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Das ist meines Erachtens nicht statthaft, da der Mieter einen Vertrauensschutz hat. Wenn jahrelang nur -sagen wir- 4 Posten in der Abrechnung standen und auf dieser Basis die Höhe der Vorauszahlungen erfolgt, dann kann nicht plötzlich auf einer Abrechnung ein fünfter Posten erscheinen. Richtigerweise muss also eine erlaubte weitere Position angekündigt werden und wenn es ein hinsichtlich der Mehrbelastung beachtlicher Betrag ist, muss die Vorauszahlung angepasst werden. |
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ich sehe das anders. Wurden jahrelang erlaubte Positionen in der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt, hat der Mieter Glück gehabt. Auf Vertrauensschutz kann er sich meiner Meinung nach nicht berufen. Eher hätte er den Vermieter auf den Fehler hinweisen können (nicht ernst gemeint). Zitat:
Muss er aber nicht! ![]() Gruß ObiWan |
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Zitat:
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Zitat:
Wenn im Mietvertrag tausend Dinge stehen, denen über Jahre keine Bedeutung zu gekommen ist, dann darf der Mieter darauf vertrauen, dass nicht plötzlich und aus heiterem Himmel noch etwas auf ihn zukommt. Der Vermieter muss anfangs einer Abrechnungsperiode darauf hinweisen, dass weitere Kosten entstehen und zukünftig mit umgelegt werden. Sowas ergibt sich aus §242 BGB. |
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Zitat:
Ich gebe Recht wenn es sich um größere Änderungen wie neue Heizungsanlage, Einstellung eines Hausmeisters usw. geht. Der Betrag wurde hier glaube ich nicht genannt, würde mich mal interessieren um wieviel der Threadersteller sich hier streitet. Meine Vermutung ist, es musste ein Hausmeisterservice engagiert werden um z.B. Reinigungsarbeiten durchzuführen oder ähnliches. Da fragt man nach um was es sich bei dem Posten handelt und wenn es plausibel ist, zahlt man und versucht nicht mit irgendwelchem "ich hab mal gehört" ungarem Halbwissen zu tricksen. Kann teuer werden. |
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Darum sollte man doch erst weiter diskutieren, wenn bekannt ist, was tatsächlich im Mietvertrag vereinbart ist. Denn ob die Person Rasen mäht, Schnee räumt, oder andere Aufgaben ausführt ist doch unter dem Begriff Hausmeister einzuordnen. Oder sehe ich das wieder mal falsch? Darum zuerst den Mietvertrag gemeinsam mit der Betriebskostenabrechnung hochladen und schon sieht man klarer. |
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Würde er den Mietvertragsteil hochladen und ggf. mal nachfragen was die Kosten wirklich konkret sind und dies hier posten, könnte er ja Antworten bekommen die nicht in seinem Sinn sind. |
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so, jetzt bin ich schlauer. Doch zuerst möchte ich sagen, das ich meine BK Vereinbarung (also Posten) gerne eingestellt hätte. Leider habe ich aber zur Zeit keinen Scanner mehr, deshalb war es leider nicht möglich. Doch jetzt zu dem "neuen" Posten. Dieser Posten wurde berechnet, für das rein - und rausstellen der schwarzen (Restmüll) und gelben Tonnen. Da ich ich aber genauso wie 3 andere Mieter von 11 Ihre Tonnen selbst rausgestellt haben (Tonne ist verschlossen mit Kette, damit es keine Nachfragen gibt) bzw. teileweise in der gemieteten Garage untergestellt haben, wird dieser Posten bei uns jetzt gestrichen und nach einer anderen Lösung für die Zukunft gesucht. Mal shen was jetzt kommt. |
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| abrechnung, posten |
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