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Nebenkostenabrechnung neu geregelt Nebenkostenabrechnung neu geregelt
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Nebenkostenabrechnung neu geregelt


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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 22:50
fedo fedo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 4
Lächeln Nebenkostenabrechnung neu geregelt

Hallo, guten Abend,

ich freue mich, dass ich dieses Forum entdeckt habe.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe "mit einem halben Ohr" gehört, die Nebenkosten dürften demnächst nicht mehr auf die gesamten Mieter umgelegt werden, sondern müssten für jeden Mieter einzeln nach dem jeweiligem Verbrauch berechnet werden.

Der Herr Scobel erwähnte so etwas in seiner heutigen Sendung, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Ich war leider noch mit anderen Dingen beschäftigt und bin deshalb nicht sicher, ob ich richtig gehört habe.

Es wäre sehr schön, wenn jemand etwas darüber wüsste.

LG fedo
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 07:09
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Eigentlich nicht grundsätzlich Neues.
Es ging dort um das Abflußprinzip aus einer früheren Rechnung.

BGH zu Mietnebenkosten: Heizkostenabrechnung nur nach tatsächlichem Verbrauch - Das Rechtsmagazin nicht nur für Juristen | Legal Tribune ONLINE
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 15:14
fedo fedo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 4
Standard

Vielen Dank, kolinum, für Deine rasche Antwort.

Bei uns werden die Heizkosten zu 50 % nach dem eigenen Verbrauch abgerechnet, die anderen 50 % werden zu gleichen Teilen auf acht Mietparteien umgelegt. Ich hatte jetzt gedacht, in Zukunft würde zu 100 % das abgerechnet, was die einzelne Mietpartei verbraucht hat.

Das habe ich wohl falsch verstanden.

Beim Wasser ist es ähnlich. Der Gesamtverbrauch wird auf acht Mietparteien verteilt, je nach Wohnungsgröße, nicht nach Personenzahl der Mietpartei.

Ich wünsche Dir ein sonniges Wochenende!

fedo
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 17:05
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Zitat:
Ich hatte jetzt gedacht, in Zukunft würde zu 100 % das abgerechnet, was die einzelne Mietpartei verbraucht hat.
Das habe ich wohl falsch verstanden.
Ja, eben. Wo hätten dann auch die Grundkosten ihre Heimstatt gefunden.

Zitat:
Ich wünsche Dir ein sonniges Wochenende!

fedo
Ihnen auch !
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 17:47
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Bei uns werden die Heizkosten zu 50 % nach dem eigenen Verbrauch abgerechnet, die anderen 50 % werden zu gleichen Teilen auf acht Mietparteien umgelegt.
Und das ist schon seit 2009 nicht mehr erlaubt. Es muss jetzt im Verhältnis 30% Grundkosten nach m² und 70% nach Verbrauch abgerechnet werden.

http://www.hausundgrund-nuernberg.de...verordnung.pdf
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 18:43
der geraet der geraet ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 5
Standard

So steht das aber nicht in der Verordnung...
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  #7 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 18:48
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
So steht das aber nicht in der Verordnung...
Aber wenn ich dir das sage, dann steht das so in der neuen Heizkostenverordnung, außer wir reden hier über ein Niedrigenergiehaus. Aber das dürfte man wohl ausschließen.

Aber wenn du mir deine Telefonnummer gibst, lese ich dir das sehr gerne vor.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 19:25
der geraet der geraet ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 5
Standard

Hast doch selber die Quelle angegeben?

Zitat:
Mindestens 50 %,
höchstens aber 70 % der Kosten der zentralen Heizungsanlage sind jedoch nach dem erfassten
Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.
es sei denn...

Zitat:
das
entsprechende Gebäude
(1) die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 nicht erfüllt,
(2) mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt wird und
(3) in ihm die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, muss der
von dem erfassten Wärmeverbrauch abhängige Anteil der Heizkosten 70 % betragen.
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  #9 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 20:03
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von fedo Beitrag anzeigen
Bei uns werden die Heizkosten zu 50 % nach dem eigenen Verbrauch abgerechnet, die anderen 50 % werden zu gleichen Teilen auf acht Mietparteien umgelegt.
Das ist rechtswidrig. Alle nach dem 01.01.2009 beginnenden Abrechnungszeiträume sind nach 30/70 abzurechnen.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #10 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 20:14
der geraet der geraet ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Das ist rechtswidrig. Alle nach dem 01.01.2009 beginnenden Abrechnungszeiträume sind nach 30/70 abzurechnen.
Das stimmt so pauschal nicht.

Es wäre nur rechtswidrig wenn...

Zitat:
das
entsprechende Gebäude
(1) die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 nicht erfüllt,
(2) mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt wird und
(3) in ihm die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, muss der
von dem erfassten Wärmeverbrauch abhängige Anteil der Heizkosten 70 % betragen.
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