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habe ein Problem mit meiner alten Wohnung, wir meine Frau und ich wohnten dort von 01.04.2009 bis einschließlich 31.07.2010. Hatten rechtzeitig gekündigt auch mündlich. Bis dato alles ok keine gute Wohnung gewesen alles alt schlecht isoliert und beheizbar (ein zentraler Heizkörper über Gas für die komplette 3 - Zimmer Wohnung) Der Vermieter oder Eigentümer ist vielleicht mittlerweile schon tot war krank und in einem Altersheim untergebracht, der Neffe hatte sich als gesetzlicher Vertreter um alle belange gekümmert, wohnte allerdings 150 km weit weg, hatte nie Zeit und war immer schwer zu erreichen. Rief allerdings immer zurück, irgendwann. So hatten wir einem mündlichen Mietvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen, der schriftliche sollte immer irgendwann mal zustandekommen, kam aber nie zustande. Mein Problem: Die Nebenkosten laut mündlichem Mietvertrag umfasste die Kaltmiete 350.-- und die Nebenkosten 100.-- immer bezahlt nichts offen Der energieversorger der uns mit Strom, Gas, wasser versorgte mussten wir ja anmelden, haben den vom Vormieter übernommen. Jetzt mein Problem: *Keine Nebenkostenabrechnung bekommen vom Vermieter / Vertreter, *der Energievwersorger hat angeblich unsere Verbrauchskarte und abmeldekarte nicht bekommen und uns bis zum 28.02.2011 weiterberchnet, Strom, Gas, wasser. *Auf der habenseite des Vermieters, nebenkosten 1500.-- und die mieteinnahmen von 4900.-- *Wir haben unsere Abschläge bezahlt, beim Energieversorger und vom Zeitraum 01.01.2010 - 28.02.2011 haben sich Kosten von 1300.--, sind aber seit 31.07.2010 nicht mehr dort gemeldet. Aussage des Energieversorgers:" Der Vermieter hatte gesagt, dass es in Ordnung sei uns zum Februar abzumelden" obwohl wir schon ein halbes Jahr weg waren. Nun wollte ich nicht alles alleine tragen und der Vermieter hat sich auch nicht mehr gerührt, und bei mir steht jetzt der Gerichtsvollzieher vor der Tür wegen dem Verbrauch von 01.01.2010-28.02.2011 wir waren aber über den winter hin schon gar nicht mehr in der Wohung. Der Energieversorger will ja seine kosten service abrechnen, ist ja ok, aber kann er uns für den zeitraum august - Februar überhaupt belangen? wir waren nicht dort und was genau können nebenkosten umfassen die wir dem Vermieter bezahlt haben? Wasser, Warmwasser, Strom, Kabelanschluss,... wir haben alles selber getragen: Kabelanschluss, Kaltwasser, Warmwasser, Strom,... und müssen noch für ein halbes Jahr mehr aufkommen, weil der Energieversorger unsere Abmeldung angeblich nicht erhalten hat. und erst zum Jahresende uns dann im Dezember 2010 mal kontaktiert hat, wegen der Strom Gas Wasser verbräuche... und dann zum 15.02.2011 die Zählerstände selber erfasst hat. Ich habe das irgendwann aufgegeben weiterzuverfolgen, weil immer mit dem Energieversorger telefoniert und nichts erreichen können, dann die fehlgelaufene Abmeldung beim Energieversorger die uns ein halbes Jahr weiter geführt haben, wir waren definitiv nicht in der Wohnung. Langer Text ich weiß, wer kann mir Tipps geben was ich tun kann bzw. tun sollte. Im voraus vielen Dank LG Geändert von zellibiged (13.02.2012 um 06:15 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler, info vergessen |
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Ansonsten sind die Fristen für die Abrechnung 2009 und 2010 jeweils 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abgelaufen. Nachzahlung ist also nicht zu erwarten. Rückerstattung wäre noch möglich. Wie gesagt wenn keine Pauschale vereinbart, was bei mündlichem Vertrag natürlich schwer zu belegen ist. Zitat:
Sowas lässt man sich bestätigen mit Angabe der neuen Adresse oder ruft persönlich an. Sollte man sich selbst drum kümmern. Im Nachhinein schwierig. Der Versorger hält sich an Sie und dass zurecht. Zitat:
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Wenn Sie Nachweisen können, dass sie schriftlich gekündigt haben, wäre es eventuell möglich hier Einspruch einzulegen. Vermutlich hat der Vermieter erst zum März neu vermieten können. Wenn sie nicht schriftlich gekündigt haben, wird es vermutlich unmöglich da noch Ansprüche anzumelden. Praktisch könnte der Vermieter sogar noch die Miete bis zur Neuvermietung nachfordern. Zitat:
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Die Kosten die sie mit dem Energieversorger direkt abrechnen gehören schonmal nicht dazu. Zitat:
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Mit Mietrecht hat es schon lange nichts mehr zu tun. Ich äußere nur meine Meinung ohne Gewähr. In der aktuellen Situation lassen sie sich vom Anwalt beraten. Geändert von Vermieter (14.02.2012 um 12:36 Uhr) Grund: Tippfehler |
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ersteinmal ist es hilfreich, Nachzuweisen das Sie nicht mehr Mieter der Wohnung waren ! Was gut helfen koennte ist, dass Sie irgendeinen schriftichen Nachweis, Zeugen usw. haben der z.B. die Schluesseluebergabe an den Vermieter bestaetigen kann oder falls erfolgt die Wohnungsabnahme beweisen kann. Oder wie sieht es mit den Nachmieter aus. Gibt es einen? Falls ja, Nachweise anfordern. Wie sieht es mit der Festnetzabmeldung aus? Kann event. hilfreich sein. Wie ist es mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ? Was ist mit den Postnachsendeantrag ? Was ist mit den Nachbarn ? Koennen die event. als Zeuge in Frage kommen ? Wie ist es mit den Bankauszug ( Letzte Mietzahlung ) ? In der Regel meldet sich der Vermieter wenn keine Mietzahlung eingegangen ist. Oder hat er Sie solange ohne Mietzahlung in der Wohnung wohnen lassen. ( Vermieter sollte dies schon schriftl. Beweisen koennen ) usw. Bei den Energieversorgern ebenfalls allen Nachweis erbringen, dass Sie sich abgemeldet haben. Von grosser Bedeutung ist ... der Vermieter hat gesagt... . Versuchen Sie das Nachzuweisen. Dann stellt sich die Frage, warum der Energieversorger nicht mit Ihnen in Kontakt getreten ist ???? Waren Sie nicht erreichbar !?!? Was der Vermieter mit den Energieversorger vereinbart ist seine Angelenheit. Daher nachweisen das Sie schon laengst nicht mehr in der Wohnung waren. Wie hat den der Engieversorger abgerechnet. Monatliche Vorauszahlung ? Falls ja, warum gab es keine Zahlungserinnerung bei nicht geleistete Zahlung. Da es sich hier um grosse Geldbetraege handelt und Fragen ueber Fragen offen sind ist es in der Regel besser sich einen Rechtsanwalt zu wenden. ( Tipp: Finanz. Anwaltunterstuetzung kann es vom Gericht geben, dort am besten mal Nachfragen !! ) Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechstberatung Bokiwi Geändert von Bokiwi (15.02.2012 um 18:34 Uhr) |
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Wir hatten nichts zu verschenken...
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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Mehr sage ich jetzt mal nicht.
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| beinhalten, falsch abgerechnet, mietvertrag, mündlicher, nebenkosten, nebenkostenabrechnung, nicht vorhanden |
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