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Brief wegen Beanstandung der Nebenkostenabrechnung an Vermieter geschieben Brief wegen Beanstandung der Nebenkostenabrechnung an Vermieter geschieben
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Brief wegen Beanstandung der Nebenkostenabrechnung an Vermieter geschieben


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  #1 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 11:14
Bondgirl Bondgirl ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2012
Beiträge: 2
Standard Brief wegen Beanstandung der Nebenkostenabrechnung an Vermieter geschieben

Hallo erst einmal

Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

Habe im Dezember 2011 die Nebenkostenabrechnung von 2010 erhalten. Beim durchlesen ist mir aufgefallen das die Abrechnung für Leute die keine Ahnung von der Materie haben nicht verständlich ist und das da ein Posten aufgeführt wurde der in der Abrechnung nicht erscheinen darf. Also habe ich im Januar einen Brief an meinen Vermieter geschrieben einmal mit der Bitte um Erläuterung und Beanstandung der Abrechnung. Doch der Vermieter hat bis heute noch nicht auf den Brief reagiert. Was kann ich tun?

Danke für eure Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 11:22
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Nochmal schreiben, aber eine härtere Gangart anschlagen.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 14:43
Mieter88 Mieter88 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 33
Standard

Brief mit Fristsetzung. Liegt wirklich ein Fehler in der Abrechnung vor und Sie müssten jetzt normal eine Nachzahlung leisten, müssen Sie diese nun nicht mehr leisten. Frist für eine "richtige" Abrechnung war der 31.12.2011. Sollte es eine Gutschrift sein, können Sie diese einfordern. Bekommen Sie weiterhin keine Abrechnung, dann auch schon in dem Brief erwähnen, dass Sie bis die Abrechnung vorliegt die nächsten Vorrauszahlungen einbehalten werden und erst wieder zahlen wenn eine "richtige" Abrechnung vor liegt
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  #4 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 15:35
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
Standard

@Mieter88

Ich befürchte da liegst Du falsch.
Die Abrechnung ging formell zu (Dez. 2011), inhaltlische oder summerische Fehler können auch im Nachhinein noch innerhalb gewisser Grenzen korrigiert werden (Der Mieter hat dafür ja max. 12 Monate Zeit). Auch die Rückbehaltung halte ich für grenzwertig, da ja eine Abrechnung vorliegt.

Um genaueres zu sagen, wäre der "Posten" der nicht abgerechnet werden darf interessant und naja vielleicht ein Scan der Abrechnung obs wirklich unverständlich ist.

Geändert von Vermieter (13.02.2012 um 15:38 Uhr)
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  #5 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 17:18
Mainschwimmer Mainschwimmer ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
@Mieter88

Ich befürchte da liegst Du falsch.
Das trifft leider zu. Aber bevor man solche (falschen) Tipps gibt, sollte man beim TE nachfragen, welche Posten es sind, die da nicht erscheinen dürfen.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 10:00
Bondgirl Bondgirl ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2012
Beiträge: 2
Standard

Es handelt sich um den Posten Ererbauzinsen. In einem Buch zu diesem Thema habe ich gelesen, dass diese nicht in der Abrechnung aufgeführt werden dürfen. Außerdem ist wird nicht erklärt warum einige Posten gegenüber der Abrechnung von 2009 so gestiegen sind. Dann ist da noch ein formeller Fehler in der Abrechnung die Gesamtfläche des Objekts ist nicht angeben.

Geändert von Bondgirl (16.02.2012 um 10:08 Uhr)
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  #7 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 10:13
Mainschwimmer Mainschwimmer ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Posten Ererbauzinsen.
Wenn damit Erbbauzinsen gemeint sind, dann sind diese Kosten tatsächlich nicht umlegbar.

Wenn keine weiteren Fehler in der Abrechnung erscheinen, dann rechnet man den strittigen Betrag heraus, teilt das dem Vermieter/Rechnungsersteller mit und überweist den unstrittigen Teil.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 10:40
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Zitat:
Wenn damit Erbbauzinsen gemeint sind, dann sind diese Kosten tatsächlich nicht umlegbar.

Wenn keine weiteren Fehler in der Abrechnung erscheinen, dann rechnet man den strittigen Betrag heraus, teilt das dem Vermieter/Rechnungsersteller mit und überweist den unstrittigen Teil.
Ich würde es genau so machen !
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  #9 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 16:11
Bokiwi Bokiwi ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 350
Standard

Hallo Bondgirl,
noch ein paar Infos zu der Abrechnung, wenn alles geklaert ist in Bezug auf die Erbbauzinsen. Wenn die Betriebskostenabrechnung die vier Mindestanforderungen nicht erfuellt, dann besteht ein formeller Fehler.
Das hat zur Folge, das der Vermieter die Abrechnung nach der Abrechnungsfrist nicht mehr ( fuer sich ) korrigieren bzw berichtigen kann.

Abrechnungsfrist > bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum <

Mindestanforderung > Zusammenstellung der Gesamtkosten > Angabe und Erlaeuterung des zugrunde gelegten Verteilerschluessels > Berechnung des Anteils des Mieters > Abzug der Vorauszahlungen

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
Bokiwi
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Stichworte
beanstandung, brief, geschieben, nebenkosten, nebenkostenabrechnung, vermieter

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