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Neue Posten in der Abrechnung Neue Posten in der Abrechnung
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Neue Posten in der Abrechnung


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  #1 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 10:59
Andy09 Andy09 ist offline
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Registriert seit: 30.01.2012
Beiträge: 19
Standard Neue Posten in der Abrechnung

Mal eine kurze Frage zu neunen Posten in der BK Abrechnung.

Normalerweise müssen doch diese Posten vor Inrechnugstellung angekündigt werden oder? Dies hat mir mal jemand letztes Jahr erzählt (GESCHENKE werden NICH angenommen

Kann jemand etwas dazu sagen, wiellleicht auch mit einen Verweis aus ein Urteil.

Etwas zu den Posten: Dieser nennte sich HAusmeistervergütung. Wir haben keinen Hausmeister, sondern nur einen Gärtner der sich um die Grünanlage bzw. teilweise Winterdienst kümmert.

Ich sage schon mal DANKE.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 11:27
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Lesen Sie Ihren Mietvertrag und die Betriebskostenverordnung(steht im Internet) und dann stellen Sie hier eine vernünftige Frage.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 15:47
Andy09 Andy09 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2012
Beiträge: 19
Standard

Hallo Kolinum,

was heißt vernünftige Frage und lesen Sie Ihren Mietvertrag und BKV. 

Natürlich habe ich meinen Mietvertrag und die Vereinbarung über die Betriebskosten, genauso wie die übrigen Mieter unserer kleinen Wohnanlage gelesen. Dieser Posten taucht dort NICHT auf, ist also NEU.

Und mein Zitat bezieht sich auf eine Auskunft eines Bekannten. Dieser war vor einiger Zeit Mitglied im Mieterbund. Dort sagte man ihm, das neue Posten vor Inrechnungstellung angekündigt werden müssen. Ist dies nicht der Fall braucht man diesen Posten im ersten Jahr der Inrechnungstellung nicht bezahlen sondern erst im zweiten Jahr. werden müssen.

Da mein Bekannter leider nicht mehr im Mieterbund ist, kann er leider dort nicht mehr nachfragen. Er brauchte damals Neue Posten in seiner BK Abrechnung nicht bezahlen.

Ich habe meinen Vermieter ebenfalls darauf angesprochen, aber er besteht auf der Zahlung.

So, was ist an meiner Frage nicht vernünftig zu verstehen. Ich habe doch nur gefragt, ob Neue Posten in einer BK Abrechnung angekündigt werden müssen und ob jemand ein Urteil hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 15:49
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Dies hat mir mal jemand letztes Jahr erzählt
Dann frag doch diesen Jemand, wenn er nicht gestorben ist. Mir hat vor 5 Jahren jemand erzählt, dass Elvis noch lebt. Soviel zum Wahrheitsgehalt.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:00
Andy09 Andy09 ist offline
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Registriert seit: 30.01.2012
Beiträge: 19
Standard

Hallo Mainschwimmer,

bitte richtig lesen, Bekannter war damals im Mietebund, jetzt leider nicht mehr, deshalb kann er auch nicht mehr nachfragen.

und

Unterlagen hat mein Bekannter leider auch nnicht mehr, da er in der besagten Wohnung nicht mehr wohnt, Unterlagen wurden also vernichtet.

Ich kann nur sagen, das der Mieterbund damals druchgesetzt hat, das er diesen neuen Posten NICHT beazhlen musste.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:07
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
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es ist aber auch schwierig ...

was Mainschwimmer dir sagen möchte, es kommt darauf an was in deinem Mietvertrag steht und den dort aufgeführten Betriebskosten.

Steht dort z.B. drin dass Hausmeistertätigkeit oder Gartenarbeiten oder was auch immer zu diesem Posten geführt haben abgerechnet werden kann spielt es keine Rolle ob letztes Jahr diese Kosten angefallen sind oder nicht.

Da wir deinen Mietvertrag nicht kennen, können wir dazu auch nichts sagen. Wenn da steht die Abrechnung der BK erfolgt nach der BKV ist es imho drin. Dass ist dass, was wir aus der dünnen Infolage maximal schliessen können.

Bitte.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:11
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
bitte richtig lesen, Bekannter war damals im Mietebund, jetzt leider nicht mehr, deshalb kann er auch nicht mehr nachfragen.
Ich habe richtig gelesen. Aber im Eingangsbeitrag lese ich nichts vom Mieterbund.

Und nun die obligatorische Frage. Was steht denn im Mietvertrag zum Thema Betriebskosten, sind die einzelnen Kosten dort namentlich genannt, oder steht da nur, dass Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung zu entrichten sind?
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  #8 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:42
Andy09 Andy09 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2012
Beiträge: 19
Standard

HAllo Mainschwimmer,

gut hat sich wohl überschnitten.

und nun die Antwort:

Ja, in unseren Mietvertrag steht im einzelnen was zu den Betriebskosten gehört, also die Posten die abgerechnet werden dürfen bzw. können. Einige Posten wurden aber noch nie Abgerechnet. Der beanstandete neue Posten ist nicht dabei.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 17:17
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
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Mach doch mal nen Scan von der Seite mit der Aufstellung der Betriebskosten, dann kann man sich ein besseres Bild machen.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 19:05
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Zitat:
Ja, in unseren Mietvertrag steht im einzelnen was zu den Betriebskosten gehört, also die Posten die abgerechnet werden dürfen bzw. können. Einige Posten wurden aber noch nie Abgerechnet. Der beanstandete neue Posten ist nicht dabei.
Genau, das war meine Frage.

Wurden die einzelnen Posten genau aufgeführt oder wurde nur Bezug auf die Betriebskostenverordnung im allgemeinen genommen.
Eine Antwort kann dann nämlich ganz verschieden ausfallen.
Nun sind wir hier alle klüger.

Wenn die Posten einzeln aufgeführt sind brauchen Sie auch nur diese bezahlen. Ein neuer Posten kann nur miteiner Änderung des Mietvertrages einhergehen.
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