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Ich muß ein wenig ausholen, um mein Anliegen zu schildern. Ich bin im August 2008 in ein 8 Familien Altbau gezogen. Im Dezember 2009 bekam ich dann die Jahresabrechnung von August bis Dezember 2008, mit einem Wasserverbrauch von 48,16m³ und 110,59 euro. Im Jahr 2009 wohnte ich gegenüber dem Jahr 2008 dann also den gesamten Zeitraum über in der Mietwohnung. Die Jahresabrechnung die ich dann für das Jahr 2009 am ende 2010 erhielt jagte mir einen schrecken ein.161,41 m³ verbrauch an wasser für eine fünköpfige Famiele ja nicht unüblich, aber 1378 euro für diesen posten. Ich bin dann erstmal in widerspruch gegangen und dieser zieht sich bis heute noch. Laut informationen die ich erhalten habe und abrechnungsbelege der Wasserwerke, wurde im Jahr 2008 der Verbrauch des Hauses auf 215 m³geschätzt und 2009 hat man 1592m³ abgelesen.In der Abrechnung 2010 hingegen die wir ende 2011 bekamen, liegt mein Verbrauch bei 139 m³ mit einem preis von 783,12 Euro. Meine Vermutung ist das im Jahr 2009 das Abflußprinzip verwendet wurde, doch in meinem Fall,da ich nur von August bist Dezember 2008 in der Wohnung gewohnt habe nicht verwendet werden kann. Irre ich mich da? Ist das wirklich so richtig, wie die Hausverwaltung es abrechnung? Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung,oder es ist jemanden etwas ähnliches passiert und kann mir da Helfen.??? Lieben Dank im Vorraus.. |
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48 m³ zu 2,30 € 161 m³ zu 8,55 € 139 m³ zu 5,60 € Diese Werte sind aufgerundet, zeigen aber trotzdem so große Unterschiede, die zuerst geklärt werden müssen. Geklärt vor Ort, nicht im Forum. Und was noch nicht gesagt wurde, hast du eine eigene Wasseruhr, oder ist die Berechnung des Verbrauchs nach Wohnungsgröße, bzw. Personenzahl? Wenn letzteres zutrifft, dann stellt sich die Frage, wie es bei den anderen Mietern aussieht. |
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Danke Mainschwimmer, für die rasche antwort.Mein Taschenrechner ist von der vielen Rechnerei kaputt gegangen .Um die ganze Sache noch ein wenig genauer auszuführen, habe ich noch ein paar Zahlen.Mir liegen von allen 3 Jahren 2008,2009,2010 die Belege der Wasserwerke vor die meine Hausverwaltung erhielt.Im Jahr 2008 sind folgende Zahlen daraus zu entnehmen: Zählerstand alt: 872 Zählerstand neu: 1087 Differenz ergibt einen Verbrauch von 215m³. Dieser Wert kann nur geschätzt sein denn in unserem Wohngebäude leben überwiegend Familien mit 5-6 Personen.215m³ Vebrauch aufs Jahr für 8 Familien das kann nicht stimmen.Diese 215m³ Wasser ergeben laut Abrechnung der Wasserwerke eine Summe von 1707,27 € die der Verwaltung in Rechnung gestellt wurden. Der Gesamtverbrauch der einzelnen Zähler in jeder Wohnung ergab laut Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 743,50m³. Nun werden die 1707,27 € genommen die auf einen Vebrauch von 215m³ beruhen und werden durch den Gesamtverbrauch geteilt. Dies ergibt dann den Faktor 2,29626. Dieser Faktor multipliziert mit meinen Verbrauch von 48,16m³ ergibt dan 110,59 €.Das ist mein Anteil. Das ganze jetzt für 2009: Zählerstand: 1087-2680 =1593m³ Rechnungsbetrag: 8339,49 € Gesamtverbrauch aller Einzelzähler: 976,24 m³ 8339,49/976,24= 8,54246 Mein Verbrauch : 161,41* 8,54246= 1378,84€ Für 2010: Zählerstand:2680-3694 =1014m³ Rechnungsbetrag: 5534,52€ Gesamtverbrauch der einzelnen Zähler: 983,13m³ 5534,52/983,13= 5,629489 Mein Verbrauch : 139,11*5,629489=783,12€ Soviel zu den Zahlen. Meines erachtens nach ist das so zu erklären, bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege. Im Jahr 2008 wurde deie geliefert Menge des Wasser von 215m³ defenitiv geschätz diese aussage habe ich von der Hausverwaltung. aber wäre das damals gleich der Hausverwaltung aufgefallen als sie im Februar 2009 die rechnung erhielten hätten sie es noch korriegen können.Wenn ich nun die 215m³ auf der Rechnung der Wasserwerke ersetze durch die 743,50m³ komme ich auf eine Summe von 4319,73€ und dann auf eine Faktor von 5,81002 der Multipliziert mit meinem Verbauch von 48,16m³ eine summe von 279,81 ergibt und nicht 110,59€. Das selbe für 2009, die 1593m³ ersetzt durch 976,24 ergibt dann 5349,60 und dann der Faktor 5,4798, dieser mit meinen verbrauch multipliziert 161,41*5,4798 = 884,49€. Das ist eine ganz andere Summe als 1378 €.Die Faktoren stimmen somit auch von Jahr zu Jahr eher.Der Wasserpreis ist bei uns in den letzten Jahren Identisch gewesen, und wir haben nur kaltwasser da warmwasser über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird.Somit sehe ich rund 169 euro aus 2008 und dann die 884,49 € aus 2009 also 1053,49 € als gerechtfertig und vertretbar, aber auf keinen fall die 1378 €.Und genau so habe ich es der Verwaltung dargelegt, und bekam als antwort die Abrechnung ist korrekt ich solle den auf der abrechnung geforderten Betrag überweisen.Desweitern wird auf der abrechnung von 8 Nutzeinheiten gesprochen die wasser verbrauchen.es wird aber die separat liegende Toilette im Erdgeschoß vergessen von der 2010 wasser und strom 3 monate lange für Bauarbeiten an der rückseite des Hauses entnommen wurde, die wand wurde neu verputzt.Diese werden nirgends auf der abrechnung abgezogen da diese Kosten ja eigentlich der vermieter trägt? Soweit meine Ausführung.Liege ich mit meiner Rechnung völlig falsch. Generell ist es ja nicht unüblich das kosten aus dem vorjahr im folgejahr berechnet werden.Begründet mit abweichenden Ablesezeiträumen etc.Doch in diesem Fall bin ich der meinung das von dem 1593 mm³ ca 600-650 m³ aus dem Jahr 2008 stammen was mit einem verbrauch von 215m³ doch ziemlich gering ausfällt.Da ich aber nur von August bis Dezember dort gewohnt habe und somit nicht das gesamte jahr mieter war ist es den dann gerechtfertigt das ich die vollen kosten der Fehlschätzung mittragen muß?Meine Nachbarn sind alle ziemlich aus den Wolkengefallen als die Abrechnung 2009 kam, da wir fast alle die gleiche Anzahl von Kindern haben macht der Verbrauch fast keinen unterschied. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen,denn sämtliche Klärungsversuche sind gescheitert. Vielen Lieben Dank im Vorraus. Und einen Schönen Tag euch |
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Zitat:
Hier kann nur noch der örtliche Mieterverein, eine Verbraucherzentrale vor Ort, oder ein Anwalt für Mietrecht Licht ins Dunkle bringen. |
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Lösung für die Mieter: in dem Beleg der Stadtwerke steht der Pries pro Einheit. Diesen mit dem eigenen Verbrauch multiplizieren, den Betrag dem Vermieter mitteilen und die Nachzahlung entsprechend angepasst leisten, fertig. |
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Zitat:
Wasser/Abwasserkosten |
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| betriebskosten, betriebskostenabechnung, wasserkostenabrechnung, Ärger |
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