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Breitbandanschluss Breitbandanschluss
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Breitbandanschluss


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  #1 (permalink)  
Alt 12.02.2012, 15:33
tim2 tim2 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2012
Beiträge: 3
Standard Breitbandanschluss

Guten Tag,

im Mietvertrag sind unter dem Punkt Betriebskosten Kosten für Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss aufgeführt. Für diese und weitere Kosten wird ein montalicher Pauschalbetrag gezahlt. Was beinhaltet dieser Punkt? Bedeutet Breitbandanschluss, dass z.b. die analog Kabelfernsehen-Grundgebühren enthalten sind?

Tim
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  #2 (permalink)  
Alt 12.02.2012, 16:45
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
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Aber warum fragst du nicht den Vermieter oder einen Nachbarn?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 06:35
tim2 tim2 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2012
Beiträge: 3
Standard

Wollte eigentlich nur wissen um was es sich da generell/üblicherweise handelt.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 07:16
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
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Zitat:
Aber warum fragst du nicht den Vermieter oder einen Nachbarn?
Üblicherweise fragt man zuerst dort! Und wenn du die Antwort nicht verstehst, melde dich bitte wieder hier.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 09:28
tim2 tim2 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2012
Beiträge: 3
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Vielen Dank für die Antwort, melde mich dann wenn noch etwas unklar ist.

Kann mir jemand anders direkt weiterhelfen?
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  #6 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 11:14
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Die Kabelgesellschaft verlangt für die Bereitstellung der TV-Programme eine Gebühr. Der Vertrag darüber wird mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung abgeschlossen. Diese Kosten können laut Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden.
Die Zahlung der Rundfunk-und Fernsehgebühr wird dadurch nicht aufgehoben. Diese ist wird von der GEZ erhoben und hat mit dem Mietrecht nichts zu tun.
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breitbandanschlus, breitbandanschluss

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