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Neue Posten in der Abrechnung Neue Posten in der Abrechnung
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Neue Posten in der Abrechnung


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  #11 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 19:11
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
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allerdings muss dies nicht wortgenau da stehen

wenn Hausmeistervergütung in der Abrechnung steht und im Mietvertrag steht die Kosten für den Hauswart ist es trotzdem abgedeckt ..
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  #12 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 19:39
Papadopulus Papadopulus ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 76
Standard

mmh, noch mal konkret nachgehakt: im Standard-Mietvertrag stehen sehr viele Posten, die über Jahre aber gar nicht abgerechnet wurden. Nun kommt "auf einmal" ein Posten davon erstmalig in die Abrechnung.

Das ist meines Erachtens nicht statthaft, da der Mieter einen Vertrauensschutz hat. Wenn jahrelang nur -sagen wir- 4 Posten in der Abrechnung standen und auf dieser Basis die Höhe der Vorauszahlungen erfolgt, dann kann nicht plötzlich auf einer Abrechnung ein fünfter Posten erscheinen.

Richtigerweise muss also eine erlaubte weitere Position angekündigt werden und wenn es ein hinsichtlich der Mehrbelastung beachtlicher Betrag ist, muss die Vorauszahlung angepasst werden.
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  #13 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 05:48
ObiWan ObiWan ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 56
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Hallo Papadopulus,

ich sehe das anders. Wurden jahrelang erlaubte Positionen in der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt, hat der Mieter Glück gehabt. Auf Vertrauensschutz kann er sich meiner Meinung nach nicht berufen.
Eher hätte er den Vermieter auf den Fehler hinweisen können (nicht ernst gemeint).

Zitat:
Zitat von Papadopulus Beitrag anzeigen
Richtigerweise muss also eine erlaubte weitere Position angekündigt werden und wenn es ein hinsichtlich der Mehrbelastung beachtlicher Betrag ist, muss die Vorauszahlung angepasst werden.
Fairer weise hätte der Vermieter die Vorauszahlungen anpassen können bzw. den Mieter darauf hinweisen können, dass die Betriebskosten höher ausfallen werden als in den letzten Jahren, da nun die Position xy mit aufgenommen wurde.

Muss er aber nicht!

Gruß
ObiWan
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  #14 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 12:06
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 967
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Zitat:
Zitat von Papadopulus Beitrag anzeigen
mmh, noch mal konkret nachgehakt: im Standard-Mietvertrag stehen sehr viele Posten, die über Jahre aber gar nicht abgerechnet wurden. Nun kommt "auf einmal" ein Posten davon erstmalig in die Abrechnung.

Das ist meines Erachtens nicht statthaft, da der Mieter einen Vertrauensschutz hat. Wenn jahrelang nur -sagen wir- 4 Posten in der Abrechnung standen und auf dieser Basis die Höhe der Vorauszahlungen erfolgt, dann kann nicht plötzlich auf einer Abrechnung ein fünfter Posten erscheinen.

Richtigerweise muss also eine erlaubte weitere Position angekündigt werden und wenn es ein hinsichtlich der Mehrbelastung beachtlicher Betrag ist, muss die Vorauszahlung angepasst werden.
Auch wenn vertraglich vereinbarte Betriebskosten in der Vergangenheit nicht abgerechnet wurden so muss der Vermieter eine zukünftige Abrechnung weder ankündigen noch die Vorauszahlungen anpassen. Entscheidend sind lediglich die vertraglichen Vereinbarungen. Einzig eine rückwirkende Abrechnung ist nicht zulässig.
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  #15 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 17:00
Papadopulus Papadopulus ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 76
Standard

Zitat:
Zitat von Gruwo Beitrag anzeigen
Auch wenn vertraglich vereinbarte Betriebskosten in der Vergangenheit nicht abgerechnet wurden so muss der Vermieter eine zukünftige Abrechnung weder ankündigen noch die Vorauszahlungen anpassen. Entscheidend sind lediglich die vertraglichen Vereinbarungen. Einzig eine rückwirkende Abrechnung ist nicht zulässig.
wo bitteschön steht das? Das ist doch reine Fiktion...

Wenn im Mietvertrag tausend Dinge stehen, denen über Jahre keine Bedeutung zu gekommen ist, dann darf der Mieter darauf vertrauen, dass nicht plötzlich und aus heiterem Himmel noch etwas auf ihn zukommt. Der Vermieter muss anfangs einer Abrechnungsperiode darauf hinweisen, dass weitere Kosten entstehen und zukünftig mit umgelegt werden. Sowas ergibt sich aus §242 BGB.
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  #16 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 17:16
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
Standard

Zitat:
Zitat von Papadopulus Beitrag anzeigen
wo bitteschön steht das? Das ist doch reine Fiktion...
im Mietvertrag

Zitat:
Wenn im Mietvertrag tausend Dinge stehen,
dann ist das wenn rechtskonform auch nach Jahren gültig. Egal wann. Da steht auch viel was garnicht abgerechnet werden muss weil alle Eventualitäten abgedeckt werden, trotzdem steht es in der BKVerordnung.

Ich gebe Recht wenn es sich um größere Änderungen wie neue Heizungsanlage, Einstellung eines Hausmeisters usw. geht.

Der Betrag wurde hier glaube ich nicht genannt, würde mich mal interessieren um wieviel der Threadersteller sich hier streitet.

Meine Vermutung ist, es musste ein Hausmeisterservice engagiert werden um z.B. Reinigungsarbeiten durchzuführen oder ähnliches.
Da fragt man nach um was es sich bei dem Posten handelt und wenn es plausibel ist, zahlt man und versucht nicht mit irgendwelchem "ich hab mal gehört" ungarem Halbwissen zu tricksen. Kann teuer werden.
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  #17 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 17:25
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
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Oh je, das nimmt doch langsam groteske Züge an. Wir streiten hier um Dinge, die wir dem TE mit Mühe und Not aus der Nase gezogen haben. Auf meine Bitte, einen Scan von der betreffenden Seite des Mietvertrages hochzuladen, geht er nicht ein.

Darum sollte man doch erst weiter diskutieren, wenn bekannt ist, was tatsächlich im Mietvertrag vereinbart ist. Denn ob die Person Rasen mäht, Schnee räumt, oder andere Aufgaben ausführt ist doch unter dem Begriff Hausmeister einzuordnen. Oder sehe ich das wieder mal falsch?

Darum zuerst den Mietvertrag gemeinsam mit der Betriebskostenabrechnung hochladen und schon sieht man klarer.
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  #18 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 17:38
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
Standard

Worum es dem Threadersteller geht ist denke ich klar erkennbar.
Würde er den Mietvertragsteil hochladen und ggf. mal nachfragen was die Kosten wirklich konkret sind und dies hier posten, könnte er ja Antworten bekommen die nicht in seinem Sinn sind.
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  #19 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 10:46
Andy09 Andy09 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2012
Beiträge: 19
Standard

Hallo nochmal,

so, jetzt bin ich schlauer.

Doch zuerst möchte ich sagen, das ich meine BK Vereinbarung (also Posten) gerne eingestellt hätte. Leider habe ich aber zur Zeit keinen Scanner mehr, deshalb war es leider nicht möglich.

Doch jetzt zu dem "neuen" Posten. Dieser Posten wurde berechnet, für das rein - und rausstellen der schwarzen (Restmüll) und gelben Tonnen. Da ich ich aber genauso wie 3 andere Mieter von 11 Ihre Tonnen selbst rausgestellt haben (Tonne ist verschlossen mit Kette, damit es keine Nachfragen gibt) bzw. teileweise in der gemieteten Garage untergestellt haben, wird dieser Posten bei uns jetzt gestrichen und nach einer anderen Lösung für die Zukunft gesucht. Mal shen was jetzt kommt.
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