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In meiner Auflistung der Betriebskosten im Mietvertrag steht: 2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe; 3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe; Jetzt sagt meine Hausverwaltung, dass das nur allgemein zu verstehen ist, und ich mein Wasserverbrauch selber mit den Stadtwerken abrechnen muss. Aber wozu sollen dann diese oben genannten Punkte in den Betriebskosten sein?.. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs darunter verstehe ich eindeutig das die Hausverwaltung die Abschlagszahlungen an die Stadtwerke leistet und diese von mir durch die Betriebskosten wieder holt.. Gruß, Alex.. |
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Deswegen wollte ich jetzt wissen ob die Wasserkosten durch diese Zeilen gedeckt sind oder nicht, weil die können ja nicht irgendwas aushändigen und dann sagen "Ne das ist nur allgemein, die Wasserkosten müssen sie selber tragen obwohl da steht das diese in den Betriebskosten enthalten sind"..
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Wenn Sie einen Vertrag direkt mit den Stadtwerken haben, dann zahlen Sie dort. Aber wozu sollen dann diese oben genannten Punkte in den Betriebskosten sein?.. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs Weil das so in der Betriebskostenverordnung festgelegt ist... Verstanden ?? |
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| Stichworte |
| betriebskosten, enthalten, wasserkosten |
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