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Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann. Habe im Dezember 2011 die Nebenkostenabrechnung von 2010 erhalten. Beim durchlesen ist mir aufgefallen das die Abrechnung für Leute die keine Ahnung von der Materie haben nicht verständlich ist und das da ein Posten aufgeführt wurde der in der Abrechnung nicht erscheinen darf. Also habe ich im Januar einen Brief an meinen Vermieter geschrieben einmal mit der Bitte um Erläuterung und Beanstandung der Abrechnung. Doch der Vermieter hat bis heute noch nicht auf den Brief reagiert. Was kann ich tun? Danke für eure Hilfe |
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Ich befürchte da liegst Du falsch. Die Abrechnung ging formell zu (Dez. 2011), inhaltlische oder summerische Fehler können auch im Nachhinein noch innerhalb gewisser Grenzen korrigiert werden (Der Mieter hat dafür ja max. 12 Monate Zeit). Auch die Rückbehaltung halte ich für grenzwertig, da ja eine Abrechnung vorliegt. Um genaueres zu sagen, wäre der "Posten" der nicht abgerechnet werden darf interessant und naja vielleicht ein Scan der Abrechnung obs wirklich unverständlich ist. Geändert von Vermieter (13.02.2012 um 15:38 Uhr) |
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Zitat:
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Geändert von Bondgirl (16.02.2012 um 10:08 Uhr) |
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Zitat:
Wenn keine weiteren Fehler in der Abrechnung erscheinen, dann rechnet man den strittigen Betrag heraus, teilt das dem Vermieter/Rechnungsersteller mit und überweist den unstrittigen Teil. |
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Zitat:
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noch ein paar Infos zu der Abrechnung, wenn alles geklaert ist in Bezug auf die Erbbauzinsen. Wenn die Betriebskostenabrechnung die vier Mindestanforderungen nicht erfuellt, dann besteht ein formeller Fehler. Das hat zur Folge, das der Vermieter die Abrechnung nach der Abrechnungsfrist nicht mehr ( fuer sich ) korrigieren bzw berichtigen kann. Abrechnungsfrist > bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum < Mindestanforderung > Zusammenstellung der Gesamtkosten > Angabe und Erlaeuterung des zugrunde gelegten Verteilerschluessels > Berechnung des Anteils des Mieters > Abzug der Vorauszahlungen Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung Bokiwi |
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| Stichworte |
| beanstandung, brief, geschieben, nebenkosten, nebenkostenabrechnung, vermieter |
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