Heizung betrifft)......
Laut Heizkostenverordnung ist der Wärmeverbrauch verbrauchsabhängig zu erfassen.
Ein anderer Modus ist nicht mehr zulässig. Wenn dem so ist, muß man sich nicht wundern. Regeln Sie das aber umgehend vor Ort.

Hilfreich dabei ist auf die Heizkostenverordnung Bezug zu nehmen.

Haben Sie keine Heizkostenverteiler an Ihren Heizkörpern ??

Wenn Sie die Rechnung hier mal reinstellen könnten( Verweise auf Urheber, Namen, Anschriften schwärzen Sie).
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen
  • Dieses Thema bei Mister Wong speichern Mister Wong
  • Dieses Thema bei YiGG.de speichern YiGG.de
  • Dieses Thema bei Google speichern Google
  • Dieses Thema bei del.icio.us speichern del.icio.us

Stichworte
belege, heizkosten, nebenkosten, nebenkostenabrechnung, undurchsichtige

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Themen-Optionen
Druckbare Version zeigen Druckbare Version zeigen
Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen


Nutzungsbedingungen Forum

copyright © 2009 bis 2012 - mietrecht-hilfe.de



Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.5.0 RC2