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ich wohne in einem Miethaus mit 11 Parteien, Baujahr ca.1970, unisoliert. Der Vermieter betreibt nun im Keller ständig ein Blockheizkraftwerk mit Erdgas zusätzlich zur normalen Gas-Kesselheizung. Das soll im Sommer Warmwasser liefern und die Heizkosten reduzieren. Dazu war ein umfangreiches Rohr-, Kessel- und Ventilsystem nötig, das wegen seiner Aufstellung im offenen Keller nun das ganze unisolierte Treppenhaus mitheizt. Der Vermieter zieht vom Gasverbrauch aber nur den Teil ab, der sich sich aus dem erzeugten und verkauften Strom nach Kenndaten des Gerätes ergibt. Die ganzen Wärmeverluste durch die große Oberfläche der Zusatzeinbauten und die Wartungskosten des Gerätes tragen die Mieter. Wer weiss, ob diese zum Nachteil der Mieter sehr einfache Berechnung des Abzugs für den Gewinn aus dem Stromverkauf zulässig ist? Dieses Thema habe ich noch in keinem Beitrag gefunden, ich hoffe hier weiss jemand was über diese Modeerscheinung mit erhöhtem Gasverbrauch. |
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| Stichworte |
| abrechnen, bhkw, blockheizkraftwerk, wiirkungsgrad, wärmeverlust |
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