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Schornsteinfeger und Elektrogeräte im Bad Schornsteinfeger und Elektrogeräte im Bad
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Schornsteinfeger und Elektrogeräte im Bad


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  #1 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 11:13
Crunkrock Crunkrock ist offline
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Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 4
Standard Schornsteinfeger und Elektrogeräte im Bad

Hallo,

heute kam ein Brief von meinem Vermieter, der mich doch arg gewundert hat.

Ich wohne seit ca. 2,5 Jahren in meiner Wohnung. Immer im Januar kam der Schornsteinfeger, seit ich hier wohne vor kurzem also zum dritten Mal. Ich habe in meiner Wohnung eine Gasheizung, so eine richtig alte mit Zündfunken etc.

Der Brief enthält nun die "Abrechnung über die Heizungsüberprüfung" über fast 30 Euro. Das habe ich in den zwei Jahren davor NICHT bekommen, wieso auf einmal? Muss ich das bezahlen?

Des Weiteren steht in dem Brief:

"Bei der Gelegenheit darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass eigentlich eine jährliche Überprüfung der elektrischen Geräte (Bad) notwendig ist, die Sie durch einen Fachhandwerker durchführen lassen müssen. Da dies schon lange nicht mehr stattgefunden hat (habe keinen Nachweis darüber erhalten), würde ich in ihrem Auftrag meinen Handwerker damit beauftragen. Bitte geben Sie mir Nachricht, ob Sie mit der Auftragserteilung einverstanden sind. (...)"

Davon hör ich ebenfalls zum ersten Mal in 2,5 Jahren, und im Mietvertrag kann ich nix dergleichen finden. Was ist das für eine Pflicht? Muss ich das ebenfalls bezahlen?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 11:18
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
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Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
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Zitat:
Ich habe in meiner Wohnung eine Gasheizung, so eine richtig alte mit Zündfunken etc.
Was heißt das in der Übersetzung, eine Etagenheizung mit Heizkörpern, oder Gasöfen mit Außenanschluss in den Zimmern?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 11:30
Crunkrock Crunkrock ist offline
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Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 4
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Letzteres.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 11:53
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
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Dann sind das also Einzelöfen.

Dann denke ich, dass dein Vermieter einen Fehler im Mietvertrag gemacht hat, in dem er diese Überprüfungen nicht vereinbart hat. Sollte aber im Mietvertrag etwas von einem § 2 der Betriebskostenverordnung zu lesen sein, dann ist die Gebühr des Schornsteinfegers garantiert umlegbar.

BetrKV - Einzelnorm

siehe oben den Punkt 4 d
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  #5 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 12:15
Crunkrock Crunkrock ist offline
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Beiträge: 4
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Naja, die Überprüfungen fanden ja immer statt, es ist nur das erste Mal, dass ich ne Rechnung bekomme, und das wundert mich eben. Wieso muss ich das zweimal nicht bezahlen und jetzt auf einmal schon, da kann doch was nicht stimmen...?

Und wie siehts mit der Elektrogeräteüberprüfung im Bad aus?
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  #6 (permalink)  
Alt 12.02.2012, 16:59
Crunkrock Crunkrock ist offline
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Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 4
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bad, elektrogeräte, schornsteinfeger

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