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Stromzähler unangekündigt in abwesenheit ausgetauscht worden legal? Stromzähler unangekündigt in abwesenheit ausgetauscht worden legal?
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Stromzähler unangekündigt in abwesenheit ausgetauscht worden legal?


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  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2012, 15:28
Mieter007 Mieter007 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 3
Standard Stromzähler unangekündigt in abwesenheit ausgetauscht worden legal?

Guten Tag,

Kurze Vorgeschichte:
ich wohne in einem Mehrparteienhaus. Meine Vermieter zapfen sich Strom für Ihren Server vom allgemeinen Hausstromzähler ab. Ich bin gerade dabei der Sache auf die Spur zu kommen, weil diese Stromkosten derartig explodiert sind.

Ich habe mir zudem die Stromabrechnungen der Stadtwerke von meinen Vermietern vorlegen lassen und aufgrund der Werte einen plausiblen Verbrauch ohne Server berechnet.

Dass meine Vermieter illegal Strom abzapfen, wissen diese unter Umständen noch nicht (je nachdem ob es Absicht ist, oder nicht). Ich und die anderen Hausbewohner beraten uns gerade und kalkulieren selbst die Rechnungen nach.


Hier worum es eigentlich geht:
Aber jetzt kommt's: Die Stadtwerke oder ein Subunternehmen der Stadtwerke haben unangekündigt meinen eigenen Stromzähler ausgewechselt, als ich nicht anwesend war. Alle Zähler hängen im allgemein zugänglichen Keller. Und die Einrichtung war selbstverständlich verblombt. Das ist diese jetzt auch wieder.
Und zudem wurde auch nur mein Stromzähler ausgetauscht, die anderen nicht.
Jetzt wurde dort einfach ein Wert auf einem Zettel notiert (und vor den Kasten geklebt), den mein alter Zähler angeblich gehabt hätte.
Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob dieser stimmt oder nicht.

Dürfen die einfach unangekündigt meinen Zähler tauschen? Ich hatte keine Gelegenheit mir meinen Zählerstand vorher zu notieren.
(Um Rückfragen vorzubeugen: Der erwachsene Sohn des Vermieters hat den Mann von den Stadtwerken laut einer Hausbewohnerin ins Haus gelassen.)
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2012, 15:39
ObiWan ObiWan ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 56
Standard

Zitat:
Zitat von Mieter007 Beitrag anzeigen
Dürfen die einfach unangekündigt meinen Zähler tauschen? Ich hatte keine Gelegenheit mir meinen Zählerstand vorher zu notieren.
(Um Rückfragen vorzubeugen: Der erwachsene Sohn des Vermieters hat den Mann von den Stadtwerken laut einer Hausbewohnerin ins Haus gelassen.)
Hallo Mieter007,

selbstverständlich dürfen die Stadtwerke den Zähler auswechseln. Es handelt sich ja schließlich um deren Eigentum.
Die Zähler werden von den Stdtwerken turnusmäßig augewechselt um die Eichgültigkeit zu gewährleisten. Du kannst davon ausgehen, dass die hinterlassenen Zählerstände auch den Tatsachen entsprechen. Wer die Mitarbeiter der Stadtwerke ins Haus gelassen hat ist vollkommen irrelevant.
In der Regel melden Sie die Stadtwerke allerdings, um unnötige Besuche zu vermeiden, vorher an. Das müssen sie aber nicht.

Gruß
ObiWan
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  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2012, 16:00
Mieter007 Mieter007 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 3
Standard

Vielen Dank für deine Antwort.

Alle Zähler haben das selbe Alter. Wenn diese nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden, hätten theoretisch alle Zähler getauscht werden müssen. Da kann doch etwas nicht stimmen oder? o.O
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2012, 17:09
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo Mieter007,

ich habe eine Excel-Liste angefertigt, worin ich die Strom- und Gaszählerstände allmonatlich eintrage. Das mal so als Idee...

Ich würde an Deiner Stelle mal das EVU anrufen und mir den Zählerstand des ausgewechselten Zählers geben lassen. Du solltest Deine Kundennummer parat haben, sozusagen als Legitimation.
Lass' uns bitte mal wissen, wie Euer Beratungsergebnis aussieht.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.02.2012, 17:09
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Zitat:
Alle Zähler haben das selbe Alter. Wenn diese nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden, hätten theoretisch alle Zähler getauscht werden müssen. Da kann doch etwas nicht stimmen oder? o.O
Das hinterfragen Sie bei den Stadtwerken.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.02.2012, 18:44
ObiWan ObiWan ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 56
Standard

Zitat:
Zitat von Mieter007 Beitrag anzeigen
Wenn diese nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden, hätten theoretisch alle Zähler getauscht werden müssen. Da kann doch etwas nicht stimmen oder? o.O
Hallo Mieter007,

falsch! Es läuft so ab.
Die Stadtwerke tauschen turnusmäßig eine bestimmte Anzahl von Zählern eines "Loses" (damit sind Zähler einer Bauart und eines Herstellers die zur selber Zeit eingebat wurden gemeint). Z.B. 20 Stck. von Hersteller XY. Diese Zähler werden dann auf Eichgültigkeit geprüft.
Treten keine Beanstandunegn auf, verbleiben alle weiteren Zähler des selben Loses in den Kundenanlagen.
Das Spielchen wiederholt sich dann immer wieder.
So kann es sein, dass Zähler in den Anlagen verbleiben die 30 Jahre und älter sind aber immer noch Eichgültigkeit besitzen.

Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich erklärt.

Gruß
ObiWan
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Stichworte
abwesenheit, ausgetauscht, legal, stromzähler, unangekündigt

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