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Wartung der Therme selber zahlen Wartung der Therme selber zahlen
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Wartung der Therme selber zahlen


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  #1 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 14:55
Snoopy100 Snoopy100 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2012
Beiträge: 4
Standard Wartung der Therme selber zahlen

Hallo,

frage ich habe eine Therme im Bad, die die Heitzung und Warmwasser regelt.
Jetzt war es immer so, das einmal im Jahr der Schornsteinfeger und der
Heitzungsbauer die Therme Wartet (reinigt). Jetzt meine frage, angeblich soll
ich jetzt die Wartung der Therme selber bezahlen, weiß jemand ob das rechtens
ist, oder hat jemand ahnung davon. Der Schonsteinfeger kommt weiter hin, es geht
hier nur um die Wartung der Therme. Wie kann ich hier 3 Bilder von meinem
Mietvertrag hier einbinden, damit man ihr sehen könnt ob ich das zahlen muß.
Angehängte Grafiken
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Alt 14.02.2012, 10:49
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 967
Standard

Bei der Wartung handelt es sich um vertraglich vereinbarte umlagefähige Betriebskosten.

Letztendlich ist es doch völlig egal, ob sie die jährliche Wartung der Therme selbst in Auftrag geben und direkt bezahlen oder aber der Vermieter den Auftrag erteilt und Ihnen die Kosten über die Betriebskostenarechnung in Rechnung stellt.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 11:11
Snoopy100 Snoopy100 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2012
Beiträge: 4
Standard

Also ich bin nicht davon Infomiert worden das es jetzt
jeder selber zahlen muß, klar ist es später wer es dann
bezahlt, aber Infomieren müßte man mich schon.
Und im Mietvertrag ist es so geregelt das es der Vermieter
übernimmt, oder nicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 11:46
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
Standard

Die Wartung der Gastherme ist ein Betriebskostenposten der durch den Mieter zu zahlen ist.
Ob die Fachfirma die Rechnung an den Vermieter schickt und der diese in der NK-Abrechnung in Rechnung stellt oder die Fachfirma direkt mit dem Mieter abrechnet ist mit dem Vermieter zu vereinbaren.

Vorteil wenn der Vermieter beauftragt. Es wird auch wirklich gemacht. Mieter vergessen sowas gerne mal wenn sie selber direkt bezahlen müssen.

Ich würde es als Vermieter beauftragen und in die NK Abrechnung nehmen.

Aber imho ist es auch rechtens, dass die Wartung direkt in Rechnung gestellt wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 12:04
Snoopy100 Snoopy100 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2012
Beiträge: 4
Standard

Na ja, ich habe es ja nur gehört das eineige das selber zahlen, ob es stimmt weiß ich nicht. Bei mir war es immer so das es in den Nebenkosten war, ich bin auch nicht Infomiert worden das es jetzt
jeder selber machen soll einen Heitzungbauer kommen zu lassen und
selber zu bezahlen. Egal sollte es soweit sein, werde ich es
einen Anwalt abgeben mit den Mietvertrag und dann sehn was man
machen wird.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 12:38
Linus2011 Linus2011 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.11.2011
Beiträge: 22
Standard

Servus,
also so wie ich es sehe ist im Mietvertrag explizit gesagt, Mieter zahlt an Vermieter. Eine einseitige Änderung seitens des Vermieters ist nicht möglich. Hier ist die Zustimmung des Mieters erforderlich. Solltest du deine Zustimmung nicht geben, bleibt alles beim Alten. Aber deswegen gleich zum Anwalt laufen?????
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  #7 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 12:45
Snoopy100 Snoopy100 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2012
Beiträge: 4
Standard

Das ist doch das was ich meine, also lag ich ja doch im
recht erst mal. Ich werde einfach sehn ob im diesem Jahr
der Heitzungbauer sag ich mal kommt und die Gastherme wartet
oder nicht. Und der Anwalt kostet mich eh fast nicht, nur 10 Euro
und die bezahle ich dann gerne. Danke.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 12:46
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Zitat:
Und im Mietvertrag ist es so geregelt das es der Vermieter
übernimmt, oder nicht.
Unverständlich !!!

Ist es denn nun im Mietvertrag geregelt oder nicht ???
Beides ist ja wohl nicht möglich !
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  #9 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 13:40
Mainschwimmer Mainschwimmer ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Jetzt meine frage, angeblich soll
ich jetzt die Wartung der Therme selber bezahlen,
Warum fragst du nicht zuerst dort nach, woher dieses Gerücht kommt. Denn "angeblich" ist ein Gerücht, auch klar, dass man sofort zum Anwalt rennt, wenn man sich für jeden Furz einen Beratungsschein holt.

Mit Kopfschütteln.
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  #10 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 14:01
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo Snoopy,
bei einem solchen undurchsichtigen Sachverhalt würde ich an Deiner Stelle wirklich einen Fachanwalt konsultieren.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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therme, wartung

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