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frage ich habe eine Therme im Bad, die die Heitzung und Warmwasser regelt. Jetzt war es immer so, das einmal im Jahr der Schornsteinfeger und der Heitzungsbauer die Therme Wartet (reinigt). Jetzt meine frage, angeblich soll ich jetzt die Wartung der Therme selber bezahlen, weiß jemand ob das rechtens ist, oder hat jemand ahnung davon. Der Schonsteinfeger kommt weiter hin, es geht hier nur um die Wartung der Therme. Wie kann ich hier 3 Bilder von meinem Mietvertrag hier einbinden, damit man ihr sehen könnt ob ich das zahlen muß.
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Letztendlich ist es doch völlig egal, ob sie die jährliche Wartung der Therme selbst in Auftrag geben und direkt bezahlen oder aber der Vermieter den Auftrag erteilt und Ihnen die Kosten über die Betriebskostenarechnung in Rechnung stellt. |
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jeder selber zahlen muß, klar ist es später wer es dann bezahlt, aber Infomieren müßte man mich schon. Und im Mietvertrag ist es so geregelt das es der Vermieter übernimmt, oder nicht. |
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Ob die Fachfirma die Rechnung an den Vermieter schickt und der diese in der NK-Abrechnung in Rechnung stellt oder die Fachfirma direkt mit dem Mieter abrechnet ist mit dem Vermieter zu vereinbaren. Vorteil wenn der Vermieter beauftragt. Es wird auch wirklich gemacht. Mieter vergessen sowas gerne mal wenn sie selber direkt bezahlen müssen. Ich würde es als Vermieter beauftragen und in die NK Abrechnung nehmen. Aber imho ist es auch rechtens, dass die Wartung direkt in Rechnung gestellt wird. |
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jeder selber machen soll einen Heitzungbauer kommen zu lassen und selber zu bezahlen. Egal sollte es soweit sein, werde ich es einen Anwalt abgeben mit den Mietvertrag und dann sehn was man machen wird. |
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also so wie ich es sehe ist im Mietvertrag explizit gesagt, Mieter zahlt an Vermieter. Eine einseitige Änderung seitens des Vermieters ist nicht möglich. Hier ist die Zustimmung des Mieters erforderlich. Solltest du deine Zustimmung nicht geben, bleibt alles beim Alten. Aber deswegen gleich zum Anwalt laufen????? |
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recht erst mal. Ich werde einfach sehn ob im diesem Jahr der Heitzungbauer sag ich mal kommt und die Gastherme wartet oder nicht. Und der Anwalt kostet mich eh fast nicht, nur 10 Euro und die bezahle ich dann gerne. Danke. |
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Zitat:
Mit Kopfschütteln. |
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bei einem solchen undurchsichtigen Sachverhalt würde ich an Deiner Stelle wirklich einen Fachanwalt konsultieren.
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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| Stichworte |
| therme, wartung |
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