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Normalerweise müssen doch diese Posten vor Inrechnugstellung angekündigt werden oder? Dies hat mir mal jemand letztes Jahr erzählt (GESCHENKE werden NICH angenommen ![]() Kann jemand etwas dazu sagen, wiellleicht auch mit einen Verweis aus ein Urteil. Etwas zu den Posten: Dieser nennte sich HAusmeistervergütung. Wir haben keinen Hausmeister, sondern nur einen Gärtner der sich um die Grünanlage bzw. teilweise Winterdienst kümmert. Ich sage schon mal DANKE. |
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was heißt vernünftige Frage und lesen Sie Ihren Mietvertrag und BKV. Natürlich habe ich meinen Mietvertrag und die Vereinbarung über die Betriebskosten, genauso wie die übrigen Mieter unserer kleinen Wohnanlage gelesen. Dieser Posten taucht dort NICHT auf, ist also NEU. Und mein Zitat bezieht sich auf eine Auskunft eines Bekannten. Dieser war vor einiger Zeit Mitglied im Mieterbund. Dort sagte man ihm, das neue Posten vor Inrechnungstellung angekündigt werden müssen. Ist dies nicht der Fall braucht man diesen Posten im ersten Jahr der Inrechnungstellung nicht bezahlen sondern erst im zweiten Jahr. werden müssen. Da mein Bekannter leider nicht mehr im Mieterbund ist, kann er leider dort nicht mehr nachfragen. Er brauchte damals Neue Posten in seiner BK Abrechnung nicht bezahlen. Ich habe meinen Vermieter ebenfalls darauf angesprochen, aber er besteht auf der Zahlung. So, was ist an meiner Frage nicht vernünftig zu verstehen. Ich habe doch nur gefragt, ob Neue Posten in einer BK Abrechnung angekündigt werden müssen und ob jemand ein Urteil hat. |
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Zitat:
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bitte richtig lesen, Bekannter war damals im Mietebund, jetzt leider nicht mehr, deshalb kann er auch nicht mehr nachfragen. und Unterlagen hat mein Bekannter leider auch nnicht mehr, da er in der besagten Wohnung nicht mehr wohnt, Unterlagen wurden also vernichtet. Ich kann nur sagen, das der Mieterbund damals druchgesetzt hat, das er diesen neuen Posten NICHT beazhlen musste. |
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was Mainschwimmer dir sagen möchte, es kommt darauf an was in deinem Mietvertrag steht und den dort aufgeführten Betriebskosten. Steht dort z.B. drin dass Hausmeistertätigkeit oder Gartenarbeiten oder was auch immer zu diesem Posten geführt haben abgerechnet werden kann spielt es keine Rolle ob letztes Jahr diese Kosten angefallen sind oder nicht. Da wir deinen Mietvertrag nicht kennen, können wir dazu auch nichts sagen. Wenn da steht die Abrechnung der BK erfolgt nach der BKV ist es imho drin. Dass ist dass, was wir aus der dünnen Infolage maximal schliessen können. Bitte. |
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Zitat:
Und nun die obligatorische Frage. Was steht denn im Mietvertrag zum Thema Betriebskosten, sind die einzelnen Kosten dort namentlich genannt, oder steht da nur, dass Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung zu entrichten sind? |
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gut hat sich wohl überschnitten. und nun die Antwort: Ja, in unseren Mietvertrag steht im einzelnen was zu den Betriebskosten gehört, also die Posten die abgerechnet werden dürfen bzw. können. Einige Posten wurden aber noch nie Abgerechnet. Der beanstandete neue Posten ist nicht dabei. |
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Zitat:
Wurden die einzelnen Posten genau aufgeführt oder wurde nur Bezug auf die Betriebskostenverordnung im allgemeinen genommen. Eine Antwort kann dann nämlich ganz verschieden ausfallen. Nun sind wir hier alle klüger. Wenn die Posten einzeln aufgeführt sind brauchen Sie auch nur diese bezahlen. Ein neuer Posten kann nur miteiner Änderung des Mietvertrages einhergehen. |
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| abrechnung, posten |
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